Versicherung
KFZ-Versicherung Forum

Vom LKW fliegende Eisplatten beschädigen Passi...eine kleine Frage!

Vom LKW fliegende Eisplatten beschädigen Passi...eine kleine Frage!

Themenstarter

MoinMoin!

 

Gestern hat ein vor mir auf die Autobahn auffahrender LKW unmengen an Eis und Eisplatten von seinem Auflieger verloren, die natürlich allesamt auf meinen schönen Passi geregnet sind. Die Folge: Kratzer, eine Delle und kaputter Lack an Motorhaube, Stossstange und linken Kotflügel sowie eine kaputte Windschutzscheibe.

 

Gott sei Dank konnte ich mir das Kennzeichen vom Auflieger merken, da er natürlich nicht angehalten hat. Über die Polizei konnte ich dann den Halter herrausfinden und habe schon Kontakt mit dem ihm und seiner Versicherung aufgenommen, scheint bisher alles sehr vernünftig abzulaufen. Ich soll einen Kostenvoranschlag meines Autohauses an die Versicherung schicken und einen Leihwagen übernehmen die aufgrund des Fahrzeugalters und der PS-Leistung (was auch immer die mit dem Leihwagen zu tun hat) bis zu einer Höhe von 100 Euro pro Tag.

 

Meine Frage nun ist, ob an meinem Passat (knapp 2 Jahre jung, 53000 km gelaufen) durch die Reparatur (ausbeulen, lackieren der Motorhaube, Stossstange und Kotflügel) und dem Austausch der Windschutzscheibe ein Wertverlust entstanden ist? Wenn Ja, wie errechne ich den, weil ich das natürlich von der Versicherung im Rahmen der Wertverlusterstattung zurückhaben möchte.

 

Viele Grüße

 

Tobi


Moin Tobi

 

Meines Wissens nach entsteht Dir an Deinem PKW erst ein Wertverlust, wenn Du es beim Wiederverkauf als "Unfallfahrzeug" deklarieren und somit den Preis mindern musst. Als ein "Unfallfahrzeug" musst Du Deinen Passi aber erst deklarieren, wenn er auf der Richtbank war und / oder eingeschweißte Teile ausgetauscht worden sind. Das war bei Dir nicht der Fall, aus diesem Grunde dürfte bei Deinem Passi kein Wertverlust eingetreten sein.

 

Vielmehr würde mich interessieren, wie Du über die Polizei an die Anschrift des Halters gekommen bist. Hast Du eine Anzeige gemacht, oder hast Du die Adresse einfach so bekommen? Ich frag nur, weil es dem Polizeibeamten eigentlich aus datenschutzrechtlichen Gründen verboten ist, derartige Daten herauszugeben. Erst im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens dürfen die Daten zwischen den Parteien ausgetauscht werden. Nur mal so....

 

 

Gruß Ti


Ein Halter bzw. dessen Versicherung wird normalerweise über den Zentralruf der Versicherer ermittelt. Man wählt die 0180-Nummer und gibt das Kennzeichen an und wird dann direkt zur Versicherung des Schädigers weitergeleitet.

 

http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html

 

So kenne ich das und habe es auch schon praktiziert.


Themenstarter

Hallo!

 

Ok, also scheinbar kein Wertverlust. Na mir solls recht sein, bin da nicht so scharf drauf!

 

Das mit dem Datenschutz stimmt mE nicht. Ich hätte ja auch bei dem Zentralruf der Deutschen Autoversicherer rausbekommen, wem das Fahrzeug gehört. Eine Anzeige habe ich nicht erstattet. Ich bin zum Revier, habe denen den Sachverhalt erklärt und habe dann, nachdem ich das Kennzeichen gegeben habe, den Namen, die Anschrift und die Telefonnummer bekommen.

 

Gruß

Tobi


Unfallfahrzeug ist es schon, wenn ein Karosserieteil getauscht wird.

 

Die Wertminderung, entsteht dennoch, nennt sich Merkantile Wertminderung, beträgt 10% vom Schadenswert ( frag mich nich, obs Netto oder Brutto Schadenswert war.)


Vom LKW fliegende Eisplatten beschädigen Passi...eine kleine Frage!

Hallo!

 

Meine Informationen sind auch, dass ein Auto nur als unfallfrei verkauft werden darf, wenn lediglich Bagatellschäden entstanden sind. Die Grenze ziehen die Gerichte wenn ich mich recht erinnere bei unter 1000 Euro, die hat man sehr schnell erreicht. Auch wenn es durch den Tausch der kompletten betroffenen Teile repariert wird ist das Auto nicht mehr unfallfrei, aber eben auch entsprechend fachmännisch repariert.

 

Nähere Infos zu dem Thema findest du im Versicherungs-Forum, da tummeln sich die Experten...

 

-Johannes


Eine etwaige Wertminderung wird gegenüber der Versicherung letztlich nur durch Bestimmung eines Sachverständigen im Rahmen eines durch ihn erstellten Schadensgutachtens durchsetzbar sein. Bei einem Schaden ab ca. 750,00 € handelt es sich in der Regel um keinen Bagatellschaden und die Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers muss die Sachverständigenkosten tragen. Die Kosten für eine Anwaltsbeauftragung muss die gegnerische Haftpflicht auch tragen. Ein Anwalt hätte mit Sicherheit darauf hingewiesen, dass ein Sachverständigengutachten einem Kostenvoranschlag bei einem größeren Schaden (s.o.) immer vorzuziehen ist.


Die wollen die PS-Zahl deines Wagens haben, damit du einen nahezu gleichwertigen Leihwagen bekommst.


ichbindat ichbindat

Gas ist rechts

Hallo,

lass ein Gutachten machen.

Der Gutachter wird die Höhe der Wertminderung in dem Gutachten erfassen. Die Autohäuser haben meist einen Gutachter an der Hand.

Laut meiner Erfahrung zahlen die Versicherungen die Wertminderung erst nach Aufforderung.

 

 

MfG


KFZ-Versicherung: Vom LKW fliegende Eisplatten beschädigen Passi...eine kleine Frage!
 
schliessen zu
Aktuelle Umfragen
Diskutieren
Andere Umfragen Alle Umfragen
Kommende Veranstaltungen Alle Veranstaltungen
Design:
Größe:
Zum Seitenanfang
  • Vom LKW fliegende Eisplatten beschädigen Passi...eine kleine Frage! : KFZ-Versicherung (Permalink) | (c) 2001-2012 MOTOR-TALK GmbH