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versch. Tempolimits bei mehreren Spuren

Themenstarteram 5. Dezember 2004 um 18:51

Ein Frage nur der Neugierde wegen:

Bin kürzlich (auf völlig leerer Autobahn) bei dreispuriger Fahrbahn an Wechsel-Schilderbrücken vorbeigekommen, die für die rechte Spur 80 und für die beiden linken 120 km/h Höchstgeschwindigkeit zeigten.

Wie ist das da mit dem Rechtsfahrgebot. Ist das de facto so weit aufgehoben, so dass man mit 120 km/h auf der mittleren Spur fahren darf, oder müsste man rechts und somit maximal 80 fahren?

Bin natürlich mittig mit 120 gefahren, aber gewundert habe ich mich schon.

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57 Antworten

Das ist das bekannte "Elzer-Berg-Problem". War hier im Forum glaube ich auch schon Thema. Ergebnis: Niemand weiß nichts Genaues :(

Themenstarteram 5. Dezember 2004 um 20:11

Danke für den Hinweis auf die früheren Diskussionen. Bis zum Beweis des Gegenteils sollte man als in der Mitte bleiben (ist ja wahrscheinlich sowieso die schönste Fahrspur, sonst würden da nicht so viele fahren ;-). Ist denn kein Verkehrsjurist im Forum unterwegs?

Diese Wechsel-Schilderbrücken sind sowieso manchmal seltsam. So wird oft einfach die Anzeige abgeschalten, ohne dass irgendwo Aufhebungszeichen stehen. Wenn man also im limitierten Bereich fährt und die Dinger ausgehen, müsste man ja eigentlich auf ewig (bis zum nächsten Tempolimit/Ende Beschränkung Schild langsam weiterfahren. Hatte mal so einen netten Fall (A8 Ulm), immer 120, dann war eine Brücke ganz aus, dann stand der (stationäre) Blitzer, dann die nächsten Brücken wieder auf 120. Hat Gottseidank damals nicht geblitzt, obwohl ich schon am schneller werden war. Schreck habe ich natürlich bekommen...

Zitat:

Original geschrieben von ubc

Das ist das bekannte "Elzer-Berg-Problem". War hier im Forum glaube ich auch schon Thema. Ergebnis: Niemand weiß nichts Genaues :(

Richtig mit dem Elzer Berg. Dort gilt auf den Spuren das entsprechende Limit und muss eingehalten werden. Pro Spur.

Zitat:

Original geschrieben von LUPF

Richtig mit dem Elzer Berg. Dort gilt auf den Spuren das entsprechende Limit und muss eingehalten werden. Pro Spur.

Darum gehts ja nicht, sondern darum, ob hier das Rechtsfahrgebot insofern eingeschränkt ist, als man gerne 120 fahren würde, dies aber auf der rechten Spur nicht darf, sondern dafür in die Mitte wechseln müsste, auch wenn rechts kein anderes Auto fährt.

MfG, HeRo

Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3

Darum gehts ja nicht, sondern darum, ob hier das Rechtsfahrgebot insofern eingeschränkt ist, als man gerne 120 fahren würde, dies aber auf der rechten Spur nicht darf, sondern dafür in die Mitte wechseln müsste, auch wenn rechts kein anderes Auto fährt.

MfG, HeRo

Stimmt, sorry. Ich hatte mich durch den Elzer-Berg-Hinweis ablenken lassen.

Das Rechtsfahrgebot ist ja in der StVO verankert und muss meiner Meinung nach entsprechend eingehalten werden. Wobei es auf der anderen Seite für mich keinen erkennbaren Sinn ergibt, bei freier Strecke rechts mit 80 rumzugondeln, während man im dichten Verkehr dann links 120 fahren dürfte...

Also eine interessante Frage....

Ich erinnere mich an eine Diskussion zu diesem Thema, weiß nur gerade nicht, ob das hier im MT war ;)

Jedenfalls gingen die Meinungen auseinander:

- Manche meinten, das Rechtsfahrgebot sei hier aufgehoben, man müsste nur auf der "rechtesten schnellen Spur" fahren.

- Manche meinten, man würde als Pkw auf der rechten Spur zwar geblitzt, der "Verstoß" würde jedoch nicht weiterverfolgt, wenn man nicht schneller war als auf den anderen Spuren erlaubt.

- Manche meinten, die langsamere Geschwindigkeit rechts gelte ohnehin nur für Lkw, es sei also lediglich "falsch beschildert".

Da hat sich die StVO noch nicht genau zu ausgelassen.

Die Begrenzung gilt auf jeden Fall für die jeweilige Spur, egal ob LKW oder PKW. Ein PKW muss auf der rechten Spur also auch entsprechend langsam fahren. Das wurde so gemacht, da es an anderen Stellen häufig Auffahrunfälle schnellerer PKW gegeben hat, die nicht mit so langsamen LKW´s gerechnet haben.

