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Versicherung rechnet die Hälfte ab

Themenstarteram 28. Oktober 2014 um 11:40

Hey, mir wurde ins Auto gefahren. Der Kostenvoranschlag lag bei 1400€ Netto...das war anscheinend zuviel für die Versicherung und sie schickten einen Vertreter für ein paar Fragen. Er erzählte auf einmal was von Gutachten und nach einer Woche lag es auch schon in meinem Briefkasten!!! 716€ netto!!! Er meinte meine Werkstatt hat doch keine Ahnung und die Stoßstange kann gespachtelt u lackiert werden... Werkstatt wollte diese komplett neu machen. Jetzt meine Frage: erneut ein Gutachten aber parteiunabhängig, Rechtsanwalt anrufen oder so hinnehmen???

Beste Antwort im Thema

und genau desshalb gehen mir in diesem Forum diejenigen auf den Sack, die behaupten, man braucht keinen Anwalt, um seine Rechte durchzusetzen, wie man es immer wieder liest. Das ist mittlerweile der KLASSISCHE Fall, wie die meisten Versicherungen zumindest im KFZ Bereich agieren - Schaden klein rechnen und die Leute überrumpeln. Kontaktiere einen FACHanwalt, der wird dir sagen wie vorzugehen ist. Wenn die Schuldfrage so klar ist, wie du sagst, ist das Risiko ziemlich gering, auf Kosten sitzen zu bleiben.

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und genau deshalb sollte man bei einem unverschuldeten Unfall keinen "Vertreter" der gegn. Versicherung ans Auto lassen.

Lässt du den Schaden fachgerecht reparieren kann dir das Gegengutachten allerdings egal sein, insofern Fahrzeugwert das rechtfertigt und keine Vorschäden vorhanden waren

Tja, eine technisches Urteil kann hier niemand sagen, da müsste man wissen was das für ein Auto ist. Die neuen Stoßstangen kann man alle auf jeden Fall nicht mehr spachteln weil der schnell wieder abfällt. Auch bie den alten stabileren Stoßstangen halte ich es für schwer.

Von Intresse währe noch ob du bei den Gutachter einen Auftrag zur Gutachtenerstellung unterschrieben hast oder oder nicht und ob eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.

Ich würde bei soe inem Fall einfach einen Anwalt beauftragen der das Prüfen sollte, aber als Gutachter kann ich fast sagen das spachteln an einem Stoßfänger nicht viel bringen wird. Aber für eine genauere Auskunft brauche ich oder auch andere hier mehr Informationen, vielelicht auch ein Bild vom Schaden um es beurteilen zu können.

MfG

Mike

Bei der sache brauch man keine rechtschutzversicherung. Der anwalt wird von der gegnerischen versicherung bezahlt , und jeder geschädigte hat n anrecht dazu.

Themenstarteram 28. Oktober 2014 um 12:46

Es ist ein Opel Corsa c bj 2002, Stoßstange aus Plastik.... Da die Schäden sich ja laut Gutachten auf nur 716€ belaufen habe ich Angst das ich auf den Kosten von Rechtsanwalt sitzen bleibe ( bagatellschaden)

Themenstarteram 28. Oktober 2014 um 12:48

Rechtsschutz hab ich nicht, der Versicherungsvertreter meinte am Telefon nur das er fragen hätte und sich das mal anschauen möchte. Unterschrieben hab ich nichts!

Du brauchst keine rechtschutzversicherung. Geh zu einen anwalt mit dein daten . Der anwalt wird von der Gegner ischen versicherung bezahlt.

und genau desshalb gehen mir in diesem Forum diejenigen auf den Sack, die behaupten, man braucht keinen Anwalt, um seine Rechte durchzusetzen, wie man es immer wieder liest. Das ist mittlerweile der KLASSISCHE Fall, wie die meisten Versicherungen zumindest im KFZ Bereich agieren - Schaden klein rechnen und die Leute überrumpeln. Kontaktiere einen FACHanwalt, der wird dir sagen wie vorzugehen ist. Wenn die Schuldfrage so klar ist, wie du sagst, ist das Risiko ziemlich gering, auf Kosten sitzen zu bleiben.

am 28. Oktober 2014 um 15:44

Man braucht keinen Anwalt, wenn man sich von vorne weg richtig verhält.

Was soll der Anwalt jetzt noch bringen?

