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Vor 3 Monaten beim Händler gekauft, nun Turboschaden. HILFE

Themenstarteram 3. November 2006 um 8:47

Hi,

ich habe vor 3 Monaten meinen 320d (bj. 2002) mit ca. 120.000km bei einem Händler gekauft.

Nun nach 3 Monaten bei km-Stand 130.000km habe ich einen Turboladerschaden (bzw. das Gestänge zur Abgasregulierung am Turbo bewegt sich nicht mehr richtig).

Soweit ich weiß habe ich keine Garantie, lediglich die gesetzliche Sachmängelhaftung des Händlers. Die jedoch aber auch nicht greift, weil ich doch beim Kauf ein "Übergabe-Protokoll" unterschrieb in dem Stand dass der Wagen "OK" wäre (da besteht ja heute fast jeder Händler drauf).

Inwiefern hab ich nun Ansprüche dem Händler gegenüber? Bzw. hab ich überhaupt irgendwelche Ansprüche?

Ist sehr ärgerlich so viel Geld auszugeben für ein so junges und modernes Auto und 3 Monate später steht eine Reperatur über 1400,- Euro an... :-/

Bitte um Rat bzw. Erfahrungen...

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54 Antworten
am 3. November 2006 um 9:02

Im Prinzip hast Du aber eine Garantie....Wenn Du das Fzg. beim Hänlder gekauft hast dann muss er Dir eine Gewährleistung von 1-2Jahre einräumen. Ich hatte einen ähnlichen Fall. Fzg gekauft mit 108tkm nach 2000km Turboschaden... Der Turbo wurde ohne wenn und aber getauscht. Die Teile zahte BMW und die Arbeitszeit der Händler....Alles andere ist rechtswidrig....Der Händler ist verpflichtet Dir eine Garantie 1-2Jahren zu geben.....Ansonsten hilft nur der Anwalt...

Themenstarteram 3. November 2006 um 9:10

Zitat:

Original geschrieben von TheProfiler

Im Prinzip hast Du aber eine Garantie....Wenn Du das Fzg. beim Hänlder gekauft hast dann muss er Dir eine Gewährleistung von 1-2Jahre einräumen. Ich hatte einen ähnlichen Fall. Fzg gekauft mit 108tkm nach 2000km Turboschaden... Der Turbo wurde ohne wenn und aber getauscht. Die Teile zahte BMW und die Arbeitszeit der Händler....Alles andere ist rechtswidrig....Der Händler ist verpflichtet Dir eine Garantie 1-2Jahren zu geben.....Ansonsten hilft nur der Anwalt...

Also eine Garantie ist keine Pflicht.

Lediglich eine Sachmängelhaftung von 1-2 Jahren ist Gesetz.

Aber die greift doch nur wenn bewiesen ist dass der Schaden von Anfang an bestand? Oder?

BMW hat mir bereits 50% Kulanz aufs Material zugesagt.

900,- Material + 500,- Lohn = 1400,- gesamt

davon muss ich 450,- (50%) + 500,- Lohn = 950 Euro zahlen.

So die Auskunft meines Händlers.

Ist es tatsächlich der Fall dass der Händler in dem Fall die 950,- Euro tragen müsste?

Wie will der Händler denn beweisen, dass der Schaden nicht von Anfang an bestanden hat?

Wie ist denn in solch einem Fall die Rechtslage? Muss der Kunde beweisen dass der Schaden schon da war als er gekauft hat, oder muss der Händler beweisen dass der Schaden nicht da war??

Wenn die Beweislast beim Händler liegt, dann würd ich mich der Frage von Tom anschließen, wie will er das beweisen?

Dann hast Du keine schlechten Karten.

 

Gruß

Dominic

Zitat:

Original geschrieben von e46coupefahrer

Wie will der Händler denn beweisen, dass der Schaden nicht von Anfang an bestanden hat?

Genau da würde ich auch ansetzten. Der Wagen ist erst seit 3 Monaten Deiner, und so muss der Händler Dir nun beweisen, dass der Schden durch Dich verursacht wurde. Erst nach 6 Monaten greift die Beweislastumkehr, dann muss Du es beweisen...

Ich hoffe für Dich, dass Du nichts zu zahlen brauchst, ansonsten hilft bestimmt auch eine erstberatung beim Anwalt (die ist soviel ich weiß kostenlos...)

Zitat:

Original geschrieben von maxxter

Erst nach 6 Monaten greift die Beweislastumkehr, dann muss Du es beweisen...

Ich hoffe für Dich, dass Du nichts zu zahlen brauchst, ansonsten hilft bestimmt auch eine Erstberatung beim Anwalt (die ist soviel ich weiß kostenlos...)

Exakt so ist es. Was du bestätigt hast, ist nur mit Bezug auf äußerlich erkennbare Schäden. Entbindet einen Vollkaufmann nicht von der gesetzlichen Gewährleistungspflicht.

Gruß, Timo

Zitat:

Original geschrieben von MoKa

Vollkaufmann

Schluck, wueerggthh ....... sppeeeeeeeeeeiiiiiiiiaaaaaaaaaaa

Was'n dat? Ist das jetzt ein regulaeres deutsches Wort?

 

Gruss

Joe

Zitat:

Original geschrieben von joe_e30

Schluck, wueerggthh ....... sppeeeeeeeeeeiiiiiiiiaaaaaaaaaaa

Was'n dat? Ist das jetzt ein regulaeres deutsches Wort?

 

Gruss

Joe

Bei uns aufm Kiez nennen sich die Luden gern so :D

lies dir das und das mal durch. dann weist du bescheid.

ALEX

Zitat:

Original geschrieben von joe_e30

Was'n dat? Ist das jetzt ein regulaeres deutsches Wort?

Yep, ist halt Juristendeutsch.

Aber gut zu wissen: Auch wenn ein selbständiger Arzt, Journalist, Bäcker oder Architekt "privat" sein Auto verkauft, hat er die gesetzliche Gewährleistungspflicht am Hals!! :eek:

Deswegen habe ich bewusst nicht "Autohändler" geschrieben, sondern "Vollkaufmann". Der kann dabei sogar nüchtern sein...

Gruß, Timo

Zitat:

Original geschrieben von MoKa

Aber gut zu wissen: Auch wenn ein selbständiger Arzt, Journalist, Bäcker oder Architekt "privat" sein Auto verkauft, hat er die gesetzliche Gewährleistungspflicht am Hals!! :eek:

wat?? echt? kann man das so irgendwo nachlesen?

Zitat:

Original geschrieben von Feldtins

wat?? echt? kann man das so irgendwo nachlesen?

Jo dem ist so ;)

Zitat:

Original geschrieben von Feldtins

kann man das so irgendwo nachlesen?

Klar, überall. Zum Beispiel hier beim ADAC. Die Frage dabei ist nur, ob das Auto auf seine Person oder auf seine Firma lief...

Gruß, Timo

am 3. November 2006 um 12:24

hallo erstmal.

der händler solte dir auf jeden fall entgegen kommen, da du beim kauf aútomatisch eine gewährleistung von 1 jahr hast.

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