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Vorsicht bei MERCEDES - Gebrauchtwagengarantie

Mercedes B-Klasse T245
Themenstarteram 1. Dezember 2012 um 11:36

Vorsicht bei Übernahme des Mercedes – Fahrzeugs nach Beendigung des „Privat – Leasing plus – Vertrags“ !!

Meinen Wagen, MB – B200, erwarb ich im Dezember 2008 im Rahmen eines „Privat – Leasing plus – Vertrags“. Da ich mit dem Wagen sehr zufrieden war, kaufte ich den Wagen nach Ablauf des Leasingzeitraums zum vorher festgelegten Kaufpreis.

Bei Abschluss meines „Privat – Leasing plus – Vertrags“ wurde mir zugesichert, dass ich nach Ablauf des 3-jährigen Leasingvertrags eine 12-monatige Gebrauchtwagen – Garantie bei Fahrzeugübernahme erhalten soll. Dies ist u.a. auch dokumentiert in der Broschüre der „Mercedes – Bank Kundeninformation“ Seite 43 und im Internetauftritt

http://www.mercedes-benz.de/.../europe_guarantee.html

Hier heißt es u.a.

Die Mercedes-Benz Gebrauchtfahrzeuggarantie hat eine Laufzeit von 12 bzw. 24 Monaten. Innerhalb des Garantiezeitraums reparieren wir Ihren Wagen, ohne dass Sie für Lohnkosten und – bis 100.000 km Laufleistung – für Materialkosten aufkommen müssen. Mit unserem Garantie-Paket können Sie Ihren Garantieanspruch ganz nach Wunsch verlängern.

Was ist alles in der Mercedes-Benz Gebrauchtfahrzeuggarantie enthalten?

Die Mercedes-Benz Gebrauchtfahrzeuggarantie umfasst alle mechanischen und elektrischen Teile des Gebrauchtfahrzeuges. Egal, ob es ein Mercedes ist oder nicht. Ausgeschlossen sind dabei nur Unfallschäden, Betriebs- und Hilfsstoffe, Verschleißteile und Kundendienstarbeiten.

Wo und wie lange gilt sie?

Die Garantie gilt ohne Kilometerbegrenzung mit einer Laufzeit von 12 bzw. 24 Monaten in allen Ländern Europas. Im Falle eines Schadens wenden Sie sich einfach an den nächsten Mercedes-Benz Partner.

Vor einiger Zeit bemerkte ich an der linken Vorderachse ein Knacken, das sporadisch dann auftritt, wenn ich im nach rechts eingeschlagenen Lenkzustand über eine Unebenheit fahre. Meine DB – NL machte mir den Vorschlag, ich solle mich zu 50% an den Reparaturkosten beteiligen. Dies lehnte ich mit Hinweis auf die oben geschilderten Garantieversprechen ab. Der Serviceleiter fragte bei Daimler Fleet Management GmbH in Stuttgart über eine Kostenregelung nach, hier wurde auf einmal von der Daimler Fleet Management GmbH in Stuttgart auf eine MB80 – Garantieregelung verwiesen, die diverse zur Reparatur notwendige Teile ausschließt. Von einer MB 80 – Gebrauchtfahrzeuggarantie steht allerdings in den oben angeführten Garantieversprechen nichts.

Ich habe mich dann anwaltlich vertreten lassen und mit dessen Hilfe um Klärung ersucht. Es mußte zunächst die Zuständigkeit geklärt werden. Beteiligt waren dabei 1. Daimler AG in Stuttgart, 2. Mercedes Benz Leasing GmbH. in Saarbrücken und 3. Daimler Fleet Management GmbH in Stuttgart – ein heilloses Durcheinander für die Zuständigkeit in diesem Fall.

Nun teilte die Daimler Fleet Management GmbH in Stuttgart meinem Anwalt mit, dass die Reparatur auf Kosten der Mercedes-Benz Leasing GmbH ausgeführt werden soll. Es wird aber weiter davon - ausgegangen, dass ich keinen Anspruch auf die Reparatur des gemeldeten Schadens aufgrund der Garantie habe – man steht also weiterhin nicht zu den oben angeführten und veröffentlichten Garantieversprechungen!

