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Wann muss ich jetzt eigentlich genau meinen Lappen abgeben?

Themenstarteram 20. Oktober 2012 um 14:06

Hallo MT Forum :-)

Ich habe am 12.06.2012 (Datum laut Schreiben) einen Bußgeldbescheid bekommen, mit der Anordnung eines Fahrverbots. Abzugeben ist der Führerschein spätestens innerhalb von 4 Monaten nach Eintritt der Rechtskraft.

Die Frage ist jetzt, wann ich den Lappen nun genau abgeben muss. Wann ist der "Eintritt der Rechtskraft".

Danke schonmal im Voraus :cool:

Beste Antwort im Thema

Wenn ich mir das Avatare Bildchen ansehe,gib ihn lieber für längere Zeit ab:D:D

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Wenn das ganze am 12.06. rechtskräftig war dann bist du seit 12.10. überfällig.

Dadurch verlängert sich der Entzug der Fahrerlaubnis auf ein Jahr. :D 

Hast du noch keine schriftliche Aufforderung zur Abgabe erhalten?

Rechtskraft beginnt 6 Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheides + die 4 Monate der Frist

Themenstarteram 20. Oktober 2012 um 14:29

Zitat:

Original geschrieben von sax715

Rechtskraft beginnt 6 Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheides + die 4 Monate der Frist

Da gibts ja geteilte Meinungen: Sofort, 4 Wochen, jetzt deine 6 Wochen. Ich bin einfach verwirrt :D

ich würd einfach abwarten bis er abgeholt wird,dann biste auf jeden fall auf der sicheren seite

Du hast doch auf dem Bußgeldbescheid eine sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung. Darin steht, innerhalb welcher Frist du Einspruch einlegen kannst. Der Bescheid ist rechstkräftig, wenn diese Frist verstrichen ist. Der genaue Tag hängt davon ab, wann dir der Bescheid zugestellt wurde.

Bin zwar kein Fachanwalt, aber ich würde sagen die Rechtkraft beginnt mit dem Datum des Schreibens

und nicht x- Wochen danach, falls du keinen Einspruch eingelegt hast.

Somit bist du überfällig.

Also:

Datum des Schreibens = 12.06.2012

Zustellung = 13.06.2012 (frühestens, ggf. 3-Tages-Fiktion)

Beginn Einspruchsfrist = 14.06.2012

Ende Einspruchsfrist = 28.06.2012

Ende 4-Monats-Frist = 29.10.2012 (wegen Sonntag)

(Alles aus der Lameng, Korrektur ggf. erbeten)

Am besten du gibst den Lappen nächste Woche ab, dann wirst du vermutlich keine Probleme bekommen. 

Wenn ich mir das Avatare Bildchen ansehe,gib ihn lieber für längere Zeit ab:D:D

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von Hanebuechen

Also:

Datum des Schreibens = 12.06.2012

Zustellung = 13.06.2012 (frühestens, ggf. 3-Tages-Fiktion)

Beginn Einspruchsfrist = 14.06.2012

Ende Einspruchsfrist = 28.06.2012

Ende 4-Monats-Frist = 29.10.2012 (wegen Sonntag)

(Alles aus der Lameng, Korrektur ggf. erbeten)

alles richtig. Nur eine 3-Tages-Fiktion gibt's im Normalfall nicht. Bußgeldbescheide werden per Zustellungsauftrag (früher Postzustellungsurkunde) übersandt. Da wird der Zustellungstag vermerkt (auf dem Umschlag für den Empfänger wie auf der an die Behörde zurückzusendenden Zustellbestätigung), so dass alle Daten klar sind.

Es wird also Zeit. Abwarten ist keine Lösung, Du musst schon selbst aktiv werden. Sind die 4 Monate rum, wird der Ärger nur noch größer.

Viele Grüße

Peter

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

ich würd einfach abwarten bis er abgeholt wird,dann biste auf jeden fall auf der sicheren seite

LOL :D

Ich bin auch wirklich beeindruckt, wie sorglos Menschen mit diesem Thema umgehen können. Wenn man den Führerschein nicht abgibt, wird er irgendwann zwangsweise eingezogen (beschlagnahmt), billiger wird das sicher auch nicht.

Man hat ja extra diese 4-Monats-Fristen eingeführt, um dem Führerschein-Inhaber die Möglichkeit zu geben, den Zeitraum des Fahrverbots zu planen. Erst kurz vor Ende dieser Frist den Beginn zu planen, erfordert schon ein wenig Chuzpe - Respekt.

Ja, wahrscheinlich hat der TE im August eine vierwöchige Flugreise auf eine Insel ohne Autoverkehr gemacht. Und jetzt hat sein Chef ihn für mehrere Dienstreisen per PKW im November eingetragen...

Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner

Abzugeben ist der Führerschein spätestens innerhalb von 4 Monaten nach Eintritt der Rechtskraft.

Die Frage ist jetzt, wann ich den Lappen nun genau abgeben muss.

Innerhalb von 4 Monaten nach Eintritt der Rechtskraft. Die Antwort hast du doch schon selbst mitgeliefert und die läßt auch keinerlei Interpretationsspielraum zu.

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