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vor Verkauf von Privat an Privat - "vernünftige" Lösung Kennzeichen?

Themenstarteram 15. Januar 2010 um 11:49

Hallo,

eine Frage die mich seit längerem beschäftigt:

Wenn ich meinen Wagen veräußern möchte, rät der ADAC, KFZ Versicherung und sonstige schlaue Ratgeber immer zum vorherigen abmelden des Fahrzeuges. Es wird immer darauf hingewiesen, das der Interessent sich entsprechende Kurzkennzeichen mitbringen sollte.

Ich habe all diese Tipps bisher nicht verstanden oder denken alle diese Tippgeber nicht zu Ende???

Folgende Situation:

1. ich melde mein Fahrzeug ab

2. ein potenzieller Interessent möchte ein Probefahrt machen - die Kennzeichen sind somit bereits entwertet und es besteht kein Versicherungsschutz

3. um Kurzkennzeichen zu bekommen, muss sich der Interessent explizit die Daten meines Fahrzeuges besorgen, damit zu (s)einer Versicherung und diese Daten in der Versicherungskarte eintragen lassen

4. dann muss er zur Zulassungsstelle und eine Kurzkennzeichen - Zulassung sowie die Schilder (gelb mit Ablaufdatum) besorgen

5. jetzt könnte der potenzielle Käufer mit meinem - aber nur mit meinem - Wagen eine Probefahrt machen.

als Verkäufer:

WER macht so etwas (Zeit + Geld für eine Probefahrt)?

Die Kennzeichen sind nur einige Tage gültig, nur für ein Fahrzeug... selbst wenn ich (!) die Schilder besorgen würde, nebst Zulassung - niemand verkauft seinen guten Gebrauchten innerhalb der 7 Tage Gültigkeit... eventuell immer wieder neue holen, bis mal jemand kommt und sich entscheidet?

als Käufer:

Das Problem hätte ich auch anders herum, da ich auch bereits nach verschiedenen Probefahrten wußte, warum ein Wagen offenbar verkauft werden sollte oder sich Getriebe und Fahrwerksschäden erst da offenbart haben. Ich werde mir doch wohl nicht für jede dieser paar Minuten dauernden Probefahrten die Schritte 3+4 antun (pro Fahrzeug min. 2 Stunden Aufwand + Kosten)???

Oder gibt es nach wie vor eine Möglichkeit sich eine blanko-Police zu besorgen (klingt naiv - hatte jedoch vor vielen Jahren problemlos eine bekommen und somit auf der Zulassungsstelle die zugehörigen roten Kennzeichen, die es nur noch für KFZ-Händler und Oltimer Besitzer gibt)?

Daher die Frage:

Wie löst Ihr das Problem Probefahrt mit nicht angemeldeten Fahrzeugen von privat, bzw. wie verkauft Ihr einen Wagen an privat (keinen Schlepper)?

EDIT:

Ich versuche also meinen Wagen auf eine Art und Weise zu verkaufen (offizielle Tipps zum Gebrauchtwagenkauf), wie ich ihn umgekehrt jedoch niemals selbst kaufen würde?

 

Gruß

Christian

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Dann lass das Fahrzeug doch so lange angemeldet bis sich ein Käufer gefunden hat. Wenn der das Fahrzeug dann abholt, muss er mit KZK kommen, weil Du das Auto vorher abgmeldet hast.

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Der sicherste Weg ist der: Probefahrt und Verkauf an einem Werktag innerhalb der Öffnungszeiten der Zulassungsstelle, dann können Verkäufer und Käufer dort die Abmeldung und das Kurzzeitkennzeichen erledigen. Für das KZK benötigt der Käufer eine EVB (Elektronische Deckungskarte), die er sich innerhalb weniger Minuten per Inet über z.B. Check24 besorgt, dafür benötigt er lediglich Angaben zu Typ, Motor etc. aber noch keine Fahrgestellnummer*. Für die endgültige Anmeldung benötigt er sowieso eine neue EVB, da diese nur einmalig gültig ist.

Oder aber der Käufer kommt mit PKW und Trailer, sofern beschaffbar.