Abschließend kann ich nur warnen, sich auf eine 12-monatige Mercedes – Benz Gebrauchtwagengarantie ( auch 24 Monate für „Junge Sterne“) zu verlassen, ohne von vorne herein die genauen Details geklärt und nochmals vom Verkäufer schriftlich fixiert zu haben.

Vielleicht hat jemand die gleichen Erfahrungen gemacht - bitte mitteilen

Gruß

White200

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 29. August 2014 um 10:14

Gut so, in diesen Fällen immer mit anwalticher Vertretung vorgehen, da die Kundenabschreck-Abteilung bei MB lernen kann, was Garantien sind oder was auf Kulanz möglich sein könnte.

12 weitere Antworten
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12 Antworten

Das ist aber nicht nur bei Mercedes so. In JEDER GEnrauchtwagengarantie wird irgendwas ausgeschlossen. Bei Abschluss der Garantie bekommt man meistens auch ein Heftchen dazu was bezahlt wird. Der Rst wird halt nicht bezahlt. Wie z.B. das Lammelendach. Da wird der Mortor bezahlt (recht einfach zu wechseln) nicht aber bei Undichtigkeit oder einem mechanischen Schaden (Bruch der Lamellenhalterung). Den Schaden zu beheben ist auch recht teuer.

In der MB 100% snd die wichtigsten Teile mit drin. Ich hatte ein Problem mit der Klimaanlage. Wenn der Kompressor defekt ist wird er bezahlt z.T auch die Füllung. Ist aber ein Schlauch undicht kann das locker 400-500 Euro betragen trotz Garantie. Bei mir wurde das auf ``Kluanz´´ geregelt nachdem ich im Laden etwas lauter wurde. Aber irgend eine Oma zahlt das schon.

Bestes Beispiel bei uns im Haus: Mercedes A Parklich defekt. Meine Tante also hin. KVA 152€ 1,5 Stunden dauer........

Ich mit KVA hin und und gemeint das ich nicht für Ihre Fehlkonstruktionen zahle und schon waren es ``nur´´ 17Euro....................

Meistens ist es so das egal was kaputt geht die erstmal versuchen Dir das aufs Auge zu drücken. So krass ist mr das bis jetzt aber nu bei mercedes und VW aufgefallen. Bei Toyota nimmt man Dich viel ernster als bei Mercedes. Bei MB kam ich mir immer vor wie der letzte Jogi der irgendwas erschnorren will. Bei Toyota ist das ganz anders.

Und da wir es schon mal von einer Garantieverlängerung haben die MB 100 kostet jetzt ab dem 6 Jahr 449 Euro ! für eine B-Klasse !!

Bei Toyota Prius habe ich für das jahr 4und 5 ganze 99 Euro bezahlt !! das sind 650Euro WENIGER als bei Mercedes (jahr 4 und 5 koste da glaube ich 379€)

Zu Mercedes Gebrauchtwagengarantie.

Das meiste ist in der Garantie ausgeschlossen!. Ich hatte auch so eine Garantie und wollte einen Fehler des Fahrzeuges damit abdecken.

Dachte ja? Habe ja eine Garantieverlängerung abgeschlossen.

Denkste! Nachdem mir der Meister mal erklärt hat was die überhaubt

beinnhaltet und ich mir das mal "richtig!" durchgelesen hatte ,wusste ich das ich mal wieder über den Tisch gezogen wurde.Diese Teuere Garantieverlängerung kann man sich in der Regel sparen. Wieder mal was dazugelernt.Am besten man kauft sich eine Auto wo am Anfang schon feststeht, 5 oder 7 Jahre Garantie auf das Fahrzeug.(Aber auch hier mit Nachweis :ausgenommen alle Verschleißteile!)

Ich lese mir die Versicherungsbedinungen /Garantiebedingunen immer VOR Abschluss der Versicherung / Garantieerweiterung durch. Habe jetzt schon seit ca. 4 Jahren eine Garantieverlängerung und diese hat immer ohne Probleme die in den Bedinungen zugesicherten Leistungen erbracht. Verstehe nicht, was es da zu jammern gibt, wenn man sich erst im Schadenfall die Bedingungen durchliest und sich dann wundert, dass es Ausschlüsse gibt.

