Versicherung gewechselt, Kündigung scheint nicht eingegangen zu sein. Was tun?
Themenstarter
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Hallo zusammen,
ich habe zum Jahreswechsel meine KFZ-Versicherung gewechselt. Heute habe ich von meinem alten Versicherer ein Schreiben erhalten, in dem steht, dass die alte Versicherung bestehen bleibt, da ich die Kündigungsfrist nicht eingehlaten habe. Die Kündigung wurde aber von mir rechtzeitig geschickt, natürlich ohne Einschreiben und Rückschein. Die beiden Versicherungsgeselschaften haben bereits den Jahresbetrag von meinem Konto abgebucht. Der Grund meines Wechsels war die Beitragserhöhung um 3,5% und zwar ohne jeglichen Grund. Wie verfahre ich denn weiter?
Gruß |
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Wendelstein
Tja, der neuen Versicherung mitteilen, dass du weiterhin bei deiner alten Versicherung versichert bist. Und um Rückabwicklung des Vertrages bitten.
Gruß
Frank, der Versicherungen per Fax kündigt. Beweis Sendebericht. Hat bis jetzt noch keine Probleme gegeben.
1xkonifere
Kann Frank nur zustimmen:
Die ältere Versicherung bleibt bestehen, die Prämie für den neu geschlossenen Vertrag bekommst du zurück. Du bist nachweispflichtig für die rechtzeitige Kündigung.
Gruß
traumzauber
Das war
natürlichdein Fehler.Wie willst du denn jetzt die fristgemäße Kündigung beweisen?
Also bist du wohl an deine alte Versicherung gebunden.
Edit: Wurde inzwischen ja schon alles geschrieben.
Breathe my Feinstaub
Tja, genau aus diesem Grund bitte ich bei Kündigungen immer um eine schriftliche Bestätigung.
Gruß
konsulistic
1xVersicherung gewechselt, Kündigung scheint nicht eingegangen zu sein. Was tun?
Vielen Dank für die ausgiebigen Beiträge. Eigentlich mache ich es immer entweder per Fax oder per Einschreiben mit Rückschein, nur dieses Mal nicht. Besteht da eine Möglichkeit den alten Vertrag wegen Prämienerhöhung zu kündigen?
Wendelstein
Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen nach Erhalt der Beitragserhöhung. Diese Frist wird wohl schon verstrichen sein.
Kopf hoch, der nächste November kommt bestimmt.
Gruß
Frank, der seine Kfz-Versicherung nicht gewechselt hat.
... oder neuer Wagen
Vielen Dank an alle Beteiligten. Das Thema ist vom Tisch.
Dagegen !!
Hallo,
die hätte weder ein Einschreiben noch ein Rückschein bewiesen. "Einschreiben mit Rückschein" klingt zwar immer hoch amtlich aber hat - im Falle eines Falles - null Beweiskraft.
Wie willst du nachweisen, dass du die Kündigung dorthin geschickt hast und nicht einen Brief in dem du dich für die jahrelange, gute Betreuung bedankt hast?
Dies scheint bei der Kündigung von Mietverträgen immer öfter von Vermietern gemacht zu werden.
Viele Verbraucherzentralen raten mittlerweile von dieser Versandart ab, da sie teuer ist und nichts bringt.
Mfg Zille