Themenstarter

hallo,

ich wollte wissen ob man auf eine vollcross maschine garantie oder gewährleistung bekommt ?!

wenn nicht warum ?

 

mfg tobi


Moin,

 

Wettbewerbsfahrzeuge sind von Garantieleistungen ausgenommen. Es besteht lediglich der gesetzliche Gewährleistungsanspruch von 2 Jahren. Die Hersteller wissen natürlich, daß diese Fahrzeuge anderen Belastungen ausgesetzt sind, als zulassungsfähige Fahrzeuge. Ergo haben die Buchhalter das sagen (mehr als sonst auch schon) und die sagen niät.


Themenstarter

achso ist das

gut danke !!


Audi-Quattrofan Audi-Quattrofan

Grenzgänger

normalerweise haben sie als Neufahrzeug 3 Monate Garantie.

Hier der Auszug von meinem Mopped aus der Yamaha Seite:

 

Neuerungen am 2008er Modell:

 

.

.

.

* 3 Monate Garantie

* Ohne Straßenzulassung


Motorrad Sport und Motocross: vollcross garantie
 
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