Mal zum Vergleich:

Eine Bekannte hat im Gegensatz zu mir keine Garantieverlängerung und nicht alle Service-Maßnahmen bei Mercedes durchführen lassen. Ihr B hatte einen Getriebeschaden, dessen Behebung sie selbst bezahlen musste, und Rost an allen Türen, dessen Beseitung wegen eines unvollständigen Wartungsheftes nicht von Mercedes übernommen wurde. Sie hat das Auto verkauft - eigentlich fast verschenkt, weil es nicht mehr viel dafür gab. - Mein B ist Top in Ordnung, hat neue Türen und Störungen wurden entsprechend der Garantiebedinungen außer einem kleinen Anteil für die Materialkosten (siehe Garantiebedinungen )für mich kostenneutral beseitigt.

lucky_68

Themenstarteram 2. Dezember 2012 um 15:31

Zitat:

Original geschrieben von White200

 

Vorsicht bei Übernahme des Mercedes – Fahrzeugs nach Beendigung des „Privat – Leasing plus – Vertrags“ !!

Meinen Wagen, MB – B200, erwarb ich im Dezember 2008 im Rahmen eines „Privat – Leasing plus – Vertrags“. Da ich mit dem Wagen sehr zufrieden war, kaufte ich den Wagen nach Ablauf des Leasingzeitraums zum vorher festgelegten Kaufpreis.

Bei Abschluss meines „Privat – Leasing plus – Vertrags“ wurde mir zugesichert, dass ich nach Ablauf des 3-jährigen Leasingvertrags eine 12-monatige Gebrauchtwagen – Garantie bei Fahrzeugübernahme erhalten soll. Dies ist u.a. auch dokumentiert in der Broschüre der „Mercedes – Bank Kundeninformation“ Seite 43 und im Internetauftritt

http://www.mercedes-benz.de/.../europe_guarantee.html

Hier heißt es u.a.

Die Mercedes-Benz Gebrauchtfahrzeuggarantie hat eine Laufzeit von 12 bzw. 24 Monaten. Innerhalb des Garantiezeitraums reparieren wir Ihren Wagen, ohne dass Sie für Lohnkosten und – bis 100.000 km Laufleistung – für Materialkosten aufkommen müssen. Mit unserem Garantie-Paket können Sie Ihren Garantieanspruch ganz nach Wunsch verlängern.

Was ist alles in der Mercedes-Benz Gebrauchtfahrzeuggarantie enthalten?

Die Mercedes-Benz Gebrauchtfahrzeuggarantie umfasst alle mechanischen und elektrischen Teile des Gebrauchtfahrzeuges. Egal, ob es ein Mercedes ist oder nicht. Ausgeschlossen sind dabei nur Unfallschäden, Betriebs- und Hilfsstoffe, Verschleißteile und Kundendienstarbeiten.

Wo und wie lange gilt sie?

Die Garantie gilt ohne Kilometerbegrenzung mit einer Laufzeit von 12 bzw. 24 Monaten in allen Ländern Europas. Im Falle eines Schadens wenden Sie sich einfach an den nächsten Mercedes-Benz Partner.

Vor einiger Zeit bemerkte ich an der linken Vorderachse ein Knacken, das sporadisch dann auftritt, wenn ich im nach rechts eingeschlagenen Lenkzustand über eine Unebenheit fahre. Meine DB – NL machte mir den Vorschlag, ich solle mich zu 50% an den Reparaturkosten beteiligen. Dies lehnte ich mit Hinweis auf die oben geschilderten Garantieversprechen ab. Der Serviceleiter fragte bei Daimler Fleet Management GmbH in Stuttgart über eine Kostenregelung nach, hier wurde auf einmal von der Daimler Fleet Management GmbH in Stuttgart auf eine MB80 – Garantieregelung verwiesen, die diverse zur Reparatur notwendige Teile ausschließt. Von einer MB 80 – Gebrauchtfahrzeuggarantie steht allerdings in den oben angeführten Garantieversprechen nichts.