BG

Sascha

edit: zum KZK bekommt man einen Fahrzeugschein, in den man selbst die Daten einträgt, das macht man natürlich mit Kugelschreiber, dann kann man das KZK auch nur für ein Fahrzeug verwenden. Füller und Tintenkiller ist natürlich verboten ;) -->

* Man könnte also theoretisch als Käufer an einem Tag in einer Gegend mehrere PKW desselben Typs fahren, sofern man das mit der Fahrgestellnummer ignoriert.

Themenstarteram 15. Januar 2010 um 11:57

Zitat:

Probefahrt und Verkauf an einem Werktag innerhalb der Öffnungszeiten der Zulassungsstelle, dann können Verkäufer und Käufer dort die Abmeldung und das Kurzzeitkennzeichen erledigen.

Es gibt Käufer, die das machen? Ich hatte damit in der Vergangenheit pech gehabt - nahezu alle Interessenten kamen Abends oder am WE. Da wollte ich auch niemand für frei nehmen. Auch ist klar, das der VK dann die Kosten zu tragen hätte, da sich da wohl kein Interessent drauf einlassen wird :(

Dann lass das Fahrzeug doch so lange angemeldet bis sich ein Käufer gefunden hat. Wenn der das Fahrzeug dann abholt, muss er mit KZK kommen, weil Du das Auto vorher abgmeldet hast.

geht aber nicht wenn er es grade mitnehmen will

BlancoPolice gibt es natürlich nicht

Viele machen eine Probefahrt auch ohne Kennzeichen, was keinesfalls gutzuheißen ist.

Aber angemeldet verkaufen würd ich niemehr.

Soll der Käufer halt 2 mal kommen oder sich die Zeit nehmen mit auf die Zulassungsstelle zu gehen.

Ansonsten kann man vieles am Fahrzeug auch im Stand schon überprüfen oder mal in der Einfahrt auf und ab fahren, dafür brauchts nicht unbedingt auf die Straße. Ist der Interessent dann schon begeistert kann er immernoch KZK besorgen um den Kauf abzuschließen und dann bevor entgültig unterschrieben wird noch eine Runde drehen

Es sit auch Baucgfühl gefragt, ich hab schon mehrere Autos verkauft, fast immer angemeldet, und es gab bisher nur einmal kleine Probleme, die sich aber leicht aus der Welt schaffen konnten.

Es gibt leider ein gewisses Klientel denen würde ich das auto auch nur ohne Nummernschild übergeben.

Wichtig ist, solltest du das Fahrzeug angemeldet übergeben, im Kaufvertrag eine Frist zur Abmeldung/Umeldung verfassen, und das der Käufer für alle entstehende kosten aufkommt, z.b. verlust des schadenfreiheitsrabatts ect. Ausweisnummer auf alle Fälle im Kaufvertrag festhalten.

Hier in FFM gibt es zusätzlich noch eine Veräusserungsanzeige, die der Käufer unterschreiben muss (inkl. seiner Anschrift, und Ausweissnummer), hier wird auch eingetragen um genau welche Uhrzeit der Wagen übergeben wurde, dies wird dann an die Zulassung gefaxt, somit ist man schon zumindest sicher was Strafzettel angeht, oder auch wenn das Auto "entsorgt" wird.

Diesen komischen Export Typen würde ich ein Auto grundsätzlich nur ohne Nummernschild geben. und sie evtl. nochmal Antanzen lassen, um das Auto selbst abzumelden.

am 17. Januar 2010 um 19:38

Bist jetzt hatte ich es auf jede art mal gemacht, ausser mit Kennzeichen zu verkaufen, einmal habe ich an einen Exporttypen verkauft, der war Montag abend bei mir, ich sagte das ich nur ohne Schilder Verkaufe. Meinte er ganz Locker "OK hier ist das geld wir treffen uns Mittwoch auf der Zulassung und dann kannst du ihn abmelden und ich nehme ihn mit roten Schildern von da mit"

Und damit war ich einverstanden, auch wenn ich das Geld vorher nicht genommen habe, man weiß ja nie was in den 3 Tagen passiert. und die anderen male habe ich immer meinen Alten in Zahlung gegeben und dann die An/Abmeldung in einen Abwasch gemacht, ohne den Händler (Ist mittlerweile mein Stammhändler:D)

Zitat:

Original geschrieben von omi_caravan

3. um Kurzkennzeichen zu bekommen, muss sich der Interessent explizit die Daten meines Fahrzeuges besorgen, damit zu (s)einer Versicherung und diese Daten in der Versicherungskarte eintragen lassen

5. jetzt könnte der potenzielle Käufer mit meinem - aber nur mit meinem - Wagen eine Probefahrt machen.

