ForumBehindertengerechte Mobilität
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Behindertengerechte Mobilität
  5. Verweigerte Garantieleistung wegen behindertengerechtem Umbau

Verweigerte Garantieleistung wegen behindertengerechtem Umbau

Themenstarteram 19. September 2012 um 11:18

:D Ich fahre seit 2 Monaten einen VW-Caddy. Fahrleistung ca. 2000Km. Am 8.9. 2012 hatte ich in Frankreich eine Panne. Die Bremsen blockierten. Die VW-Mobilitätsgarantie ist das Papier nicht wert auf dem sie geschrieben ist! Ohne den ADAC würde ich eute noch in Lothringen sitzen. Am Telefon des VW-Mobilitätsnotruf war an diesem Samstag niemand zu erreichen. Man hörte nur die Ansage: Alle Plätze sind besetzt, rufen sie in wenigen Minuten noch einmal an. Sind an diesem samstag alle Volkswagen kaputt gegangen?

Drama 2. Teil:

Das Auto kam in eine VW-Werkstatt, dort wurde der Schaden untersucht. VW lehnt die garantieleistung ab, weil das fahrzeug behindertengercht umgebaut wurde. Eingebaut wurde das Handgerät Zawatzky-RS und der der Rausch-Ladeboy S2. Der Ein,- bzw. Umbau wurde von der Fa. Rausch vorgenommen.

Warum wurde ich weder von VW, noch von Rausch auf den Garantieverlust bei Umbau informiert? Das ist ganz klar ein schweres Versäumnis. Auch andere Umbau-Firmen erwähnten mit keiner Silbe, daß im Falle eines Umbaus die Garantie teilweise erlischt.

Wer also sein Auto umbauen lassen muß, sollte wissen, daß er die Garantie, möglicherweise in vollem Umfang verliert!

Ähnliche Themen
17 Antworten

Garantieverlust nach einenm Umbau, betrifft nur, die vom Umbau betroffenen Teile.

MfG aus Bremen

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Garantieverlust nach einenm Umbau, betrifft nur, die vom Umbau betroffenen Teile.

MfG aus Bremen

Genau so wurde es mir auch mitgeteilt... Das hat mir mein Umbauer aber auch gesagt... Wir haben eine pneumatische Heckklappe, den Ladeboy und einen Haltegriff an der A-Säule Fahrerseite. Du hast als Behinderter in diesem Fall die Wahl zwischen Pest und Cholera.... Wir fahren übrigens auch Caddy. Der Umbauer wird mit Sicherheit keine Garantie für die Komponenten des Fahrzeugs an sich übernehmen... Er garantiert nur die eigenen Einbauten... Das wird auch kein anderer Umbauer anders handhaben. Würde ich an deren Stelle auch nicht anders machen.... Und VW nimmt leider dankbar jede Gelegenheit an Garantien zu verweigern... Da reicht auch ein kleiner selbst durchgeführter Umbau aus... Ich habe deswegen eine gute Rechtsschutzversicherung...

Deswegen hat man bei uns den Ladeboy und den Kompressor für die Klappe an der 12V-Dose im Laderaum angeklemmt.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers bzw. Händlers, also kann er auch die Bedingungen diktieren.

Das führt auch dazu daß die Garantie enden kann, wenn man bei einem Inspektionsintervall von 15.000 km erst nach 15.001 km auf dem Hof der Vertragswerkstatt ankommt.

Mit den Billigherstellern, die sich da so pissig anstellen (z.B. Peugeot oder VW) würde ich keine Geschäftsbeziehung mehr eingehen.

Eine ganz andere Sache: es geht um Bremsen, also Verschleißteile. Verschleißteile sind so oder so nicht von den Garantieleistungen abgedeckt.

Erst einmal sollte zwischen Garantie und Gewährleistung unterschieden werden.

Ich nehme an, du hast sat Auto vor 2 Monaten bei diesem Händler gekauft?

