|
Hallo Habe mein BMW vorübergehend abgemeldet.Jetzt habe ich ihn aber doch verkauft,muss ich auf der Zulassungsstelle den Wagen jetzt von vorübergehend abgemeldet in endgültig abgemeldet ändern lassen ? Ist bei einer vorübergehenden Abmeldung ein Bezug auf meine Person sprich bin ich noch der Besitzer des Wagens laut Zulassungsstelle.Nicht das der neue Besitzer dann Ärger beim Anmelden hat. Muss ich dies dann auch der Versicherung melden wegen der so genannten Ruheversicherung.
Danke |
-
Neuvorstellung:
Die schönsten Geschenke macht man sich selbst
-
Motorsport :
Sternstunde beim 24-Stunden-Rennen (auf dem Ring)
- Mini: Der Mini war schon immer mehr (oder weniger) als ein Auto
- Wirtschaft: Merkel soll deutschen Autoherstellern helfen
- Auto: Neuer Name für ein (ur-)altes Modell
- Motorsport : McLaren verliert Formel-1-Ingenieur Paddy Lowe
- BMW: Das Finale in Fotos - die letzten Stunden beim Eifelrennen
- Ratgeber: DSG-Kulanz: Ein Zwischenstand
- Technik: Silberstreifen vor dem künstlichen Horizont
- Motorkultur: Schneller als die Polizei? In Dubai kaum zu schaffen!


Das kommt darauf an, als was du den Wagen verkauft hast. Wenn du ihn verschrotten lässt, brauchst du einen Verwertungsnachweis vom Käufer.
Wenn der ihn auf sich anmeldet, ist damit für dich automatisch alles erledigt (deiner Versicherung solltest du natürlich noch Bescheid sagen wegen der Ruheversicherung).
ich.wars.nicht
Hi ,
und der Zulassungstelle mußt Du auch die Veräußerung des Fahrzeugs schriftlich melden.VS sowieso.
Gruß
capri
...stimmt, ist aber auch nur prophylaktisch, für den Fall, dass der Käufer es nicht wieder anmeldet.
Wenn der Käufer z.B. der Nachbar ist (oder man kann sich aus einem anderen Grunde sicher sein, dass der Wagen wieder angemeldet ist), kann man sich das sparen!