Nein, du hast einen kleinen Denkfehler in Punkt 3, welcher auswirkung auf Punkt 5 hat.

der TE braucht NICHT die daten deines fahrzeuges um damit zur versicherung zu gehen. denn die benötigen nur die angabe, dass es sich um 5-tageskennzeichen für - irgendeinen - PKW handelt.

Auf der Zulassungsstelle gibts dann den rosa schein zu den kennzeichen, und hier schaue man bitte mal ein paar wenige threads weiter unten - dieser schein muss in den allerwenigsten fällen auf der behörde ausgefüllt werden.

Ich selbst habe diesen z.b. noch niemals ausgefüllt.

somit kannst du die kennzeichen theoretisch innerhalb der 5 tage für jedes x-beliebige auto nehmen.

 

was viele ebenfalls nicht wissen:

eine ganze reihe von zulassungsstellen hat am samstag geöffnet. also wären probefahrt und abmeldung auch am WE möglich. Hierzu ist nicht die kennzeichenführende behörde erforderlich, sondern abmelden kann jede Zulassungsstelle.

 

davon abgesehen, sollte man nicht jeden potenziellen käufer über einen kamm mit verbrechern scheren. ich habe auch schon mehrere fahrzeuge angemeldet verkauft, lief alles reibungslos.

Für den zwar nicht auszuschließenden - aber dennoch sicherlich recht seltenen fall - dass der käufer dubios ist, hat man immer noch einen verkaufvertrag, der mit datum und uhrzeit (und möglichst personalien des käufers) belegt, dass ein besitzwechsel stattgefunden hat.

Themenstarteram 18. Januar 2010 um 15:57

Zitat:

Für den zwar nicht auszuschließenden - aber dennoch sicherlich recht seltenen fall - dass der käufer dubios ist, hat man immer noch einen verkaufvertrag, der mit datum und uhrzeit (und möglichst personalien des käufers) belegt, dass ein besitzwechsel stattgefunden hat.

Genau damit habe ich bereits meine Erfahrung gemacht:

der Verkauf:

- Fahrzeug noch zugelassen

- Fahrzeug an scheinbar seriösen Privat-Käufer verkauft, einschließlich Kaufvertrag, Personalien, Ausweisnummer, verpflichtet sich zur Ummeldung innerhalb von 24h, usw... also der Standardvertrag

- Kopie + vorgesehenen Abschnitt bei der Zulassungsstelle abgegeben, etc.

- der eigenen Versicherung den Verkauf gemeldet

die Probleme:

Das Fahrzeug wurde nicht umgemeldet, dafür stand es ständig im Parkverbot, Ticket für zu schnelles Reisen, etc. Folglich kamen nahezu wöchentlich (!) 1 - 2 Zahlungsaufforderungen nach einiger Zeit (es war meiner Meinung nach schon ein extremer Fall - kenne sonst niemanden persönlich, der das schafft). Das KBA wendet sich immer (!) an den letzten Halter, auch wenn der Verkauf bekannt gemacht wurde (bei der Zulassungsstelle - nein, und man hat keinen Einfluss auf die KBA Daten). Dann zur Polizei - Anzeige erstattet. Anzeige wurde aufgenommen, Fahrzeug / Halter zur Fahndung ausgeschrieben (das klingt lächerlich, wer's schon erlebt hat, wird das kennen). Klar sind wir damals zur Adresse des Käufers. Der war aber nicht anzutreffen, der Name an dem Klingelschild /Briefkasten stimmte aber. Den Wagen haben wir nicht gefunden, sonst hätte ich einfach die Zulassungsplakette abgekratzt bzw. die Schilder mitgenommen.

