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Warum muss ich eigentlich Geld bezahlen, um bereits bezahltes Auto zu erhalten?

Themenstarteram 26. November 2016 um 9:02

Ich kaufe mir mal wieder ein Auto für 50.000 Euro. Barzahlung, Finanzierung oder Leasing ist alles geregelt. Um das Auto in Empfang nehmen zu dürfen, muss ich aber dann noch mal mehrere Hundert Euro bezahlen. Ich lasse es nicht mal zum Händler liefern, sondern hole es direkt im Werk ab. Wenn ich das nicht bezahle, bekomme ich das Auto nicht.

Das gibt es doch bei keinem anderen Produkt. Man stelle sich vor, dass man in den Media Markt geht und einen Fernseher für 1000 Euro kauft. An der Kasse will die Kassiererin dann noch 10 Euro "Abholgebühr" von mir. Oder ich gehe zum Aldi und kaufe für 50 Euro ein. An der Kasse will man 51 Euro von mir, 50 Euro für die Waren und 1 Euro "Auslieferungsgebühr".

So etwas gibt es doch nur bei Autos. Warum ist das so und warum akzeptieren es die Kunden?

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43 Antworten

Musst es Dir ja nicht gefallen lassen, gibt genügend Marken bei denen die Werksabholung kostenlos ist :)

Bei welchen denn?

Themenstarteram 26. November 2016 um 10:46

Genügend? Ich glaube es gibt eine einzige Möglichkeit, nämlich Mercedes in Rastatt.

Zitat ADAC:

Muss der Kunde Überführungs- bzw. Frachtkosten bis zu 1000 € zusätzlich zum Kaufpreis des neuen Autos bezahlen? Weshalb muss der Kunde auch bei der Werksabholung Überführungskosten zahlen?

Der Bundesgerichtshof hat bereits vor mehr als 30 Jahren entschieden, dass Überführungskosten im Kfz-Endpreis enthalten sein müssen und nicht zusätzlich auf den Endpreis des Autos aufgeschlagen werden dürfen. Seit 2008 gilt insbesondere durch Umsetzung europarechtlicher Vorgaben (UGP-RL 2005/29/EG) bei der Frage der Preisgestaltung der Endpreis als eine wesentliche Information, wenn eine Aufforderung zum Kauf vorliegt.

Autohändler reagierten auf die europarechtlichen Vorgaben unterschiedlich: Einige Händler inkludieren die Frachtkosten in den Endpreis, andere weisen in Fußnoten oder Sternchen darauf hin, dass Überführungskosten noch zusätzlich anfallen. Nicht immer werden diese konkret beziffert. Interessanterweise verlangen einige Händler sogar bei bereits zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich Frachtkosten, obwohl diese bereits durch die Zulassung auf den Händler bei Tageszulassungen verbraucht sind.

Der beworbene Preis eines Fahrzeuges ist oft ausschlaggebend für die Kaufentscheidung des Verbrauchers. Daher sollte der Endpreis, der hier kommuniziert wird, neben dem Fahrzeugpreis alle Preisbestandteile wie Fracht- und Überführungskosten enthalten. Meist treten die Kunden in ausgiebige Kaufpreisverhandlungen ein, wenn es danach aber um die Überführungskosten geht, werden diese meist stillschweigend als zu zahlende Zusatzkosten akzeptiert. Doch auch hier gilt, dass diese frei verhandelbar sind. Scheuen Sie sich also nicht auch diese Kosten im Rahmen des Endpreises mit zu verhandeln!

Themenstarteram 26. November 2016 um 11:06

Zitat:

@racer4679 schrieb am 26. November 2016 um 11:55:58 Uhr:

Der Bundesgerichtshof hat bereits vor mehr als 30 Jahren entschieden, dass Überführungskosten im Kfz-Endpreis enthalten sein müssen und nicht zusätzlich auf den Endpreis des Autos aufgeschlagen werden dürfen.

Dann ignoriert mein Händler seit 30 Jahren dieses Urteil offensichtlich.

Zahlst du den Listenpreis?

Themenstarteram 26. November 2016 um 11:12

Nein, aber ich sehe den Zusammenhang nicht. Der Händler wirbt mit einem gewissen Nachlass, lässt die "Überführungskosten" aber zunächst unerwähnt. Erst bei Vertragsabschluss werden sie dann auf den rabattierten Preis draufgeschlagen. Und ich verstehe diesen Kostenpunkt vor allem dann nicht, wenn ich das Auto selbst abhole. Es werden mir damit Kosten in Rechnung gestellt, die in Wahrheit gar nicht entstanden sind.

Warum klärst du das nicht mit deinem Händler ab?

Themenstarteram 26. November 2016 um 11:40

Da gibt es nichts abzuklären. Die Kosten (die gar nicht entstehen) werden ja dem Händler selbst vom Werk in Rechnung gestellt, er leitet sie dann an den Kunden weiter.

Aber du weißt das doch bei Vetragsabschluss.

Wenn du mit der Zahlung für Überführungskosten, auch wenn du eine Werksabholung machst, nicht einverstanden bist, warum zahlst du diese dann?

