Verkauf vom Behindertenfahrzeug= Anrechnung beim Jobcenter?
|
Hy Leute,
ich habe vor kurzem mein Führerschein gemacht. Nun steht der Autokauf (Daihatsu Materia) kurz bevor (Antrag läuft beim Arbeitsamt). Das Fahrzeug (Opel Zafira) meiner Eltern läuft auf meinen Namen, da ich es behinderungsbedingt benötige. Nun habe ich demnächst ein eigenes Auto, der Zafira wird dann auf den Namen meiner Eltern laufen. Dafür muss ich es ja an meine Eltern verkaufen. Wird der Erlös den ich offiziell erhalte dann auf meinen Alg II Antrag als Vermögen angerechnet? Ich habe ja das Auto ja auch nicht von meinem Geld bezahlt. Der Zafira läuft nur auf meinem Namen, wegen der Steuerbefreiung. Laut Jobcenter darf ich nur 3000€ Vermögen haben, und die habe ich fast.
Kennt sich jemand der Problematik aus?
Schmusekugel |



Du bist zwar Halter eines Pkw aber das heißt nicht zwangläufig das die das Fahrzeug gehört. Das heißt der Halter muß nicht auch der Eigentümer des Fahrzeuges sein.
4xa. D.
So genau kenne ich mich zwar nicht aus, aber es sollte eine Ummeldung reichen. Das Auto meiner Eltern war auch auf meine Mutti zugelassen, da sie 100%ag in ihrem Ausweis stehen hatte. Als ich dann das Auto übernahm, wurde es umgemeldet und gut war es. Auch als meine Eltern dann das neue Auto hatten, lief es auf ihren Namen. Als sie dann im August von uns ging, wurde das Auto einfach auf meinen Vater umgemeldet und in beiden Fällen wollte niemand einen Kaufvertrag oder sowas sehen. Wie das A-Amt handelt, weiß ich nicht. Aber es sollte doch so sein, das Deine Eltern Eigentümer sind und Du eben "nur" die Halterin. Da das Auto aber in der Familie bleibt, sollte das kein Problem sein, da es ja das Auto Deiner Eltern ist.
Viel GlücK und alles Gute, Christian
Wenn du das Auto auf deinen Namen zulässt und beweisen kannst das es für dich notwenig ist dieses Auto zu besitzen, dann wird dir kein strik aus dem neuen Auto gedreht weil es mehr wert hat. solltest du es auf deine Eltern anmelden und übergeben dann hast du leider die sogenannte "A" Karte, denn dann kommt das Amt und holt sich das was sie haben wollen. Desweiterm muss du bei einem neugekaufen Auto welches eventuell einen behindertenrabatt bekommen hat (vom hersteller) für min. 3 Jahre auf dich zulassen.
Also wenn dein Auto komplett neu ist, dann melde ihn ruhig auf dich an, du wirst ja einen triftigen Grund haben das du ausgerechnet ein solches Fahrzeug brauchst. Ich musste dies auch einmal erklären als mein Mann für ein paar Monate hartz IV bekommen hat, warum ich genau dieses Auto brauche und ob nicht vielleicht doch ein anderes gehen würde. Ich habe dann einfach den Bescheid meiner behinderung und der Förderung mit eingereicht und dann war die Autofrage erledigt.
Verkauf vom Behindertenfahrzeug= Anrechnung beim Jobcenter?
Da der Thread schon fast 2 1/2 alt ist hat es sich sicher schon geklärt.
Was allerdings nicht stimmt sind die 3 Jahre Halterhaltung auf den Behinderten.
Bei den meisten Herstellern wird 6 Monate angegeben.
Ganz wenige mit 1 Jahr, und es gibt welche ohne Angaben.
(Finde im Moment die Liste mit der Übersicht nicht.)
In all den Jahrzehnten wollte bis jetzt noch kein Hersteller einen Nachweis nach der ersten Anmeldung.
Kopie der Erstzulassung dem Händler überlassen, und gut wars.