Die Knöllchen musste ich nicht zahlen, musste aber für jedes Schreiben einzeln den Verkauf nachweisen. Ergo: Schreiben mit Rechnung -> Kopie mit 3-Zeiler zurück. Das ging so knapp ein Jahr. Selbst als das Fahrzeug umgesetzt wurde (wieder falsch geparkt) kam eine Rechnung. Er wird wohl damals seinen Wagen selbst wieder gefunden haben.

Wie auch immer. Das war sehr nervig, und vor den Rennereien schützt auch der Kaufvertrag nicht. Es steht wohl auch außer Frage, das sich wohl niemand zu der besagten Adresse aufgemacht hat. Auch war das lt. Aussage der Beamten damals keine Seltenheit. Sicher, vielleicht ist das in der Großstadt anders als im ländlichen Raum.

Das ganze ist jetzt schon einige Jahre her. Mit der Versicherung gab es keine Probleme.

Als ich im vergangenen Jahr wieder einen Wagen verkauft habe, wurde dieser vom Käufer am nächsten Werktag abgemeldet (angerufen bei der Zulassungstelle). Soweit alles kein Problem. Frech war nur, das die Versicherung trotz Kopie vom Kaufvertrag (Einschreiben - Rückschein, lag auch vor, wurde nie bestritten) dennoch für einige Tage einen geringfügigen Betrag nachträglich berechnet hat. Da ich am Tag nach dem Verkauf wieder einen Zweitwagen zugelassen hatte, sollte jetzt der bereits Verkaufte für satte 100% (oder 120% - nicht mehr ganz sicher?)

laufen. Klar, das es das beste gewesen wäre / sein würde, den Wagen vorher still zu legen und dem Unsinn aus dem Weg zu gehen.

Gut, die Nachforderung war lächerlich gering. Begründung: der Versicherer würde auch nach dem Verkauf, bis das Fahrzeug neu versichert oder still gelegt ist (Eingang Schreiben von der Zulassungstelle an den Versicherer), weiterhin für die Haftpflicht Versicherung einstehen müssen. In den AGB's sucht man danach allerdings vergeblich.

Darum hat mich interessiert, wie Ihr Eure Fahrzeuge (wenn an privat - nicht in Zahlung geben) verkauft.

Wenn es alledings möglich ist, die Deckungskarte + Kennzeichen auf der Zulassungstelle zu bekommen, ohne das die Karte ausgefüllt ist, wär' das schon die Lösung.

 

Gruß

Christian

Ich musste die rote Karte ausfüllen, im beisein der Polizei bei einer Verkherkontrolle... und auch noch 35 € bezahlen... das Kurzeitkennzeichen gilt erst dann, wenn der Rote vorläufe Fahrzeugschein selbstständg ausgefüllt ist... auch erst dann gilt dier Versicherung, der Deckungskarte...

am 18. Januar 2010 um 23:37

Zitat:

Original geschrieben von ChrissGrolm

Ich musste die rote Karte ausfüllen, im beisein der Polizei bei einer Verkherkontrolle... und auch noch 35 € bezahlen... das Kurzeitkennzeichen gilt erst dann, wenn der Rote vorläufe Fahrzeugschein selbstständg ausgefüllt ist... auch erst dann gilt dier Versicherung, der Deckungskarte...

Das macht ja auch Sinn. Viele wollen ja "Ein" Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge verwenden. Z. B. für mehrere Probefahrten mit verschiedenen Fahrzeugen.

Und dafür ist das Kurzzeitkennzeicehn halt nicht gedacht.

Gruß

Frank, mit Langzeitkennzeichen unterwegs.

Themenstarteram 19. Januar 2010 um 8:21

Dann gibt es offenbar keine legale Lösung, als Interessent mit mehreren (abgemeldeten) Fahrzeugen eine Probefahrt zu machen, die von Privat angeboten werden. Schade. Wenn ich ehrlich bin, würde ich niemals von Pontius nach Pilatus fahren, um mir einen Wagen anzusehen, dann am nächst möglichen Tag mir

- frei zu nehmen,

- auf eigene Kosten zur Zulassungsstelle und Zulassung nebst Kurzzeitkennzeichen besorgen

- nochmals Termin machen

- zurückfahren zum Verkäufer - vorausgesetzt das Super-Schnäppchen steht da noch

Das ist geradezu lächerlich, es sei denn das Suchobjekt ist ein besonderer Exote. Habe mich lediglich ein einziges Mal darauf eingelassen, beim Kauf

