Versicherung
KFZ-Versicherung Forum

Wagen vom Bruder als Zweitwagen auf sich anmelden. Geht das?

Wagen vom Bruder als Zweitwagen auf sich anmelden. Geht das?

bmw320i bmw320i

330i Prins VSI LPG

Themenstarter

Hallo Freunde,

 

ich möchte den Wagen von meinem Bruder (demnächst warscheinlich Hartz 4 Empfänger) auf mich als Zweitwagen anmelden. Geht das dann auch mit 85%? Oder soll man das erst garnicht bei der Versicherung erwähnen, und einfach als Zweitwagen mit unbeschränkten Benutzerkreis anmelden?


Schreddi Schreddi

Moderator

Hi,

 

Fahrerkreis und Alter wahrheitsgemäß angeben und gut ist.

Ist doch letztlich egal, ob es nicht wirklich dein Auto ist.

 

Aber kriegt er nicht die Kfz-Haftpflicht als Hartz-4-Empfänger bezahlt, wenn Auto angemessen und benötigt?

 

Zur Einstufung:

Je nach Gesellschaft und je nach Fahrerkreis bei SF1/2 oder SF2 - siehe dazu die FAQs und "Fahranfänger und Versicherung"

 

Grüße

Schreddi

 

PS: Ne spätere SF-Klassen-Übernahme ist nicht überall möglich, da nur Bruder


Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Aber kriegt er nicht die Kfz-Haftpflicht als Hartz-4-Empfänger bezahlt, wenn Auto angemessen und benötigt?

Soweit ich weiß - nicht.

 

 

Das klingt hier sehr nach verschieben von Vermögen, aber der Staat will es ja so. ;)


Hi,

 

um 85% im Zweitwagentarif zu bekommen sind folgende Dinge notwendig

 

Die infrage kommende fahrer müssen älter als 23 sein.

 

Ist dies der Fall kann man das Fahrzeug mit 85% anmelden wenn nicht geht es nicht !!!!!

dann muss man mit 140% rechnen


motoele motoele

-gegen sinnlose Threads-

wie bitte?

 

Hartz IV Empfänger bekommen die KfZ-Haftpflicht erstattet?

Das ist doch nen Joke oder? Kann doch wohl nicht sein?

 

In Einzelfäälen, also bei Behinderung etc. kann ich das ja verstehen und befinde dies für Richtig, aber doch nicht allgemein.

 

Warum sollen die dann auch arbeiten?

 

Also bitte mal ne ehrliche Antwort....


Drahkke Drahkke

Buddy-Master

Wagen vom Bruder als Zweitwagen auf sich anmelden. Geht das?

Zitat:

Original geschrieben von motoele

wie bitte?

Hartz IV Empfänger bekommen die KfZ-Haftpflicht erstattet?

Das ist doch nen Joke oder? Kann doch wohl nicht sein?

Wenn der Wagen zur Arbeitssuche benötigt wird, soll das wohl möglich sein.


Schreddi Schreddi

Moderator

Hi,

 

um die Wogen mal zu glätten - ich hatte das gefragt, weil ich es nicht genau wusste.

Nun hab ich nachgeschaut ;)

Hartz IV-Bezieher dürfen ja nebenher arbeiten - bis 400 €, davon bleiben meist ja nur wenig übrig (<100 €).

Von diesem Einkommen darf man noch die benötigte Kfz-Haftpflicht absetzen, um die Bemessungsgrundlage zu vermindern.

 

In diesem Sinne - mit der Ruhe und lange nicht alle Arbeitslosengeld II Bezieher sind die schwarzen Schafe - das ist ne absolute Minderheit.

 

Grüße

Schreddi


KFZ-Versicherung: Wagen vom Bruder als Zweitwagen auf sich anmelden. Geht das?
 
schliessen zu
Aktuelle Umfragen
Diskutieren
Andere Umfragen Alle Umfragen
Design:
Größe:
Zum Seitenanfang
  • Wagen vom Bruder als Zweitwagen auf sich anmelden. Geht das? : KFZ-Versicherung (Permalink) | (c) 2001-2012 MOTOR-TALK GmbH