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Versicherung mit GmbH übernehmen

Themenstarteram 25. März 2013 um 3:10

Hallo,

Wenn man eine Versicherung mit SF20 von einem Bekannten übernimmt, aber selber z.b. erst 5 Jahre den Führerschein hat, kann man ja meines Wissens nach maximal SF5 bekommen.

Wie sieht es aus, wenn man das Auto auf die eigene Firma (GmbH) zulässt?

Versicherungsnehmer wäre dann ja eine juristische Person.

Wäre es der GmbH dann möglich, SF20 zu übernehmen?

Danke im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von hias9

Nein, die GmbH ist meine Firma.

Du hast 25.000€, um ne GmbH zu gründen ,aber keinen kompetenten Berater, der Dir einen solchen Sachverhalt klären kann ... :confused:

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Zitat:

Original geschrieben von hias9

...

Wenn man eine Versicherung mit SF20 von einem Bekannten übernimmt, aber selber z.b. erst 5 Jahre den Führerschein hat, kann man ja meines Wissens nach maximal SF5 bekommen.

 

Wie sieht es aus, wenn man das Auto auf die eigene Firma (GmbH) zulässt?

Versicherungsnehmer wäre dann ja eine juristische Person.

Wäre es der GmbH dann möglich, SF20 zu übernehmen?

...

Hallo,

 

eine SF-Klasse kann man legal nicht von einem Bekannten übernehmen.

Von Firma zu Firma ist IMO auch nicht möglich, von Firma zu Person aber wohl, wenn diese Person das Fahrzeug auch gefahren hat.

Lies mal hier, ansonsten gibt es auch Unterschiede zwischen den Versicherungsgesellschaften, weshalb Du das Thema mit der in Frage kommenden Versicherung besprechen solltest.

 

Liebe Grüße

Herbert

Moin,

 

soweit ich von einer mir bekannten Vers. weiß, ist das Übertragen des privaten SFR (z.B. Geschäftsführer) auf Firmen KFZ möglich.

Das Problem dabei ist aber, wenn der Geschäftsführer die Fa. verlässt (oder die Fa Pleite geht), kann er den SFR nicht wieder auf sich privat übertragen.

Aus diesem Grund gibt es bei den Versicherer ein Formblatt einer VN Gemeinschaft zwischen der Privatperson und der Firma, damit nach dem Ausscheiden aus der Fa. er bei der Ummeldung weiterhin den SFR übernehmen kann.

Ob alle Versicherer so handeln, kann ich nicht sagen.

 

Dein Problem dürfte erstmal sein, den SF20 auf Deinen Namen zu bekommen mit 5 Jahren FS, da geht halt nur maximal SF5. Außerdem mußt Du versuchen einen Makler zu finden, der eine KFZ Versicherung im Programm hat, die den SFR von Bekannten auf Dich überträgt, soll es geben, habe ich irgendwo hier gelesen.

 

Mal Stoppelfreund fragen.

Themenstarteram 25. März 2013 um 13:21

Danke für die Antworten.

Warum sollte es nicht legal sein, die Versicherung von einem Bekannten zu übernehmen?

Wenn man den Führerschein schon länger als 20 Jahre hat, wär das doch kein Problem, oder?

Ich will ja eben nicht SF20 auf meinen Namen (da max. SF5 geht), sondern SF20 auf die Firma.

Versicherungsnehmer wäre dann ja nicht ich, sondern die Firma.

Weil das Übertragen von SFR seit einiger Zeit ansich bis auf wenige Ausnahmen nur noch zwischen 1.gradigen verwandten erlaubt ist / gemacht wird.

Also Eltern auf Kind

(Ehe-)Partner untereinander

Bekannte sind halt nicht mal annähernd gleich zu setzen mit Verwandten.

Allerdings gibts wohl noch ein paar Unternehmen, die dies tatsächlich noch machen.

Ist der "Bekannte" denn wenigstens ein Mitarbeiter der GmbH?