- erst das Fahrzeug zu bezahlen,

- im Gegenzug nur den Brief ausgehändigt bekommen,

- damit zur Zulassungsstelle und umschreiben lassen (Halterwechsel)

- zum Verkäufer zurück, mir die Fahrzeugschlüssel aushändigen lassen und den Wagen mitgenommen

Da war ich noch sehr jung. Heute würde ich nicht bezahlen und das Fahrzeug beim Verkäufer lassen, schon gar nicht die Schlüssel, nur damit der auf der sicheren Seite ist.

Darum sehe ich mir ausschließlich nur noch Fahrzeuge an, die noch zugelassen sind und eine Probefahrt möglich ist. Macht dann der Verkäufer irgendwelche Spirenzchen, wär's das gewesen (habe ich als Käufer nie wieder erlebt).

Wenn es alles i.O. ist, nehme ich den Wagen auch gleich, bzw. am selben Tag mit und melde ihn dann umgehend um.

Ich werde dann wohl als Verkäufer weiterhin mit dem Risiko leben, dafür aber die Chance auf einen Käufer haben und als Käufer die Angebote, mit Fahrzeugen ohne Zulassung weiterhin aussparen.

Die Vorher-Stilllegen-Lösung scheint zwar sicher, aber es wird wohl ewig dauern bis jemand Interesse zeigt. Und der fragt dann sicher noch nach einer Probefahrt...

Gruß

Christian

Man kann es auch so machen:

Der interessent kommt vorbei, schaut sich das angemeldete Auto an, macht eine Probefahrt, möchte das Auto kaufen. Man kann es ihm angemeldet verkaufen, aber behält den KFZ-Brief und Schein. Wenn der Käufer den Wagen überführt hat, schickt er die Schilder zum Verkäufer, dieser meldet den Wagen ab und schickt den Brief und Schein wieder an den Käufer.

Das Porto sollte den geringsten Teil ausmachen. So ist der Verkäufer auf der sicheren Seite, da er selbst abmeldet und der Käufer braucht kein Kurzzeitkennzeichen besorgen.

Natürlich sollte alles, wie oben geschrieben, schriftlich im Kaufvertrag festgehalten werden.

Ich hab es so noch nicht gemacht, aber wenn ich meinen Wagen mal verkaufe, dann nur so!

am 20. Januar 2010 um 13:30

Zitat:

Original geschrieben von omi_caravan

Dann gibt es offenbar keine legale Lösung, als Interessent mit mehreren (abgemeldeten) Fahrzeugen eine Probefahrt zu machen, die von Privat angeboten werden. Schade. Wenn ich ehrlich bin, würde ich niemals von Pontius nach Pilatus fahren, um mir einen Wagen anzusehen, dann am nächst möglichen Tag mir

Gruß

Christian

Für diesen Fall gibt es ja die Kurzzeitkennzeichen. Für jedes Fahrzeug das du fahren möchtes eines.

Gruß

Frank, ist halt so.

am 20. Januar 2010 um 13:33

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

Man kann es auch so machen:

Der interessent kommt vorbei, schaut sich das angemeldete Auto an, macht eine Probefahrt, möchte das Auto kaufen. Man kann es ihm angemeldet verkaufen, aber behält den KFZ-Brief und Schein. Wenn der Käufer den Wagen überführt hat, schickt er die Schilder zum Verkäufer, dieser meldet den Wagen ab und schickt den Brief und Schein wieder an den Käufer.

Das Porto sollte den geringsten Teil ausmachen. So ist der Verkäufer auf der sicheren Seite, da er selbst abmeldet und der Käufer braucht kein Kurzzeitkennzeichen besorgen.

Natürlich sollte alles, wie oben geschrieben, schriftlich im Kaufvertrag festgehalten werden.

Ich hab es so noch nicht gemacht, aber wenn ich meinen Wagen mal verkaufe, dann nur so!

Da der Verkäufer ja anscheinend im Nachbarort wohnt, kann man doch sicher auch mit dem Rad hinfahren. ;)

Gruß

Frank, der in einem Auto-Forum auf ein Fahrrad verweist. :eek:

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