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Versicherung an Sohn übertragen?

Themenstarteram 13. August 2015 um 14:04

Hallo, es geht um folgenden Fall:

Mutter hat zwei KFZ Versicherungen (nur Haftplicht)

einmal SF25 mit 30% und

einmal SF13 mit 40%.

Sie hat einen 28 Jahre alten Sohn, der jetzt 10 Jahre Führerscheinbesitz hat (Unfallfrei mit den versicherten Autos der Mutter)

Welche der beiden Versicherungen wäre am vorteilhaftesten an den Sohn zu übertragen?

Ich habe gelesen, dass die Versicherung dann nur maximal so engestuft werden kann, soviele Jahre der Junge bereits Führerschein hat.

Dann käme wohl die SF 13 Versicherung eher in betracht, oder?

Würde er dann auf SF 10 zurückgestuft werden, da er erst 10 Jahre Fahrpraxis hat?

Vielen Dank.

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14 Antworten

Der Vertrag mit der SFR13 ist der günstigere, da hier nur 3 Jahre "verloren" gehen.

Beim SFR25 wären es 15 Jahre.

Er wird in dem Sinn nicht "zurückgestuft".

Aber der Sohn kann nur soviele schadenfreien Jahre übernehmen wie er den Führerschein hat.

War er bei dem Vertrag der Mutter auch als weiterer Fahrer eingetragen?

Denn manche Versicherungen lehnen eine Übertragung ab, wenn nur die Mutter als alleiniger Fahrer gemeldet war.

Bei so einem Übertrag erhält der Sohn maximal die Schadensfreiheitsklasse, die er maximal in der Lage gewesen wäre, bei einem schadensfreien Verlauf selbst "einzufahren". Die restlichen Rabattprozente verfallen unwiederbringlich.

am 13. August 2015 um 16:43

Zitat:

@cfellerei schrieb am 13. August 2015 um 16:04:12 Uhr:

Welche der beiden Versicherungen wäre am vorteilhaftesten an den Sohn zu übertragen?

wie im Leben: es kommt darauf an.

Es hängt davon ab in welchem Umfang der jeweilige Schadenfreieheitsrabatt übertragen werden kann. Dies ist von verschiedenen Faktoren abhängig (einer davon - aber eben nur einer - ist die Führerscheinbesitzdauer). Zudem sollte eine ganzheitlich Betrachtung vorgenommen werden, dass heißt, wie kommt wer (in dem Fall: nur Mutter und Sohn) am besten weg. Dasjenige Ergebnis - von nicht monetären Zielen abgesehen - ist zu bevorzugen, bei dem man in Summe am wenigstens zahlt. Untereinander ausgleichen sollte im Zweiifel kein Problem sein.

Der Umfang, in dem man ein Schadenfreiheitsrabatt übernehmen kann ist abhängig von dem jeweiligen Versicherer, der den SFR anrechnen soll. Zu bennen wäre hier - rein exemplarisch und ohne Anspruch auf Vollständigkeit - folgende Kriterien marktgängiger Bedingungen:

  • Verhältnis zum bisherigen SFR-Inhabers
  • Nutzungsdauer, der Fahrzeug und Vorfahrzeuge, auf dem der zu übertragende SFR angerechnet wurde
  • Schadenverlauf des SFR
  • Führerschendauer

gruß

Ob nun 10 Jahre übernommen werden können, dürfte auch von Datum des FS abhängen und in welcher Jahreshälfte er gemacht wurde.

In der ersten Jahreshälfte wären 10 Jahre möglich, in der zweiten Hälfte wohl eher 9 Jahre (mindstens 180 Tage im Jahr).

Und wenn in den letzten zehn Jahren Schäden reguliert wurden, was dann.

Die werden einem nicht überall angerechnet, zumindest die, die nicht im Übertragungsjahr waren.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 14. August 2015 um 18:10:22 Uhr:

Und wenn in den letzten zehn Jahren Schäden reguliert wurden, was dann.

