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Versicherung bei Stilllegung kündigen?
Themenstarter
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Hallo,
ich habe vor mein Fahrzeug stillzulegen da ich es erst nächstes Jahr wieder nutzen möchte. Meine Versicherung bezahl ich immer für 1 Jahr im voraus.
Als ich bei der Versicherung mal gefragt hatte, was die benötigen um mir die Restbeiträge auszuzahlen, bekam ich die Auskunft das die Beiträge nicht ausgezahlt werden. Lediglich beim Verkauf erfolgt eine Erstattung.
Ist das der Regelfall? Warum soll ich Versicherung zahlen, wenn das Fahrzeug stillgelegt ist?
danke euch |




weil das Fahrzeug sich weiterhin in einem Vertragsverhältniss nämlich einer Ruheversicherung befindet und die VS davon ausgehen kann, dass das Fahrzeug wenn es nicht verkauft oder verschrottet wird auch wieder angemeldet wird. aus den älteren Rechten und der Ruheversicherung heraus natürlich bei dem selben Unternehmen.
Um einem nicht genehmigten Wechsel der Versicherung vorzuwirken wird dann so verfahren und die Beiträge dann für nach der erneuten Anmeldung vorbehalten
Die gezahlten Monate verbrauchen sich so zu sagen nicht, sondern werden hinten angesetzt, da die Ruheversicherung Beitragsfrei ist.
absolut korrekt. zudem noch erwähnenswert: auch in der beitragsfreien ruheversicherung besteht ein gewisser versicherungsschutz (beispielsweise diebstahl!). das ist auch nicht zu verachten
http://de.wikipedia.org/wiki/Ruheversicherung
das ergibt sinn... danke euch!
schön das geholfen wurde.
dann motte deine kiste mal ein und freu dich auf ne zulassung mit bereits bezahlter versicherung in 2011
1xVersicherung bei Stilllegung kündigen?
Hiho,
also ist es nicht möglich bei Stilllegung die Versicherung zu kündigen und wo anderst eine abzuschließen ?
Bsp: Morgen stilllegen (Ende April 2010),
aktuelle Versicherung kündigen (ich weiss Normalfall wäre November Ende des Jahres, keine Predigt halten),
neue Versicherung abschließen und danach Auto wieder anmelden(Mai 2010).
Komm ich so aus dem Vertrag ?
btw: habe Saison-Fahrzeug Mai bis Oktober
mfg
doh
Camper & Surfer
Stimmt, das ist nicht möglich! Kündigung geht nur regulär zum Ende des Versicherungsjahres!
Wenn die Hauptfälligkeit am 01.01. eines Jahres ist (auch bei Saisonkennzeichen...) muss die Kündigung zum 31.12. des Jahres erfolgen (auch wenn bereits die "Nachsaison" läuft).
Dann beim neuen Versicherer versichern, ist unproblematisch. Einfach wieder die Saison angeben (also 05 - 10), vor dem 01.01. des neuen Jahres den entsprechenden Antrag stellen, dann gilt der Versicherungsschutz für die Ruhezeit bis 01.05. und danach natürlich der normale Versicherungsschutz.
Gruß, Jens
1xNein, das geht nicht, such nach Ruheversicherung und Doppelversicherung und lies dich durch.
1x