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VW LT 31 Feuerwehr zulasung ?

Themenstarter

Moin Zusammen ...

 

Ich wolte mir einen VW LT 31 Zulegen und als Camping Wagen Umbauen :)

 

Jetzt könnte ich günstig einen Bekommen nur das ist ein Alter Feuerwehr wagen .. was muss ich dazu beachten ?

Bekommt man den zugelassen ?

Ach ja ... Ich Wollte den wenn ich damit los fahre mit so einem " 5 Tage" Kennzeichen Fahren und nicht anmelden ..!

Muss Ich da irgend was beachten befor ich den Kaufe .. ?

 

 

Thx schon ma in Vorraus


MagirusDeutzUlm MagirusDeutzUlm

Dr. A.Mok

zuerst einmal solltest du dich darüber informieren ob der ne lange oder kurze getriebeübersetzung verbaut hat....desweiteren würde ich als erstes ALLE betriebsflüssigkeiten wechseln...und zugelassen als wohnmobil bekommst du den auch....


Wenn Du ein FW-Fahrzeug privat zulassen willst, muß erstmal alles ab, was nach Feuerwehr aussieht - blaue RKL, Lalülala-Anlage etc. Allerdings fehlt das beim Verkauf meist schon. Ganz wichtig weil teuer: Sollte das Auto in Leuchtrot (RAL3024) lackiert sein, MUSS umlackiert werden, damit darfst Du privat nicht fahren.

FW-Autos haben fast immer geringe Laufleistungen, besonders wenn sie von freiwilligen Wehren kommen. Leider sind die älteren meistens Benziner. Sollte Deiner so einer sein, laß Dir abraten. Der Motor ist der vom alten Audi 100, da ist die Teileversorgung mittlerweile ganz übel.

Der Sechszylinderdiesel ist ordentlich, der ist auch im Volvo drin.

 

Grüße

gerold


Es muss nichts ab, über das Blaulicht eine Mütze ziehen, Martinshorn abklemmen, Ausbau wie geplant durchziehen.

Das Rot kann orig. Farbe bleiben, Schriftzug Feuerwehr oder anderes mit dem orig-Rot über lackieren, falls der Schriftzug keine Folie ist, und sich abziehen lässt. Stadt- oder Landkreiswappen auf den Türen können dran bleiben, nur der Zweckschriftzug Feuerwehr muss entfernt werden.

Falls auf dem Dach noch die Kennung zu sehen ist, muss diese auch entfernt, bzw überlackiert werden.


MagirusDeutzUlm MagirusDeutzUlm

Dr. A.Mok

Zitat:

Original geschrieben von Polo6NFDTCiV

Es muss nichts ab, über das Blaulicht eine Mütze ziehen, Martinshorn abklemmen,

falsch!

wird zwar gerne bei vielen tüv'lern mit einem zugedrückten auge akzeptiert, allerdings die stvzo sieht das etwas anders, sodass die sondersignalanlage demontiert werden muss....


VW LT 31 Feuerwehr zulasung ?

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

wird zwar gerne bei vielen tüv'lern mit einem zugedrückten auge akzeptiert, allerdings die stvzo sieht das etwas anders

Genauso!

Zur "Brauchtumspflege" läßt man alte TSF, LF8 oder TLF15 schon mal vollständig, immer mit der Maßgabe, keinen Unsinn damit zu machen.

Ein zum WoMo umgebautes Fz. fällt da ganz sicher nicht drunter.

Und Leuchtrot gilt als Leuchtmittel, wird also rechtlich wie ein Scheinwerfer behandelt, den Privatfahrzeuge auch nicht haben dürfen.

 

gerold


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