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Verwandte wurde mit meinem Auto geblitzt.

Themenstarteram 15. November 2016 um 11:59

Hallo, eine mir verwandte Person ist bei einem Rotlichtverstoß geblitzt worden. Die Behörde möchte nun natürlich wissen, wer das Fahrzeug geführt jat, da ich es offensichtlich nicht war.

Sie steht mir so nahe, dass ich vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen könnte.

 

Frage ist, ob das Sinn macht oder es dann anderweitige Konsequenzen gibt?

Beste Antwort im Thema
am 15. November 2016 um 19:53

Zitat:

@fluchti24 schrieb am 15. November 2016 um 20:49:33 Uhr:

 

Und der Lappen weg.

Wenn man selbst mit den einfachsten Verkehrsregeln nicht zurecht kommt und bei rot über die Ampel fährt, ist das auch gerechtfertigt.

23 weitere Antworten
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Bei Verwandten nicht .

Wer zu schnell fährt ,sollte soviel Mut haben es zuzugeben .

Bis 20km/h gibt es keine Punkte ,und wer darüber fährt , da müsste man Dummheit oder Vorsatz annehmen , deshalb soll er/sie zahlen , dann lernt er/sie etwas daraus .

Giovanni.

Themenstarteram 15. November 2016 um 17:22

Giovanni, Du kennst die Umstände nicht wie es passiert ist. Und wenn Du einen Tempoverstoß meinst, weisst Du auch nicht was passiert ist ;).

Bei einem Zeugnisverweigerungsrecht engt man den Kreis der Tatverdächtigen stark ein, so dass die Behörde vermutlich von sich aus auf den Täter kommt. Falls die Person in deinem Haushalt wohnt, muss die Behörde meist nur 1 und 1 zusammen zählen und macht einen Lichtbildabgleich mit gespeicherten Passfotos.

Themenstarteram 15. November 2016 um 17:32

Ok, alles klar. Hab den Bogen schon ausgefüllt. Mir war bloß das Kästchen aufgefallen und wollte wissen, was passiert wenn.....

 

Danke

Einfach gar nicht antworteten. Ermittlungsarbeit ist nicht deine Aufgabe sondern von der Behörde. Die werden dafür auch bezahlt.

Da es ein stink normaler Brief war könnte der auch gar nicht angekommen sein.

Du bekommst schon Besuch wenn es sie es wissen wollen.

Und zu einer Aussage zwingen können sie dich nicht. Ist ja kein Gericht sondern nur die Polizei die vorbei kommt. Die können aber auch Nachbarn fragen.

Und die Frist für deine verwandte läuft solange bis sie angeschrieben wird. Nach 3 Monaten Können sie es einstellen wie sie den Täter nicht haben.

Das ist keine Rechtsberatung sonder nur Hinweise für Möglichkeiten.

du machst auf dem Anhörungsbogen Angaben zu deiner Person (das musst du) und sonst garnichts. Die Behörden sind in der Beweispflicht und müssen aktiv werden, wenn sie Geld wollen.

Die Personalien haben die doch. Sonst wäre der Brief ja nicht angekommen. ;)

ja nee, es geht ja um die Ermittlung des Fahrers und nicht des Halters;)

Zitat:

@cocker schrieb am 15. November 2016 um 19:14:37 Uhr:

du machst auf dem Anhörungsbogen Angaben zu deiner Person (das musst du) und sonst garnichts. Die Behörden sind in der Beweispflicht und müssen aktiv werden, wenn sie Geld wollen.

muss man eigentlich die Frage nach dem Beruf auch beantworten?! Daran könnte im Fall einer strafrechtlichen Verfolgung die Höhe des Strafe in Tagessätzen abgeschätzt werden.

am 15. November 2016 um 19:31

Bei vielen Antworten kann ich nur noch den Kopf schütteln. Hier hat jemand einen Rotlichtverstoß begangen und will die Strafe nicht zahlen, das zeugt nicht gerade von Verantwortungsbewusstsein. Dahingehend zu beraten, dass man die Angaben verweigern, bzw auf das Nötigste beschränken soll, weil es Aufgabe der Behörde sei, den Fahrer zu ermitteln, finde ich armselig :confused:

Mein Tip: korrekte Angaben machen, den Behörden dadurch die Bearbeitung nicht unnötig erschweren, die Strafe zahlen und schon ist die Angelegenheit unkompliziert von der Welt geschafft.

Und der Lappen weg.

am 15. November 2016 um 19:53

Zitat:

@fluchti24 schrieb am 15. November 2016 um 20:49:33 Uhr:

 

Und der Lappen weg.

Wenn man selbst mit den einfachsten Verkehrsregeln nicht zurecht kommt und bei rot über die Ampel fährt, ist das auch gerechtfertigt.

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