Ich habe mich dann anwaltlich vertreten lassen und mit dessen Hilfe um Klärung ersucht. Es mußte zunächst die Zuständigkeit geklärt werden. Beteiligt waren dabei 1. Daimler AG in Stuttgart, 2. Mercedes Benz Leasing GmbH. in Saarbrücken und 3. Daimler Fleet Management GmbH in Stuttgart – ein heilloses Durcheinander für die Zuständigkeit in diesem Fall.

Nun teilte die Daimler Fleet Management GmbH in Stuttgart meinem Anwalt mit, dass die Reparatur auf Kosten der Mercedes-Benz Leasing GmbH ausgeführt werden soll. Es wird aber weiter davon - ausgegangen, dass ich keinen Anspruch auf die Reparatur des gemeldeten Schadens aufgrund der Garantie habe – man steht also weiterhin nicht zu den oben angeführten und veröffentlichten Garantieversprechungen!

Abschließend kann ich nur warnen, sich auf eine 12-monatige Mercedes – Benz Gebrauchtwagengarantie ( auch 24 Monate für „Junge Sterne“) zu verlassen, ohne von vorne herein die genauen Details geklärt und nochmals vom Verkäufer schriftlich fixiert zu haben.

Vielleicht hat jemand die gleichen Erfahrungen gemacht - bitte mitteilen

Gruß

White200

Danke für die bisher geposteten Beiträge.

Es geht in meinem Schreiben nicht um MB80 / MB100 - Garantieverlängerungen und deren Leistung, die man ja käuflich erwerben muß.

Vielmehr geht es um die zugesicherte Gebrauchtwagengarantie bei a)Kauf eines Gebrauchtwagens und b)Kauf des Leasingfahrzeugs nach Ende der Leasingzeit (3 Jahre).

In beiden Fällen werden laut

der Broschüre der „Mercedes – Bank Kundeninformation“ Seite 43 und im Internetauftritt

http://www.mercedes-benz.de/.../europe_guarantee.html

eine Gebrauchtwagengarantie von 12 Monaten zugesichert in der es heisst: Mercedes-Benz Gebrauchtfahrzeuggarantie umfasst alle mechanischen und elektrischen Teile des Gebrauchtfahrzeuges.

Sollte aber der Leistungsfall eintreten, kommt Mercedes Fleet Management plötzlich mit der MB80, mit der ich aber nichts zu tun habe, da nicht käuflich erworben.

Ich jedenfalls ziehe das rechtlich durch, denn wenn m.E müßte dann in den geschilderten Bedingungen zumindest in Klammeren (gem.MB80) stehen- das aber fehlt!

Ich möchte mit meinen AUsführungen nicht langweilen sondern vor solchen Geschäftsgebahren warnen.

Gruß White200

Vorsicht ist allgemein bei Versicherungen rund ums Auto geboten.

Ich habe mit meinem VW Multivan folgende Erfahrung gemacht. Der Versicherer von VW die Allianz wollte mich als Kunden mit meinem T5 loswerden, nachdem ich zu dem kleingedruckten bei der Garantieverlängerung Fragen hatte. Die haben einfach die Prämie um ca. 160 % erhöht. Einerseits auch Logisch. Versicherer müssen natürlich Gewinne machen.

M.f.G.

@White200,

Ich kann Deinen Unmut schon verstehen, ich hätte vermutlich ad hoc ähnlich reagiert. Und dann 'nen Kaffee getrunken und 'ne Zigarette geraucht und mich en detail mit den Fakten auseinandergesetzt.

 

Ich habe das getan und bin dem von Dir angegebenen Link auf die MB Internetseite gefolgt und habe den Werbetext zu "Die Gebrauchtfahrzeuggarantie für Junge Gebrauchte" gelesen. Unten am Ende gibt es dann zwei Links, unter dem Link "Mehr zu den Gebrauchtfahrzeug-Garantien" trifft man auf eine neue Seite mir nur Werbetext, unter dem Link "Mehr zum Garantie-Paket" trifft man auf eine neue Seite überschrieben mit "Das Mercedes-Benz Garantie-Paket. Ihr Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten", auf der 2x der "Download Garantiebestimmungen (PDF, 34 KB)" angeboten wird, hinter denen jeweils die aktuelle Fassung der "Garantiebedingungen (MB-100), Mercedes-Benz Garantie-Paket" steckt.

