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Verschwiegener Unfallschaden

Themenstarteram 2. Oktober 2015 um 17:26

Sersvus Leute,

habe mir vor 5 Wochen ein Auto (Audi a6 (4b)) gekauft (Privatkauf), welches ich mit dem Verkäufer mit einem von Mobile.de Kaufvertrag abschließ.

Im Vertrag ist es deutlich gekennzeichnet, das das Auto Unfallfrei ist, was der Verkäufer aber auch mündlich bestätigte.

Jedoch ist mir vor kurzem aufgefallen, das die Frontstange, leicht verbogen ist, d. h. die Lücke zwischen den Scheinwerfern ist nicht gleich. Wenn man von Links nach Rechts schaut, sieht man das die Lücke immer größer wird. Die Frontstange selbst weißt aber keine Dellen auf. Wurde sicherlich ausgetauscht oder was auch immer.

Weißt das auf einen Unfallschaden hin?, weil es ich ja nicht normal das es verbogen ist.

Und wie stehe ich rechtlich? Ist es Betrug?

Das Auto ist hatte laut Verkäufer einen Vorbesitzer, und er selbst fuhr das Auto schon über 10 Jahre

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19 Antworten

Sorry, aber was verlangst Du von so einen alten Schinken?

Da ist die ein oder andere Macke immer vorhanden.

Wenn du es genau wissen willst, lass es von einem Gutachter prüfen.

Natürlich musst du den auch bezahlen.

Themenstarteram 2. Oktober 2015 um 17:36

Hehe, alt oder nicht, immerhin Bj. 2002 und es handelt sich um Geld. Dazu wenn es ein Unfallschaden ist, ist es doch Betrug, weil er es verschwiegen hat, oder nicht?

Ja, aber das musst du beweisen.

Themenstarteram 2. Oktober 2015 um 17:46

Was soll ich da beweisen, wenn im Vertrag steht, das der Wagen Unfallfrei ist. Verkäufer kann doch nicht mit Argument kommen, das ich den Unfall in den 5 Wochen verursacht habe? Oder doch?

Hallo,

Das Auto ist also 13 Jahre alt was erwartest du denn da.

Schraub mal deine Erwartungen etwas runter.

Hast du beim Kauf nur haben wollen im Kopf gehabt.

Seelze 01

Themenstarteram 2. Oktober 2015 um 18:08

Wie gesagt, was spielt das Alter für ne Rolle? Betrug ist meiner Meinung nach Betrug. Oder kann wer paar kräftige Argumente bringen?

Zitat:

@GolDace schrieb am 2. Oktober 2015 um 19:46:59 Uhr:

Was soll ich da beweisen, wenn im Vertrag steht, das der Wagen Unfallfrei ist. Verkäufer kann doch nicht mit Argument kommen, das ich den Unfall in den 5 Wochen verursacht habe? Oder doch?

Na klar kann er das. Warum nicht? Was ist denn deine Intention? Die Karre zurückgeben? Preisnachlass?

Zitat:

@GolDace schrieb am 2. Oktober 2015 um 19:46:59 Uhr:

Oder doch?

Wenn DU Behauptungen und damit Forderungen aufstellst, musst DU diese auch zweifelsfrei nachweisen können...

Zitat:

@GolDace schrieb am 2. Oktober 2015 um 20:08:00 Uhr:

Wie gesagt, was spielt das Alter für ne Rolle? Betrug ist meiner Meinung nach Betrug. Oder kann wer paar kräftige Argumente bringen?

Nochmal.

Du behauptest das es ein Unfallwagen ist.

Das musst Du erst mal beweisen bevor du ansprüche stellen kannst.

Solange du nix beweisen kannst, wird dir der Verkäufer was husten.

Einfache Erklärung:

Beim Audi A6 4b waren die Spaltmaße nocht nicht so wie man sie heute gewohnt ist.

Überhaupt wandern Plastikteile auch mal ein wenig durch die Gegend, in 13 Jahren. Bei jedem noch so gepflegten Yougtimer hängt irgendwo etwas, wenn er nicht gerade eben hergerichtet wurde. Was meinst du wie viel Zeit und Energie "Tuner" investieren, wenn es um Spaltmaße geht?

Auch bei Menschen fangen die Teile irgendwann an zu hängen. So, mit diesem wunderschönen Bild, ab ins Wochenende.

PS:

Könnte natürlich auch ein Unfall gewesen sein, z. B. mal einen Schneehaufen oder eine Schneewehe erwischt. Viel Spaß beim Beweisen bzw. warum sieht man sowas nicht vorher?

Habe meine Freundin - als ich "ihr" Auto zum ersten Mal gesehen habe - angesprochen, ob der nicht vorne links und hinten rechts mal was hatte. Tatsache. Also entweder man sieht das gleich oder lässt es. Ist aber nur meine Meinung.

Frag mal nett und freundlich beim örtlichen Audi-Händler nach, ob in der Fahrzeughistorie (Fahrgestellnummer) eine Unfallreparatur aufgeführt ist. Mir hat mal ein VW-Händler ein Cabrio verkauft mit "Mini-Schaden, musste nur lackiert werden" - das zuständige Landgericht sah das anders und wir haben uns auf einen kräftigen Preisnachlass geeinigt (Seitenteil und Schweller raus und neu rein).

@GolDace

evtl. weißt Du nicht, das bei diesem Model fast jede Arbeit an Motor und Nebenaggregaten damit verbunden ist, die Frontstoßstange abzubauen und Kühler / Kondensator usw. bei Seite zu tun. Die Frontstoßstange wird dabei etwas grob runtergerupft und die Plastikdübel und Stifte sollte man schon vorher zu liegen haben. Es ist leicht möglich, dass da nur etwas schlampig gearbeitet wurde nach einem Zahnriemenwechsel o.ä.. Wenn ein unreparierter Unfallschaden vorliegen sollte ..... also das müsste man eigentlich sehen können. In dem Fall bist Du ohne entsprechenden Hinweis z.B. aus der Audi/VW Datenbank ein wenig in den Allerwertesten gekniffen. Also mach Dich wg. der Reparaturhistorie schlau. Ist da entsprechendes vermerkt, dann kannst Du nachverhandeln oder den Vertrag rückabwickeln. Betrug ist es nur, wenn der Verkäufer was davon wusste oder es so offensichtlich ist, dass er nicht glaubhaft behaupten kann, das nicht gesehen zu haben. Du hattest es anscheinend übersehen. So doll kann es also eher nicht sein. ;)

Von welchem Unterschied in den Spaltmaßen reden wir hier eigentlich ?

am 3. Oktober 2015 um 14:57

Zitat:

@Seelze 01 schrieb am 2. Oktober 2015 um 20:06:19 Uhr:

Hallo,

Das Auto ist also 13 Jahre alt was erwartest du denn da.

Schraub mal deine Erwartungen etwas runter.

Hast du beim Kauf nur haben wollen im Kopf gehabt.

Seelze 01

Eine zugesicherte Eigenschaft hat nichts mit dem Alter zu tun, stell dir mal einen 40 Jahre alten Oldtimer vor...... Unfallfrei bedeutet Unfallfrei, im Gesetz steht auch nichts das eine zugesicherte Eigenschaft eine Verjährungsfrist hat. Ganz Egal ob das Fahrzeug 100.000 € oder 1.000 € kostet

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