Glaubst du, der kann das Gegengutachten wegzaubern?

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 28. Oktober 2014 um 16:44:31 Uhr:

Man braucht keinen Anwalt, wenn man sich von vorne weg richtig verhält.

Was soll der Anwalt jetzt noch bringen?

Glaubst du, der kann das Gegengutachten wegzaubern?

und da viele eben nicht wissen, wie man sich von vorne rein richtig verhält, braucht man ihn eben doch, am besten von Anfang an. Und für ein GEGENgutachten ist vorher ein Gutachten nötig, das es nicht gibt. Es liegt ein KV der Werkstatt vor und ein Gutachten ohne Auftrag des Versicherten. Da sollte jeder Anwalt einhaken können. Aber da du hier ja überall propagierst, dass Anwälte nur dafür sorgen, das die Versicherungsprämien steigen (ohne zu hinterfragen, warum man Anwälte auf Grund der Regulierungsgebahren der Versicherer eben doch braucht - das Beispiel hier ist ja gradezu klassisch) ist auch klar, woher bei dir der Wind weht.

Allerdings weiß ich nicht, wie das bei einem 12 Jahre jungen PKW aussieht, denn bei Haftplicht wird immer nur Zeitwert gezahlt und der dürfte nicht mehr so hoch sein.

Der Teiletausch wäre dann ja neu für alt und würde den Wert des Fahrzeuges steigern.

Dann wäre da noch die Frage nach weiteren Schäden am Stoßfänger (Kratzer, Schrammen) ??

Zitat:

@V70Hutte schrieb am 28. Oktober 2014 um 18:31:02 Uhr:

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 28. Oktober 2014 um 16:44:31 Uhr:

Man braucht keinen Anwalt, wenn man sich von vorne weg richtig verhält.

Was soll der Anwalt jetzt noch bringen?

Glaubst du, der kann das Gegengutachten wegzaubern?

und da viele eben nicht wissen, wie man sich von vorne rein richtig verhält, braucht man ihn eben doch, am besten von Anfang an. Und für ein GEGENgutachten ist vorher ein Gutachten nötig, das es nicht gibt. Es liegt ein KV der Werkstatt vor und ein Gutachten ohne Auftrag des Versicherten. Da sollte jeder Anwalt einhaken können. Aber da du hier ja überall propagierst, dass Anwälte nur dafür sorgen, das die Versicherungsprämien steigen (ohne zu hinterfragen, warum man Anwälte auf Grund der Regulierungsgebahren der Versicherer eben doch braucht - das Beispiel hier ist ja gradezu klassisch) ist auch klar, woher bei dir der Wind weht.

Kann sein, dass ich mich irre,

aber für mich ist das kein Gegengutachten sondern ein Erst-Gutachten das zwar von der der Versicherung angeleiert wurde, aber vom Geschädigten genehmigt wurde (wenn auch nur mündlich).

Dass die Versicherung da eine ganz linke Überrumpelungstaktik angesetzt hat steht ausser Frage, aber ich bin mir nicht sicher ob der TE bei einem zweiten, eigenen Gutachten nicht doch auf den Kosten sitzen bleiben würde.

Hutte hat hier vollkommen Recht.

Im übrigen ist hier noch gar nicht geklärt, ob hier überhaupt ein Gutachten vorliegt. In der Regel werden die KVA´s nämlich mit diesen oberwichtigen Prüfberichten der Auftragsstreicher vom Schreibtisch aus gekürzt.

Ich kann auch nicht nachvollziehen, wass dieser "Versicherungsmensch" damit zu tun hat. Hat der Regulierungsvollmacht, oder will der sich nur wichtig machen? Fragen über Fragen....:rolleyes:

am 29. Oktober 2014 um 10:42

Es werden halt immer öfters Telegutachten gemacht.

Den Gutachter vor Ort brauchts oft nicht mehr.

[quote]

@LillyLyn schrieb am 29. Oktober 2014 um 11:42:42 Uhr:

Es werden halt immer öfters Telegutachten gemacht.

Den Gutachter vor Ort brauchts oft nicht mehr.

Das sind keine Gutachten, dass sind Kürzungsberichte.

Wer hat dir denn das Märchen erzählt, das immer öfter Telegutachten gemacht werden, dass würde mich aber mal Interessieren woher du diese These hast.

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