 

Ich verstehe das so: 

"Die Gebrauchtfahrzeuggarantie für Junge Gebrauchte" = MB-100. 

 

Ich würde weiterhin verstehen, dass Du eine MB-100 hast. Ein Blick in Deine Unterlagen sollte das aber zweifelsfrei klären. Zum Vergleich: Meine Unterlagen sind überschrieben mit "Mercedes-Benz Garantie-Paket", und weiter heisst es dort "Es gelten die beiliegenden Garantiebedingungen (MB-100)".

 

Heisst es im oben erwähnten Werbetext noch vielversprechend "Die Mercedes-Benz Gebrauchtfahrzeuggarantie hat eine Laufzeit von 12 bzw. 24 Monate. Innerhalb des Garantiezeitraums reparieren wir Ihren Wagen, ohne dass Sie für Lohnkosten und – bis 100.000 km Laufleistung – für Materialkosten aufkommen müssen ...", so werden tatsächlich aber Verschliessteile in den MB-100 ausgeschlossen, konkret unter "§2 Umfang, Dauer und Geltungsbereich der Garantie ... 2. Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für: a) sämtliche Aufhängungs- und Verbindungsteile des Fahrwerks (Achslager, Buchsen, Gelenke), Ausrücklager, Bremsklötze, Bremsbeläge, Bremsbacken, Bremsscheiben, Bremstrommeln, Kupplungsdruckplatte, Kupplungsscheibe sowie Einstellarbeiten der Kupplung; Scheibenwischer-Blätter, -Arme und Profilgummis, Waschdüsen; Spurstangenköpfe, Fahrwerkstoßdämpfer ...".

 

Nun hast Du anfänglich leider nicht erläutert was konkret bei Deinem B defekt ist, sondern nur beschrieben "... an der linken Vorderachse ein Knacken, das sporadisch dann auftritt, wenn ich im nach rechts eingeschlagenen Lenkzustand über eine Unebenheit fahre ...". Könnte das Knacken auf ein Verschleissteil nach §2 zurückzuführen sein? Das wäre ärgerlich, aber dann hättest Du wohl keinen Garantieanspruch.

 

Habe ich den Sachverhalt so richtig oder doch irgendwo falsch verstanden?

fragt der HHH1961

Themenstarteram 3. Dezember 2012 um 17:30

Zitat:

Original geschrieben von HHH1961

@White200,

Ich kann Deinen Unmut schon verstehen, ich hätte vermutlich ad hoc ähnlich reagiert. Und dann 'nen Kaffee getrunken und 'ne Zigarette geraucht und mich en detail mit den Fakten auseinandergesetzt.

Ich habe das getan und bin dem von Dir angegebenen Link auf die MB Internetseite gefolgt und habe den Werbetext zu "Die Gebrauchtfahrzeuggarantie für Junge Gebrauchte" gelesen. Unten am Ende gibt es dann zwei Links, unter dem Link "Mehr zu den Gebrauchtfahrzeug-Garantien" trifft man auf eine neue Seite mir nur Werbetext, unter dem Link "Mehr zum Garantie-Paket" trifft man auf eine neue Seite überschrieben mit "Das Mercedes-Benz Garantie-Paket. Ihr Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten", auf der 2x der "Download Garantiebestimmungen (PDF, 34 KB)" angeboten wird, hinter denen jeweils die aktuelle Fassung der "Garantiebedingungen (MB-100), Mercedes-Benz Garantie-Paket" steckt.

Ich verstehe das so: 

"Die Gebrauchtfahrzeuggarantie für Junge Gebrauchte" = MB-100. 

