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Versicherung bei Stilllegung kündigen?

Versicherung bei Stilllegung kündigen?

Themenstarter

Hallo,

 

ich habe vor mein Fahrzeug stillzulegen da ich es erst nächstes Jahr wieder nutzen möchte. Meine Versicherung bezahl ich immer für 1 Jahr im voraus.

 

Als ich bei der Versicherung mal gefragt hatte, was die benötigen um mir die Restbeiträge auszuzahlen, bekam ich die Auskunft das die Beiträge nicht ausgezahlt werden. Lediglich beim Verkauf erfolgt eine Erstattung.

 

Ist das der Regelfall? Warum soll ich Versicherung zahlen, wenn das Fahrzeug stillgelegt ist?

 

danke euch


weil das Fahrzeug sich weiterhin in einem Vertragsverhältniss nämlich einer Ruheversicherung befindet und die VS davon ausgehen kann, dass das Fahrzeug wenn es nicht verkauft oder verschrottet wird auch wieder angemeldet wird. aus den älteren Rechten und der Ruheversicherung heraus natürlich bei dem selben Unternehmen.

 

Um einem nicht genehmigten Wechsel der Versicherung vorzuwirken wird dann so verfahren und die Beiträge dann für nach der erneuten Anmeldung vorbehalten

 

Die gezahlten Monate verbrauchen sich so zu sagen nicht, sondern werden hinten angesetzt, da die Ruheversicherung Beitragsfrei ist.


Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

weil das Fahrzeug sich weiterhin in einem Vertragsverhältniss nämlich einer Ruheversicherung befindet und die VS davon ausgehen kann, dass das Fahrzeug wenn es nicht verkauft oder verschrottet wird auch wieder angemeldet wird. aus den älteren Rechten und der Ruheversicherung heraus natürlich bei dem selben Unternehmen.

 

Um einem nicht genehmigten Wechsel der Versicherung vorzuwirken wird dann so verfahren und die Beiträge dann für nach der erneuten Anmeldung vorbehalten

 

Die gezahlten Monate verbrauchen sich so zu sagen nicht, sondern werden hinten angesetzt, da die Ruheversicherung Beitragsfrei ist.

absolut korrekt. zudem noch erwähnenswert: auch in der beitragsfreien ruheversicherung besteht ein gewisser versicherungsschutz (beispielsweise diebstahl!). das ist auch nicht zu verachten ;)

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Ruheversicherung


Themenstarter

das ergibt sinn... danke euch!


Zitat:

Original geschrieben von kraemaex

das ergibt sinn... danke euch!

schön das geholfen wurde.

 

dann motte deine kiste mal ein und freu dich auf ne zulassung mit bereits bezahlter versicherung in 2011 :)


  • 1x

Versicherung bei Stilllegung kündigen?

Hiho,

 

also ist es nicht möglich bei Stilllegung die Versicherung zu kündigen und wo anderst eine abzuschließen ?

 

Bsp: Morgen stilllegen (Ende April 2010),

aktuelle Versicherung kündigen (ich weiss Normalfall wäre November Ende des Jahres, keine Predigt halten),

neue Versicherung abschließen und danach Auto wieder anmelden(Mai 2010).

 

Komm ich so aus dem Vertrag ?

 

btw: habe Saison-Fahrzeug Mai bis Oktober

 

mfg

doh


BadHunter BadHunter

Camper & Surfer

Zitat:

Original geschrieben von doh

Hiho,

 

also ist es nicht möglich bei Stilllegung die Versicherung zu kündigen und wo anderst eine abzuschließen ?

 

[btw: habe Saison-Fahrzeug Mai bis Oktober

 

mfg

doh

Stimmt, das ist nicht möglich! Kündigung geht nur regulär zum Ende des Versicherungsjahres!

Wenn die Hauptfälligkeit am 01.01. eines Jahres ist (auch bei Saisonkennzeichen...) muss die Kündigung zum 31.12. des Jahres erfolgen (auch wenn bereits die "Nachsaison" läuft).

Dann beim neuen Versicherer versichern, ist unproblematisch. Einfach wieder die Saison angeben (also 05 - 10), vor dem 01.01. des neuen Jahres den entsprechenden Antrag stellen, dann gilt der Versicherungsschutz für die Ruhezeit bis 01.05. und danach natürlich der normale Versicherungsschutz.

 

Gruß, Jens


  • 1x

Nein, das geht nicht, such nach Ruheversicherung und Doppelversicherung und lies dich durch.

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von doh

Hiho,

 

also ist es nicht möglich bei Stilllegung die Versicherung zu kündigen und wo anderst eine abzuschließen ?

 

Bsp: Morgen stilllegen (Ende April 2010),

aktuelle Versicherung kündigen (ich weiss Normalfall wäre November Ende des Jahres, keine Predigt halten),

neue Versicherung abschließen und danach Auto wieder anmelden(Mai 2010).

 

Komm ich so aus dem Vertrag ?

 

btw: habe Saison-Fahrzeug Mai bis Oktober

 

mfg

doh


  • 1x
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