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WA Leasing - Was geht und was nicht?

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WA Leasing - Was geht und was nicht?

Themenstarter

Folgende Konstelation:

Der Bruder meiner Frau (Schwager), seines Zeichens VW-Mitarbeiter, hat bei uns seinen Erstwohnsitz. Somit wäre also den WA-Leasing-Nutzungsbedingungen unter Punkt 3 Genüge getan.

 

Dort heißt es "...Die Überlassung an den Ehegatten sowie an Familienangehörige oder Dritte ist erlaubt, sofern diese Personen am Wohnsitz des VN mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben und das Fahrzeug dabei nicht zur Ausübung einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit oder im Rahmen eines Gewerbebetriebes genutzt wird..."

 

Ich möchte nun eine Touri übern Schwager leasen. Da er auch ständig least, würde er also ein zweites Auto leasen welches ausschließlich meine Frau und ich fahren würden.

 

Ganz einfache Frage - geht das so wie ich mir das vorstelle?

 

Gruß


Shabooboo Shabooboo

Ich mag den Golf

Warum sollte es nicht gehen? Er hat seinen Erstwohnsitz bei euch, also dürft ihr mit dem Auto fahren.


Themenstarter

Hast Recht - ich hab mir die Nutzungsbedingungen nochmal in Ruhe zu Gemüte geführt und da steht es auch ganz klar drin. Danke trotzdem für die Bestätigung.

 

Gruß


Wenn ich das richtg lese, least dein Schwager ja auch. Bin mir da jetzt nicht sicher, aber ich meine er kann keine 2Auto´s auf einmal leasen.


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