Ich würde weiterhin verstehen, dass Du eine MB-100 hast. Ein Blick in Deine Unterlagen sollte das aber zweifelsfrei klären. Zum Vergleich: Meine Unterlagen sind überschrieben mit "Mercedes-Benz Garantie-Paket", und weiter heisst es dort "Es gelten die beiliegenden Garantiebedingungen (MB-100)".

Heisst es im oben erwähnten Werbetext noch vielversprechend "Die Mercedes-Benz Gebrauchtfahrzeuggarantie hat eine Laufzeit von 12 bzw. 24 Monate. Innerhalb des Garantiezeitraums reparieren wir Ihren Wagen, ohne dass Sie für Lohnkosten und – bis 100.000 km Laufleistung – für Materialkosten aufkommen müssen ...", so werden tatsächlich aber Verschliessteile in den MB-100 ausgeschlossen, konkret unter "§2 Umfang, Dauer und Geltungsbereich der Garantie ... 2. Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für: a) sämtliche Aufhängungs- und Verbindungsteile des Fahrwerks (Achslager, Buchsen, Gelenke), Ausrücklager, Bremsklötze, Bremsbeläge, Bremsbacken, Bremsscheiben, Bremstrommeln, Kupplungsdruckplatte, Kupplungsscheibe sowie Einstellarbeiten der Kupplung; Scheibenwischer-Blätter, -Arme und Profilgummis, Waschdüsen; Spurstangenköpfe, Fahrwerkstoßdämpfer ...".

Nun hast Du anfänglich leider nicht erläutert was konkret bei Deinem B defekt ist, sondern nur beschrieben "... an der linken Vorderachse ein Knacken, das sporadisch dann auftritt, wenn ich im nach rechts eingeschlagenen Lenkzustand über eine Unebenheit fahre ...". Könnte das Knacken auf ein Verschleissteil nach §2 zurückzuführen sein? Das wäre ärgerlich, aber dann hättest Du wohl keinen Garantieanspruch.

Habe ich den Sachverhalt so richtig oder doch irgendwo falsch verstanden?

fragt der HHH1961

Hallo HHH1961,

vielen Dank für Deine Ausführung, die im Prinzip richtig, aber dennoch nicht das Problem betrifft, das ich ausführlich beschrieben habe.

Ich habe weder etwas mit der MB80 / MB100 - Garantie etwas zu tun, (ich hätte diese ja auch kaufen müssen) denn die Zusicherung bei Vertragsbeginn zum 3-jährigen Leasing war, dass ich nach Ende der Leasingzeit den Wagen kaufen kann und dann, also im 4.Jahr, eine 12-monatige Gebrauchtwagengarantie erhalte - ohne Hinweis nach MB80. Weder in den von mir angefügten Quellen, u.a.auch eine Kopie von Verkaufsunterlagen des Verkäufers, noch dem von Dir aufgeführten Internetportal (klick)

http://www.mercedes-benz.de/.../guarantees.0002.html

wird auf einen Zusammenhang mit MB80+Gebrauchtwagengarantie hingewiesen - sonst könnte ich mir den ganzen Zinober doch sparen, da dann eindeutig.

Also beruft sich mein Rechtsanwalt genau auf die Garantiebeschreibungen - wie angeführt -.

Mittlerweile hat Daimler Fleet Management grünes Licht zur kostenlosen Reparatur des "Knackgedöns" gegeben, was es ist weiß der Kuckuck, das zu finden haben die MB-Spezies der NL ab Montag Zeit.

Vielen Dank für die Zeit, die Du Dir für eine Stellungnahme genommen hast, ich werde über den Fortgang berichten.

Gruß White200

Zitat:

"... denn die Zusicherung ... war, dass ich ... eine 12-monatige Gebrauchtwagengarantie erhalte - ohne Hinweis nach MB80 ..."

Dann müsstest Du doch eine Garantieunterlage ausgehändigt bekommen haben, die nach Deinem Verständnis über die MB-100 oder MB-80 hinausgeht, oder?

Anyway, wenn jetzt 'grünes Licht zur kostenlosen Reparatur des "Knackgedöns"' gegeben wurde, ist das ja schon mal ein Teilerfolg.

