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VW/Audi Bank Bearbeitungsgebühr berechnen

Hallo an Alle!

Auch ich möchte meine Bearbeitungsgebühr für einen VW und einen Audi KFZ Kredit.

Jedoch ist bei mir die Bearbeitungsgebühr nicht extra ausgewiesen sondern bei den Kreditkosten enthalten.

Könnt Ihr mir sagen wir Ihr das genau gemacht habt? Oder wie ich es am besten mache?

Gruß

Tobi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@stogge schrieb am 10. Dezember 2014 um 18:03:13 Uhr:

@nr vom warum rechnest du das so? kannst du mir das noch kurz erklären? das geteilt durch 2 kapier ich nicht...

Schlimm... Der Mensch versteht nicht einmal, was er unterschreibt :rolleyes:

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Na du hast eine einfache Prozentrechnung gemacht : 22900:100 x2,9= 664,10

@nr vom warum rechnest du das so? kannst du mir das noch kurz erklären? das geteilt durch 2 kapier ich nicht...

Weil du ja nicht 22.900 Euro für 4 Jahre geliehen bekommst. Du zahlst ja den Kredit ab, und die Kreditsumme wird ja mit jeder Zahlung geringer. Und im Mittel (also verteilt auf die Laufzeit) hast du dir halt nur die Hälfte geliehen.

Das ist jetzt nur der Versuch einer grob vereinfachten Darstellung.

am 11. Dezember 2014 um 7:59

Zitat:

@stogge schrieb am 10. Dezember 2014 um 16:20:56 Uhr:

Nettodarlehensbetrag: 22900,00 € 2,9 % Zinsen davon: 664,10 €

Kreditkosten lt. Darlehensvertrag: 1339,02 €

Ergibt die Differenz von: 674,92 €

Was sagst dazu?

Du scheinst noch nie Zinsrechnung gelernt zu haben. Deine Rechnung stimmt nicht - Du kannst nicht einfach den Darlehensbetrag mit dem Zinssatz multiplizieren, sondern musst die Zinsen für die gesamte Laufzeit berechnen.

Gruß

Der Chaosmanager

Edit: Sorry - ich hatte nicht weitergelesen und somit nicht gesehen, dass etliche von euch auch schon gleichlautend geschrieben haben.

Zitat:

@stogge schrieb am 10. Dezember 2014 um 18:03:13 Uhr:

@nr vom warum rechnest du das so? kannst du mir das noch kurz erklären? das geteilt durch 2 kapier ich nicht...

Schlimm... Der Mensch versteht nicht einmal, was er unterschreibt :rolleyes:

Ich häng mich hier mal mit dran.

Habe im Jahr 2006 meinen Golf V über die VW-Bank finanziert. (s. Anlage 1+2)

Auf Bild 1 (Antrag) sind es 0% Bearbeitungsgebühren. Auf Bild 2 (Bewilligung) wird nur noch von "Kreditkosten" gesprochen. Sind nicht bei den Zinsen für den Nettodarlehnsbetrag auch kosten von der Bank enthalten?

Kann ich hier nun auch etwas zurück fordern?

Besten Dank und Gruß

AKW

Zitat:

@AKW2006 schrieb am 21. Dezember 2014 um 14:03:00 Uhr:

Ich häng mich hier mal mit dran.

Habe im Jahr 2006 meinen Golf V über die VW-Bank finanziert. (s. Anlage 1+2)

Auf Bild 1 (Antrag) sind es 0% Bearbeitungsgebühren. Auf Bild 2 (Bewilligung) wird nur noch von "Kreditkosten" gesprochen. Sind nicht bei den Zinsen für den Nettodarlehnsbetrag auch kosten von der Bank enthalten?

Kann ich hier nun auch etwas zurück fordern?

Besten Dank und Gruß

AKW

Nein du hast ja keine Bearbeitungsgebühren gezahlt da steht 0 €.

Die 592,92 € sind Zinsen

am 3. Juni 2015 um 9:00

Mal sehen, ob hier noch jemand reinschaut... Mein Beispiel ist nahezu identisch mit dem von AKW und ich habe von VW auch schon die Mitteilung erhalten, daß die Kreditkosten ausschließlich Zinsen seien - so weit so gut.

Allerdings habe ich beim Autokauf damals noch die "Händlerbeteiligung" übernommen - wenn auch nicht gerade freiwillig. Dieser Betrag tauchte vorher nirgends auf, erst mit der Rechnung bei Fahrzeugübergabe hing dieser Zusatz an der Rechnung. Sind das erstattungsfähige Kreditkosten? Es sind zwar nur ca. EUR 150,-... aber es sind immerhin ca. EUR 150,-!!!

Also?

Gruß

Christoph

am 3. Juni 2015 um 9:12

Zitat:

@TourGo13 schrieb am 3. Juni 2015 um 11:00:40 Uhr:

Dieser Betrag tauchte vorher nirgends auf, erst mit der Rechnung bei Fahrzeugübergabe hing dieser Zusatz an der Rechnung. Sind das erstattungsfähige Kreditkosten? Es sind zwar nur ca. EUR 150,-... aber es sind immerhin ca. EUR 150,-!!!

Ich nehme an, Du meinst die Rechnung des Autohauses. Wenn das Autohaus die Händlerbeteiligung in Rechnung stellt, dann hat dies ja nichts mit der Bank zu tun (höchstens indirekt).

Bei der Erstattung von Bearbeitungsgebühren ging es im letzten Jahr ausschließlich um solche Kosten, die von einer Bank berechnet wurden. Bezüglich der Kosten, die ein Händler seinem Kunden berechnet, gibt es keine Grundlage, weshalb diese nicht berechnet werden dürften.

Gruß

Der Chaosmanager

am 3. Juni 2015 um 13:28

Vielen Dank für die schnelle Antwort, die (leider) einleuchtend ist. Obwohl es eben doch Kreditkosten sind :-/

Gruß

Christoph

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