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Versicherungsfrage Zweitwagen

Versicherungsfrage Zweitwagen

Themenstarter

Hallo,

 

folgende Sachverhalt:

 

Meine Frau fährt nen Uralten Fiesta von ihren Eltern. Ist als Zweitwagen auf ihren Vater zugelassen.

Den lassen wir jetzt Abwracken und haben einen neuen KA bestellt. Der kommt im Oktober.

Jetzt will ich den KA aber bei Allianz24 versichern und nicht bei HUK. Wenn mein Schwiegervater jetzt von HUK zu Allianz24 wechselt nimmt er dann seine SFs mit? Es handelt sich ja um einen Zweitwagen?

Ich kenne mich da nicht sehr gut aus.

Wie ist das wenn wir den Wagen dann nach einem Jahr oder so auf uns ummelden und ich auch die Versicherung auf mich nehme als Zweitwagen bei Allianz24 (Da ist meiner versichert).

 

Ich hoffe ich versteht was ich meine.

 

Vielen Dank vorab

Sheep


N´Abend,

 

hab da so eine Info, dass die Allianz die Allianz24 bald dicht macht. Zu hohe Schadenquote:D

 

Also bei der Erstversicherung auf jeden Fall. Bei der Zweitwagenregelung nur die wirklich erfahrenen SF-Jahre, ist ja eine Sondereinstufung der selben Versicherung, und diese wird i.d.R. nicht weitergegeben. Kann also nach hinten losgehen der Wechsel. Frag sonst mal bei der HuK an wie es mit einem Wechsel zur Huk24 aussieht?

 

Gruß Tobi


Hallo,

 

bei einem Fahrzeugwechsel ist auch ein Versichererwechsel möglich. Wenn das neue Fahrzeug bei einem anderen Versicherer versichert wird, wird dieser die Anzahl der schadenfreien Jahre (nicht Prozente)übernehmen, die der alte Versicherer fürs Vorfahrzeug bestätigt. Bei den Prozenten kann es eine Abweichung geben, da es hier bei den einzelnen Verisicherern und je nach Bedingungen leichte Unterschiede geben kann.

 

Galt für den jetzt abgewrackten Wagen eine Sonderregelung (z.b. ein geringerer Beitragssatz, weil das Erstfahrzeug auch dort versichert war oder ähnliches), kann die Abweichugn erheblich sein. Dann ist es evt. günstiger, den neuen Wagen auch beim alten Versicherer zu versichern.

 

Eine Rabattübertragung ist oftmals nur auf die eigenen Kinder, nicht Schwiegerkinder, möglich, d.h. ob Du die Prozente teilweise übernehmen kannst, ist mit dem Versicherer zu klären. Deine Frau kann dies aber auf jeden Fall (wenn ihr Vater auf die Prozente verzichtet). Wieviel konkret übernommen werden kann, muss der Versicherer anhand der Vertragsdaten, der Führerscheindaten und des Schadenverlaufes berechenen. Oft geht zumindest eine Klasse verloren.

 

Gruß Schusti


  • 1x
Themenstarter

Zitat:

Original geschrieben von Schusti2

Hallo,

 

bei einem Fahrzeugwechsel ist auch ein Versichererwechsel möglich. Wenn das neue Fahrzeug bei einem anderen Versicherer versichert wird, wird dieser die Anzahl der schadenfreien Jahre (nicht Prozente)übernehmen, die der alte Versicherer fürs Vorfahrzeug bestätigt. Bei den Prozenten kann es eine Abweichung geben, da es hier bei den einzelnen Verisicherern und je nach Bedingungen leichte Unterschiede geben kann.

 

Galt für den jetzt abgewrackten Wagen eine Sonderregelung (z.b. ein geringerer Beitragssatz, weil das Erstfahrzeug auch dort versichert war oder ähnliches), kann die Abweichugn erheblich sein. Dann ist es evt. günstiger, den neuen Wagen auch beim alten Versicherer zu versichern.

 

Eine Rabattübertragung ist oftmals nur auf die eigenen Kinder, nicht Schwiegerkinder, möglich, d.h. ob Du die Prozente teilweise übernehmen kannst, ist mit dem Versicherer zu klären. Deine Frau kann dies aber auf jeden Fall (wenn ihr Vater auf die Prozente verzichtet). Wieviel konkret übernommen werden kann, muss der Versicherer anhand der Vertragsdaten, der Führerscheindaten und des Schadenverlaufes berechenen. Oft geht zumindest eine Klasse verloren.

 

Gruß Schusti

Vielen Dank!!

 

Gibt es sonst noch was zu beachten?

Ich werde wohl erstmal mit dem bestehenden Versicherer sprechen, mal schauen was der so anbietet.

 

Gruß


Zitat:

Original geschrieben von Sheep_2001

Ich werde wohl erstmal mit dem bestehenden Versicherer sprechen, mal schauen was der so anbietet.

Das kann nichts schaden.


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