Üblich wird es so aufgefasst, dass man als PKW, wenn man schneller fährt als rechts erlaubt, auf der mittleren Spur, also die rechte der schnellen, fahren soll. Das ist in der Form bislang nur ein Gesetzesvorschlag, also noch nicht in die StVO aufgenommen. Bislang gibt es für diese Situation also noch keine gesetzliche Grundlage.

Nach bisheriger StVO müsste man ganz rechts, also auch entsprechend langsam fahren, was in der Praxis aber wenig Sinn macht.

Gruß Meik

Zitat:

Ein PKW muss auf der rechten Spur also auch entsprechend langsam fahren. Das wurde so gemacht, da es an anderen Stellen häufig Auffahrunfälle schnellerer PKW gegeben hat, die nicht mit so langsamen LKW´s gerechnet haben.

Kann man so sehen. Aber dagegen spricht, dass es an anderen Stellen differenzierte Tempolimits gibt (zB am Laubacher Berg 60 für Lkw, 100 für Pkw).

Zitat:

Bislang gibt es für diese Situation also noch keine gesetzliche Grundlage.

Nach bisheriger StVO müsste man ganz rechts, also auch entsprechend langsam fahren,

Das widerspricht sich doch selber. Einerseits soll es eine Gesetzesgrundlage geben ("man muss"), andererseits wiederum nicht. Was denn nun?

Zitat:

was in der Praxis aber wenig Sinn macht.

Auch dies ist ein Widerspruch, und zwar zum ersten Zitat ("das wurde so gemacht, da es an anderen Stellen...").

Och nöö, bitte nicht hier auch noch.

Gedacht ist es, dass alle die schneller wollen halt mittlere Spur oder links fahren, wie es ja auch Sinn macht. Leider war man mit der Realisierung schneller als man die gesetzl. Grundlage dafür liefern konnte.

Mit kein Sinn macht meinte ich als PKW mit 40 zwischen den LKW zu fahren, bezog sich nicht auf die gesamte Regelung. Die Unfälle hats in der Form am Elzer Berg genug gegeben, deswegen hat man es ja geändert und funktioniert in der Praxis reibungslos. Kaum Unfälle und viel Geld in die Kasse ;)

Gruß Meik

Zitat:

Och nöö, bitte nicht hier auch noch.

Nun mach mal nicht vorschnell schlapp! ;)

Zitat:

Gedacht ist es, dass alle die schneller wollen halt mittlere Spur oder links fahren, wie es ja auch Sinn macht.

Das ist eben die Frage, ob das so gedacht ist. Sicher, wenn man "streng nach Beschilderung" geht, dann ergibt sich diese Auslegung. Aber kann man dies hier so ohne weiteres?

Zitat:

Leider war man mit der Realisierung schneller als man die gesetzl. Grundlage dafür liefern konnte.

Wäre nicht ungewöhnlich. In diesem Fall aber insofern seltsam, als diese Regelung zB am Elzer Berg schon sehr lange besteht.

Zitat:

Mit kein Sinn macht meinte ich als PKW mit 40 zwischen den LKW zu fahren, bezog sich nicht auf die gesamte Regelung.

Richtig, das ist ziemlich sinnlos und zT völlig unmöglich. Aber reicht das aus, um die Beschilderung einfach "umdeuten" zu können?

Zitat:

Kaum Unfälle und viel Geld in die Kasse ;)

Wird denn auf der rechten Spur schon >40 km/h geblitzt und dies dann auch bei Pkws geahndet?

Anmerkung: Ihr solltet beim Zitieren auch den Namen des Zitierten mit nennen. Das macht es einfacher drauf zu antworten ;)

Ich frage mich, ob der technische bzw. personelle Aufwand für eine spurbezogene Kontrolle nicht viel zu hoch ist. Man brauchte ja im Prinzip zwei Blitzer, einen für 80 und einen für die anderen Spuren. Schließlich gibt es zwei Auslösegeschwindigkeiten.

Dann gibt es noch Kontrollen mit mobilen Geräten, aber bei leerer Autobahn (die da ja ziemlich selten ist) zu kontrollieren, ob die 80 auf der rechten Spur eingehalten werden, ist einfach nur schikanös.

Ich jedenfalls bin 120 und rechts gefahren. Wenn ich die ganze Autobahn für mich alleine habe, ist mir rechts 80 oder Mitte 120 einfach zu blöd.

Gruß

Vorsicht! Bin mir nicht sicher, ob deine 120 rechts nicht auch geahdet würden.

Technisch oder personell überhaupt kein Problem, es wird von oben auf den Brücken geblitzt, jede Spur einzeln. Mit Laserpistole sowieso kein Problem.

Bein Elzer-Berg steht so eine festinstallierte Blitzbrücke.

Gruß Meik

also ich hab in der fahrschule gelernt das man bei drei spuren pro richtung, in der mitte fahren kann auch ohne jemanden zu überholen, nur die linke spur muss nach möglichkeit freigehalten werden.

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