Wenn ja:

Die Gewährleistung kann der Händler nicht ausschließen.

Der Hinweis auf den behindertengerechten Umbau ist Humbug.

Mache das dem Händler klar. Wenn er es nicht einsieht, nehme dir einen fachkundigen Anwalt. Der wird diesem Kerl schon erzählen, was er zu tun hat.

M.E. will der Händler dich verarschen und sich um seine Gewährleistungspflicht drücken.

Zitat:

Original geschrieben von kadettoman01

Erst einmal sollte zwischen Garantie und Gewährleistung unterschieden werden.

Ich nehme an, du hast sat Auto vor 2 Monaten bei diesem Händler gekauft?

Wenn ja:

Die Gewährleistung kann der Händler nicht ausschließen.

Der Hinweis auf den behindertengerechten Umbau ist Humbug.

Mache das dem Händler klar. Wenn er es nicht einsieht, nehme dir einen fachkundigen Anwalt. Der wird diesem Kerl schon erzählen, was er zu tun hat.

M.E. will der Händler dich verarschen und sich um seine Gewährleistungspflicht drücken.

Im Zweifelsfall würde ich hier mal einen Gutachter bemühen. Der Hersteller (vertreten durch den Händler) darf Ansprüche ablehnen wenn an den Teilen nicht durch den Hersteller authorisierte Eingriffe und Änderungen vorgenommen wurden. Diese Autorisierung wird auch nie ein Umbauer bekommen... Gerade VW drückt sich aber gerne... Vor allem Bei Nutzfahrzeugen wie dem Caddy.

@Goldonkel: Hast du eine Rechtsschutz? Wenn ja, nimm dir einen Anwalt, einen Gutachter und hau drauf. Im Zweifelsfall wende dich mal an den Herrn Neunzling vom Bund behinderter Autobesitzer. Den Herrn und den Verein kann ich dir nur wärmstens empfehlen. Die haben uns sehr geholfen obwohl wir seinerzeit noch nicht Mitglied im Verein waren. Mittlerweile sind wir es... Ihm haben es im Übrigen alle Körperbehinderten zu verdanken, dass es bei fast allen Herstellern ordentliche Rabatte für Schwerbehinderte gibt.

Jepp, beispielsweise bei OPEL satte 20%.

Auf diesem Weg herzlichen Dank!

Grüße!

Hallo,

Ich hatte in meinem damaligen Ford Mondeo Kombi einen Beifahrerschwenkdrehsitz 

enibauen lassen.

Zum Glück hatte ich in der Zeit keine Garantiefall obwohl ich eine dreijährige

Garantie hatte.

Es ist gut zu wissen wie alles kommen kann weil sich Hersteller weigern.

Seelze 01

Zitat:

Original geschrieben von Seelze 01

Es ist gut zu wissen wie alles kommen kann weil sich Hersteller weigern.

Ford und Opel stellen sich nach meiner Erfahrung nicht so an.

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man vor einer Veränderung diese mit dem Hersteller absprechen und sich schriftlich geben lassen, daß die Garantie davon nicht berührt wird und/oder diese in einer Vertragswerkstatt des Herstellers durchführen lassen.

Ich habe einen Fall miterlebt, wo sich das Auto wegen eines Fehlers beim Getriebe nicht mehr starten ließ. Der Wagen war ein Vierteljahr alt, aber da ein anderes Radio im Auto war und es nicht in einer VW-Werkstatt eingebaut wurde, wurde die Garantie verweigert.

Bei Ford kann ich das bestätigen, hatte mehrere Neuwagen, die hat im Garantiefall weder die Gasanlage, Modifikationen am Gaspedal noch am Schalthebel interessiert, selbst der eigenmächtige Umbau der Fiesta-Heckklappe auf selbsttätiges Aufschwingen nicht...