Das hatte bereits Phaethi beschrieben.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 13. August 2015 um 17:19:19 Uhr:

War er bei dem Vertrag der Mutter auch als weiterer Fahrer eingetragen?

Denn manche Versicherungen lehnen eine Übertragung ab, wenn nur die Mutter als alleiniger Fahrer gemeldet war.

Tatsächlich prüfen das immer mehr Versicherer. Allerdings ist dieses Thema leicht zu umgehen, indem man den Versicherer wechselt, da der neue Versicherer keine Kenntnis von den "weichen" Tarifmerkmalen des alten Versicherers erlangt.

am 15. August 2015 um 8:18

sei dir mal nicht zu sicher :-)

man kennt sich, man hilft sich...

Solange die Versicherer personell unterbesetzt sind, mache ich mir nicht viele Gedanken, dass ein Sachbearbeiter mehr als eine maschinelle Abfrage macht. Mitbekommen habe ich es bislang auch nicht, dass so eine Abfrage erfolgt wäre, was nicht heißt, dass es sie nicht gibt... ??

Die ganze Problematik lässt sich doch ganz einfach vermeiden. Man wählt keinen Versicherer, der die Rabattübertragung an strikte Bedingungen knüpft und möglicherweise noch Spionage betreibt,

Zitat:

sei dir mal nicht zu sicher :-)

man kennt sich, man hilft sich...

sondern wählt einen, der als einzige Voraussetzung die Dauer des Führerscheinbesitzes hat.

Dann kann Maier aus Garmisch auch an Müller aus Flensburg übertragen.

am 15. August 2015 um 14:23

Zitat:

@Mimro schrieb am 15. August 2015 um 10:33:50 Uhr:

http://www.motor-talk.de/forum/aktion/EditPost.html?postId=44559993

Mitbekommen habe ich es bislang auch nicht, dass so eine Abfrage erfolgt wäre, was nicht heißt, dass es sie nicht gibt... ??

nagut, das vielleicht auch ein bissel übertrieben. Es gibt keine systematische oder gar maschinelle Abfrage. Letztere würde sowie ins Leere laufen (Datenschutz!).

Wenn jedoch ein Anfangsverdacht besteht, greift man schon einmal zum Hörer. Da natürlich offiziell keine info erteilt werden darf, bekommst du dass dann in der form mit, als das man die police vom vorvr anfordert. natürlich auch nur dann, wenn man weiß, dass auf dieser der nutzerkreis erfasst wird (das erfragt man dann im gleiche zuge). sonst sind einem - wieder besseren wissens - die Hände gebunden. Offiziell weiß man ja von nichts!

klar wie bereits von einem user erwähnt wäre die lösung sich einen versicherer zu suchen, der keine Bedingungen an die Rabattabtretung knüft. Meines Wissens gibt (oder gab?) es nur einen Bekannten am Markt. Naja, seriös ist anders...

Sei es wie sei: Wenn man aber die Bedingung akzeptiert (Vertragserklärung des VN!) muss man diese auch einhalten / respektieren.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 15. August 2015 um 16:23:10 Uhr:

Naja, seriös ist anders...

So etwa?

Zitat:

Wenn jedoch ein Anfangsverdacht besteht, greift man schon einmal zum Hörer. Da natürlich offiziell keine info erteilt werden darf, bekommst du dass dann in der form mit, als das man die police vom vorvr anfordert. natürlich auch nur dann, wenn man weiß, dass auf dieser der nutzerkreis erfasst wird (das erfragt man dann im gleiche zuge). sonst sind einem - wieder besseren wissens - die Hände gebunden. Offiziell weiß man ja von nichts!

Was, bitte, soll daran unseriös sein?

Früher hat fast jeder Versicherer die Rabattübertragung von Jedem an Jeden praktiziert.

am 15. August 2015 um 15:10

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