Themenstarteram 3. Dezember 2012 um 17:49

Zitat:

Original geschrieben von HHH1961

Zitat:

"... denn die Zusicherung ... war, dass ich ... eine 12-monatige Gebrauchtwagengarantie erhalte - ohne Hinweis nach MB80 ..."

Dann müsstest Du doch eine Garantieunterlage ausgehändigt bekommen haben, die nach Deinem Verständnis über die MB-100 oder MB-80 hinausgeht, oder?

Anyway, wenn jetzt 'grünes Licht zur kostenlosen Reparatur des "Knackgedöns"' gegeben wurde, ist das ja schon mal ein Teilerfolg.

Das ist es ja, habe keine Garantieunterlagen bekommen, lediglich die aufgeführten Hinweise in der MB-Bank-Broschüre, Internet, worauf ich mich berufe.

 

Es gibt wohl noch einen ganz anderen Grund, warum Mercedes die Kosten jetzt doch voll übernimmt.

Wenn Du, wie Du schreibst, den Wagen nach Ablauf der Leasing-Periode gekauft hast, dann gilt für einen Kauf von einem gewerblichen Verkäufer zwingend die Gewährleistung von mindestens 1 Jahr.

Bei einem Gebrauchtfahrzeugkauf mit Zusatz-Garantie hat mir vor einiger Zeit VW ungefragt schriftlich zugesichert, dass mit dieser Zusatz-Garantie selbstverständlich meine gesetzlichen Rechte ungeschmälert erhalten bleiben, nämlich diese Gewährleistungsrechte.

Bei der Gewährleistung gilt aber in den ersten 6 Monaten die Vermutung, dass der Fehler von Anbeginn des Kaufes vorhanden war, bei den folgenden Monaten muss der Käufer dies nachweisen bzw. glaubhaft machen - auch deshalb sollte man sich immer die ausgetauschten Teile aushändigen lassen, so man die Reparaturkosten tragen soll. Entscheidend ist also, wann nach der käuflichen Übernahme des Fahrzeugs der Fehler erstmals auftrat - und hoffentlich wurde das dem Verkäufer gemeldet.

Aber auch in der zweiten 6-Monatsperiode ist die Sache nicht aussichtslos - z.B bei einem Bruch eines Teils, das wegen eines Materialfehlers gebrochen ist, liegt der Materialfehler natürlich immer schon von Anfang an vor.

Gruß Cervodietar

 

Ein Bekannter von mir erlebt gerade ähnliches. CDI 200 T Multikontursitz Fahrerseite.

Er war noch innerhalb der Werksgarantie zur Wartung bei Mercedes. ( Also innerhalb 24 Monate nach Zulassung des KFZ ) Der Multifunktionssitz Fahrerseite ist auf der Sitzfläche nicht in Funktion. Die Werkstatt von Mercedes verlangt Sfr. 260.-- als anteilige Kostenbeteiligung. Er hat direkt Mercedes in Stuttgart / Verkäufer angeschrieben, mit der Bitte um Rückantwort. Warum Beteiligung an den Kosten ionnerhalb der Werksgarantie. Bis gestern keine Rückantwort. Jetzt argumentiert Mercedes Stuttgart so, dass die Werksgarantie ja abgelaufen ist und die " junge Sterne Garantie " nicht greifen würde.

Im Verkaufsangebot / Internet stand nichts von " junge Sterne Garantie " sondern klar und deutlich " Fahrzeuggarantie "

Offenbar wird das Personal geschult mit allen Mitteln die Garantie Leistungen zu unterlaufen.

Ein unwürdiges Verhalten von Mercedes Benz Stuttgart und innerhalb der EU / CH

Lassen Sie sich immer die Mängel bei der Wartung auf dem Wartungsauftrag bei Mercedes immer schriftlich bestätigen. Ein offenbar beliebter Trick um Leistungen abzuwimmeln.

Jetzt wird ein Anwalt aktiv werden.

Themenstarteram 29. August 2014 um 10:14

Gut so, in diesen Fällen immer mit anwalticher Vertretung vorgehen, da die Kundenabschreck-Abteilung bei MB lernen kann, was Garantien sind oder was auf Kulanz möglich sein könnte.

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