Nissan wollte sich mal querstellen bei Lima-Ausfall nach 4 Wochen, weil der Wählhebel modifiziert war, kamen sie aber nicht durch damit

Das hatten wir doch schon mal hier mit VW, ich glaub es war ein T5, wo es richtig Probleme gab mit der Garantie und einem Umbau.

Ich habe gerade das Rehacare - Magazin zur diesjährigen Rehacare in Düsseldorf vor mir liegen. Darin auch ein Bericht mit Neuigkeiten vom Automobilmarkt.

Da ich das ja nicht einscannen darf, kommen hier mal ein paar Auszüge:

Zitat:

Viele Automobilhersteller bieten für Menschen mit Behinderung immer bessere Fahrhilfen und Spezialserien an. Besonders Mercedes-Benz, Audi und Volkswagen haben sich dieser Aufgabe verschrieben.

Zitat:

Auch VW stellt ein Umfangreiches Programm an Fahr- und Bedienhilfen vor. Derzeit stehen zahlreiche Fahrhilfen für VW-Modelle zur Verfügung, die beim Händler mitbestellt werden können. Viele Fahrhilfen sind bereits al Serienausstattung oder als reguläre Sonderausstattung erhältlich. So z.B. der Parklenkassist "Park-Assist", die automatische Fahrlichtschaltung, die Rückfahrkamera "Rear-Assist" oder das schlüssellose Startsystem "Keyless Access". VW-Kunden profitieren zudem von Vorteilen wie der Produkthaftung, der Mobillitätsgarantie und der Ersatzteilversorgung.

Man sollte ja nicht meinen, das gerade VW-Kunden die meisten Schwierigkeiten mit Ihren umgebauten Fahrzeugen haben, wenn es zum Garantiefall kommt.

Wer ist denn in diesem Jahr in Düsseldorf auf der Rehacare unterwegs. Evtl. ergibt sich mal die Möglichkeit zum Kennenlernen bei einem Kaffee. Ich bin am Samstag, den 13.10.12 dort. Vornehmlich im KFZ-Bereich.

MFG Thomas

"Meehster" wird auch da sein, aber nur zur Hälfte. Und zwar die männliche. Nur der Tag stand bisher nicht fest.

Zur Klärung: Ich teile mir diesen Account mit meinem Bruder und er will hin.

Zitat:

Original geschrieben von meehster

"Meehster" wird auch da sein, aber nur zur Hälfte. Und zwar die männliche. Nur der Tag stand bisher nicht fest.

Zur Klärung: Ich teile mir diesen Account mit meinem Bruder und er will hin.

Ah, daher die hohe Anzahl an Beiträgen. Man muss sie durch 2 Teilen. :D

Wäre es da nicht Sinnvoll, mit Namen zu "Unterschreiben", damit die anderen Wissen, mit welchem "Meehster-Teil" sie gerade kommunizieren?

MFG Thomas

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Ich habe einen Fall miterlebt, wo sich das Auto wegen eines Fehlers beim Getriebe nicht mehr starten ließ. Der Wagen war ein Vierteljahr alt, aber da ein anderes Radio im Auto war und es nicht in einer VW-Werkstatt eingebaut wurde, wurde die Garantie verweigert.

Tja, da hat der liebe VW-Eigner sich mächtig über den Tisch ziehen lassen.

Wen interessiert hier die Garantie? Kein Schwein.

Das Auto war 3 Monate alt?

Massgeblich ist hier die Gewährleistungspflicht. Um die kann sich kein Händler drücken, auch nicht mit so an den Haaren herbeigezogenen Argumenten wie mit dem Radio.

Warum lassen sich die Leute nur so für dumm verkaufen?

am 1. Oktober 2012 um 19:27

Welche "Garantieleistung" wurde denn hier verwährt? Bitte etwas mehr ins Detail gehen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Behindertengerechte Mobilität
  5. Verweigerte Garantieleistung wegen behindertengerechtem Umbau