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Versicherung nimmt Kündigung nicht an.

Themenstarteram 7. Dezember 2014 um 9:58

Hallo,

ich habe meinem Versicherer fristgemäß für meine beiden Fahrzeuge gekündigt.

Gestern kam dieses Schreiben, Bild unten, dass sie die Kündigung für eines der Fahrzeuge nicht annehmen können, weil sinngemäß der Grundtarif günstiger geworden ist.

Ist das so rechtens?

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich zum Jahresende den Vertrag immer kündigen kann, egal was mit der Prämie passiert.

 

Toni

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Puntomaniac schrieb am 7. Dezember 2014 um 13:58:36 Uhr:

 

Entschuldige bitte, aber Du solltest Deine Glaskugel neu kalibrieren lassen....

Na, das ist doch mal eine Aussage mit welcher die Sache klarer wird.... Ich bin denn mal raus.

Grüße

Steini

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Wenn die Kündigung bis zu 01.12.2014 beim Versicherer war, kann man immer kündigen, ob erhöht wurde oder nicht.

Bei Erhöhung gibt es noch die Möglichkeit, 1 Monat nach Zugang der Rechnung zu kündigen.

Grüße

Klaus

Themenstarteram 7. Dezember 2014 um 10:16

Ja, meine ich doch auch.

Keine Ahnung, ob da die Sachbearbeiterin etwas übereifrig war.

am 7. Dezember 2014 um 10:22

Zitat:

@celica1992 schrieb am 7. Dezember 2014 um 11:14:17 Uhr:

Wenn die Kündigung bis zu 01.12.2014 beim Versicherer war, kann man immer kündigen, ob erhöht wurde oder nicht.

Bei Erhöhung gibt es noch die Möglichkeit, 4 Wochen nach Zugang der Rechnung zu kündigen.

Grüße

Klaus

die Kündigung muss bis 30.11.14 beim Versicherer sein. Der Vertrag wurde also zu spät gekündigt. Daher auch diese Antwort.

Vermutlich war Deine Kdg nicht am 30.11. beim Versicherer.

Danach besteht nur im Rahmen des Sonderkündigungsrechtes eine Möglichkeit der Kdg, wenn der Beitrag angehoben wurde.

Dieses war wohl nicht gegeben.

Die ordentliche Kündigung musste bis zum 01.12.2014 um 24 Uhr beim Versicherer eingegangen sein.

Dann ist sie gültig.

Zitat:

@Nafigafi schrieb am 7. Dezember 2014 um 11:25:15 Uhr:

Die ordentliche Kündigung musste bis zum 01.12.2014 um 24 Uhr beim Versicherer eingegangen sein.

Dann ist sie gültig.

Bei 01.12. 24:00 ist die 4 Wochen Kündungsfrist (zum 01.01. 0:00) nicht mehr gegeben, daher 30.11. 24:00 im Posteingang des Versicherers per Einschreiben oder Fax.

Nee also sehe es auch so sie muss am 30.11. - 24 Uhr dort sein und nicht am 1.12.

Ist die Hauptfälligkeit beider Verträge überhaupt der 01.01.2015 ???

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 7. Dezember 2014 um 11:30:26 Uhr:

Zitat:

@Nafigafi schrieb am 7. Dezember 2014 um 11:25:15 Uhr:

Die ordentliche Kündigung musste bis zum 01.12.2014 um 24 Uhr beim Versicherer eingegangen sein.

Dann ist sie gültig.

Bei 01.12. 24:00 ist die 4 Wochen Kündungsfrist (zum 01.01. 0:00) nicht mehr gegeben, daher 30.11. 24:00 im Posteingang des Versicherers per Einschreiben oder Fax.

Meinst du jetzt vier Wochen = 28 Tage oder 1 Monat. Bei vier Wochen hätte es doch gereicht. Oder seh ich das falsch.

Der Monat hat 30 Tage und nicht 28.

"Wenn der 30.11. auf das Wochenende oder einen Feiertag fällt, so ist die Kündigungsfrist gewahrt, wenn die Kündigung am nächsten Werktag der bisherigen Versicherung zugeht."

-> BGB § 193

Danke

Themenstarteram 7. Dezember 2014 um 10:49

Hat sich einer von Euch mal den Anhang angesehen?

Die Fortführung des Vertrages wird nicht mit einer zu spät eingegangenen Kündigung begründet!!!

Ich habe natürlich vorm 30.11.2014 per Einschreiben gekündigt, desweiteren wurde mir diese für den Fiat 500 auch bestätigt;).

Was die Versicherung oben schreibt ist richtig, die Prämie ist etwas gefallen, aber es kann ja nicht sein, dass ich deswegen nicht wechseln darf.

 

Toni

Toni

Schon angerufen dort und nachgefragt?

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