Gruß,

der_Nordmann

Zitat:

@Florian333 schrieb am 26. November 2016 um 11:46:08 Uhr:

Genügend? Ich glaube es gibt eine einzige Möglichkeit, nämlich Mercedes in Rastatt.

ah Stimmt. In der Tabelle verschaut, der Rest bietet nichtmal werksabholung deswegen war die Zeile leer.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 26. November 2016 um 10:02:05 Uhr:

Ich kaufe mir mal wieder ein Auto für 50.000 Euro. Barzahlung, Finanzierung oder Leasing ist alles geregelt. Um das Auto in Empfang nehmen zu dürfen, muss ich aber dann noch mal mehrere Hundert Euro bezahlen. Ich lasse es nicht mal zum Händler liefern, sondern hole es direkt im Werk ab. Wenn ich das nicht bezahle, bekomme ich das Auto nicht.

Das gibt es doch bei keinem anderen Produkt. Man stelle sich vor, dass man in den Media Markt geht und einen Fernseher für 1000 Euro kauft. An der Kasse will die Kassiererin dann noch 10 Euro "Abholgebühr" von mir. Oder ich gehe zum Aldi und kaufe für 50 Euro ein. An der Kasse will man 51 Euro von mir, 50 Euro für die Waren und 1 Euro "Auslieferungsgebühr".

So etwas gibt es doch nur bei Autos. Warum ist das so und warum akzeptieren es die Kunden?

Es gibt einen Unterschied zwischen der dir genannten Beispiele (Media Markt, Aldi):

Die weisen es dir nicht extra aus.

Als ob dir Media Markt die Versandkosten vom Großhandel zur Filiale schenkt?

Die Preise die Media Markt (oder alle anderen Geschäfte) machen, beinhalten alle Kosten + einen Gewinn.

 

Stell dir vor, alle Händler erhöhen die Preise einfach um die Überführungskosten.

Dann zahlst du es trotzdem, aber es steht nicht auf der Rechnung:

Auto 50000€

Auslieferung 1000€

sondern:

Auto 51000€

Auslieferung kostenlos

 

Zitat:

@Florian333 schrieb am 26. November 2016 um 12:12:20 Uhr:

...............

Erst bei Vertragsabschluss werden sie dann auf den rabattierten Preis draufgeschlagen. Und ich verstehe diesen Kostenpunkt vor allem dann nicht, wenn ich das Auto selbst abhole. Es werden mir damit Kosten in Rechnung gestellt, die in Wahrheit gar nicht entstanden sind.

Also,

1. ist man frei, ob man einen Vertrag, der diesen Kostenpunkt vorsieht, so unterschreibt. Wenn man unterschreibt, sollte man aber auch nachher zu seiner Vertragspflicht stehen und nicht erst nachträglich so überrascht tun als ob man nicht wisse, wofür dieser Kosten berechnet warden. Warum wurde vor Vertragsabschluss dazu nicht der Händler gefragt?

2. Fallen bei der Bereitsstellung eines PKW nunmal gewise Kosten an und zwar selbst, wenn der PKW an der Produktionsstätte selbst, die häufig im Ausland liegt, vom Käufer agbgeholt wird. So muss u.a. der Transportschutz (Wachsversiegelung) entfernt, das Fahrzeug innen gereinigt und aussen gewaschen, der Tank etwas befüllt und das Fahrzeug zur Abholstelle gefahren werden. Außerdem wird vor der Auslieferung meist noch einmal eine 1. Inspektion durchgeführt, wo auch z.B. Software-updates vorgenommen werden können, falls es seit Produktionstag des PKW relevante Veränderungen gab.

Butter, Käse, Brot und Bier kann man nach Kauf im Laden selbst ohne Mehrkosten zum Auto transportieren, aber schon beim Kauf einer Waschmaschine im Großmarkt hört es bereits auf. Da werden dann von Saturn, Media Markt, Expert und CO. auch Kostenpauschalen in Rechnung gestellt, wenn das gute Stück ins Haus geliefert und funktionsbereit angeschlossen werden soll.

Um was für ein Fahrzeugmodell geht es eigentlich und wo soll er abgeholt werden?

 

Themenstarteram 26. November 2016 um 13:12

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 26. November 2016 um 13:10:49 Uhr:

Wenn du mit der Zahlung für Überführungskosten, auch wenn du eine Werksabholung machst, nicht einverstanden bist, warum zahlst du diese dann?

Weil ich sonst kein neues Auto kaufen kann. Falls du meintest, warum ich es dann selbst abhole und nicht zum Händler liefern lasse: Die Selbstabholung ist ja immerhin etwas billiger.

@Tempo1239 schrieb am 26. November 2016 um 13:30:23 Uhr:

Zitat:

sondern:

Auto 51000€

Auslieferung kostenlos

Dann wäre das immerhin schon mal eine gewisse Transparenz. Außerdem könnte ich dann schauen, ob ich einen Nachlass auf den gesamten Endpreis bekomme, in deinem Beispiel also auf 51.000 Euro.

Aber ich sehe, ihr findet es völlig normal, dass man ein teures Produkt kauft und dann noch mal extra Kosten dafür tragen muss, dass man dieses Produkt selbst abholen darf.

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