Themenstarteram 25. März 2013 um 15:32

Nein, die GmbH ist meine Firma.

Selbst kann ich den Vertrag ja nicht übernehmen, da ich sonst nur SF5 hätte.

Daher die Überlegung, das über die Firma laufen zu lassen.

Naja,

als Laie würde ich sagen, dass dein Bekannter seinen Schadenfreiheitsrabatt am besten behält und Ihn deiner GmbH im Rahmen der Versicherungsnehmer-Gemeinschaft zur Verfügung stellt.

Er ist ja bestimmt auch Mitarbeiter... :p

Gruß vom Sause

Themenstarteram 25. März 2013 um 19:38

Wäre es überhaupt möglich, dass die GmbH als Versicherungsnehmer die SF-Klasse voll übernehmen kann?

Die Firma hat ja logischerweise keinen Führerschein. Muss trotzdem ein Fahrer eingetragen werden (mit Führerscheinerteilungsdatum) ?

Zitat:

Original geschrieben von hias9

Nein, die GmbH ist meine Firma.

Du hast 25.000€, um ne GmbH zu gründen ,aber keinen kompetenten Berater, der Dir einen solchen Sachverhalt klären kann ... :confused:

Zitat:

Original geschrieben von hias9

Wäre es überhaupt möglich, dass die GmbH als Versicherungsnehmer die SF-Klasse voll übernehmen kann?

Nein, wäre nur möglich, wenn der SFR Inhaber Geschäftsführer/Gesellschafter ist und dann auch nur mit dem o.a. Formblatt, damit er später die SF behält.

 

Die Firma hat ja logischerweise keinen Führerschein. Muss trotzdem ein Fahrer eingetragen werden (mit Führerscheinerteilungsdatum) ?

Eben deswegen kann nur mit dem Formblatt VN Gemeinschaft der SFR für die Fa. gelten.

 

Die SFR Übertragung (für immer) kann nur an eine reale (nicht an eine juristische) Person übertragen werden, wo dann der Führerschein zählt.

 

Ein Rückübertragung an die abgebende Person ist nicht möglich.

am 25. März 2013 um 20:00

Mal so zwischendurch: Müsste das Fahrzeug dann eigentlich ins Firmenvermögen aufgenommen werden?

Themenstarteram 25. März 2013 um 20:22

Danke für die Antworten.

Wäre es möglich, die Versicherung auf einen Mitarbeiter der Firma zu übertragen und dann vom Mitarbeiter auf die Firma?

SF-Klasse soll ja bei der Firma bleiben und nicht wieder abgegeben werden.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Mal so zwischendurch: Müsste das Fahrzeug dann eigentlich ins Firmenvermögen aufgenommen werden?

So genau kenne ich mich im Steuerrecht nicht aus.

Der Versicherung ist es egal.

 

Zitat:

Original geschrieben von hias9

Danke für die Antworten.

Wäre es möglich, die Versicherung auf einen Mitarbeiter der Firma zu übertragen und dann vom Mitarbeiter auf die Firma?

SF-Klasse soll ja bei der Firma bleiben und nicht wieder abgegeben werden.

Da bleibt zunächst das Thema wegen der Verwandtschaft für die Übertragung und dass derjenige der die SF übertragen bekommen soll auch bestätigen können muss, das Fahrzeug (die Fahrzeuge des bisherigen SFR-Inhabers) regelmäßig während der letzten Jahre genutzt zu haben.

Noch mal, in der Regel ist ein Übertrag nur innerhalb der Partnerschaft oder gegenüber Kindern möglich.

Früher konnte man einen SFR übernehmen wenn bestätigt wurde,

dass das Fahrzeug regelmäßig von beiden Parteien genutzt wurde.

Wie soll die Firma, bzw. der Inhaber, das für 20 Jahre bestätigen?

Somit wird es wohl nichts mit der Übernahme.

Gruß Cokefreak

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