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Verhalten beim Überholen, um allen anderen Verkehrsteilnehmern zu gefallen?

Themenstarteram 31. Januar 2017 um 21:41

Guten Abend,

ich bin jeden Tag 180 km auf der Autobahn unterwegs und erlebe leider immer wieder Situationen die nicht sauber sind, von daher möchte ich euch einmal fragen wie ihr reagieren würdet.

1. Ich überhole mit 120 km/h eine Reihe von LKWs (ca. 10 Stück, alle im Abstand von ca. 50 m) dabei ist ein anderes Fahrzeug mir dicht auf den Fersen. Da ich nicht nach rechts zwischen die LKWs fahre (in deren Sicherheitsabstand) verringert er seinen Abstand immer weiter. Es kommt eine Lücke zwischen zwei LKW mit ca. 100 m, nun die Flucht nach rechts ergreifen? --> Der Überholer freut sich und fährt vorbei aber beschleunigt so langsam, dass ich stark hinter dem vorausfahrenden LKW bremsen muss.

--> Wann "muss" ich nach recht? Erst wenn die Lücke auch 200++ Meter groß ist, oder muss ich in die erste Lücke die sich anbietet?

2. LKW überholt LKW, die Schlange der wartenden PKW wird auf der linken Spur immer größer und ich fahre dennoch nach rechts, da es links eh nicht schneller voran geht. Anschließend lasse ich einige Fahrzeuge links vorbei, würde aber in den nächsten Minuten nicht mehr nach links kommen da fast alle PKW einfach links bleiben.

--> Mal eben rechts beschleunigen und in eine kleine Lücke rutschen (wobei die Lücke ausreichend groß ist und kein Sicherheitsabstand unterschritten würde)?

3. Es geht auf beiden Spuren recht langsam voran (ca. 80-100 km/h) ein LKW möchte den anderen überholen und ich lasse ihn extra rein. Dafür werde ich von PKW von hinten angehubt und attackiert.-->

--> Ich darf doch wohl den LKW rein lassen wenn ich das möchte, oder etwa nicht?

Ich bin gespannt was ihr dazu sagen könnt. Leider führen solche Situationen doch sehr oft zu vielen Bremsungen und unnötigem Aufregen. Manchen kann es nicht schnell genug gehen, gerade wenn man denn viele LKWs auf einer 2 spurigen Autobahn z.B. A44 überholt. Sowie der erste nicht schnell genug fährt (scheinbar sind 130- 140 km/h heute einfach zu langsam) wird er solange bedrängt bis er nach rechts fährt und vor dem nächsten LKW eine schöne Bremsung hinlegen muss.

Grüße

Husky

Beste Antwort im Thema
am 31. Januar 2017 um 23:19

Sehe ich nicht so. Links wird bewußt so eng gefahren, daß keiner rein kann. Also drängelt man sich irgendwann rein. Immer der Volldepp zu sein, der als einziger auf die rechte Spur wechselt, ist nicht motivationsfördernd.

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Zitat:

@HairyOtter schrieb am 4. Februar 2017 um 19:34:24 Uhr:

Überraschend, daß manche die Aktion gutheißen. Im Prinzip ist er ohne Rücksicht auf Verluste über die rote Ampel gejagt. Wer rechnet mit sowas? Also ich nicht, daß sich jemand von einer Spur reindrängelt, die es eigentlich nicht gibt.

Zitat:

„Das Leben ist voll Kampf und List – Weh dem, der's nicht vertragen kann!“

..wußte schon damals der gute alte Karl Henckel

N.T.

Ja, aber ob das zitieren Kaiserlicher Dichter und Denker dir etwas nützen würde ?

In dem Fall könnte z.B. auch Überholen - § 5 StVO TBNR 105637 passen.

Würde bedeuten mal aufs Fahrad umsteigen für nen Monat.:D:D:D

Schönes Rest WE

Zitat:

@ulli57 schrieb am 5. Februar 2017 um 00:30:38 Uhr:

Ja, aber ob das zitieren Kaiserlicher Dichter und Denker dir etwas nützen würde ?

In dem Fall könnte z.B. auch Überholen - § 5 StVO TBNR 105637 passen.

Würde bedeuten mal aufs Fahrad umsteigen für nen Monat.:D:D:D

Schönes Rest WE

...wird aber mit diesem Video nicht nachzuweisen sein. Ich sehe kein Überfahren von Z. 295, und schon gar keine Gefährdung anderer. Wie gesagt, der BMW blinkt sogar vorschriftsmäßig nach seinem falschen Einordnen und der Opelfahrer lässt ihn rein. Wer oder was soll da gefährdet werden? Maximal ein Verstoß nach § 41 StVO, Z 297, 30 €.

 

N.T.

am 5. Februar 2017 um 19:37

.

Tja, ich hab´s doch gleich am Anfang gesagt, der casus knaxus liegt bei dem reinlassenden Opelfahrer.

am 6. Februar 2017 um 18:38

Was ihr seht und beurteilt, naja. Kein Kommentar.

Das ist ein glasklares Überfahren einer roten Ampel nach mehreren Sekunden. Was der danach macht, ist erst mal sekundär. Vielleicht kommt noch eine Gefährdung drauf, wobei der im Opel die Situation ja entschärft hat und nur er.

Zitat:

@HairyOtter schrieb am 6. Februar 2017 um 19:38:58 Uhr:

[...] Das ist ein glasklares Überfahren einer roten Ampel nach mehreren Sekunden. [...]

Otti, aufwachen!:D Der Enterich stellte bereits fest, daß dem nicht so ist:

Zitat:

@Enterich2003 schrieb am 4. Februar 2017 um 21:58:49 Uhr:

[...] Die LZA galt für die Linksabbieger. Der Kollege ist aber nicht links abgebogen sondern geradeaus weitergefahren. Somit hat er keinen Rotlichtverstoß begangen [...]

Richtig, der BMW ist in die freigegebene Richtung (geradeaus) gefahren, somit nix Führerschein weg. Zu würdigen ist das Verhalten allerdings nicht.

Otti, ich nehme alles zurück ;)

BGH v. 30.10.1997:

Ein Fahrzeugführer, der auf einem markierten (Linksabbieger-)Fahrstreifen i. S. des § 37 11 Nr. 4 StVO in eine Kreuzung einfährt, obwohl die Wechsellichtzeichenanlage (pfeilförmiges oder volles) Rot zeigt, handelt auch dann ordnungswidrig gem. § 49 III Nr. 2 i. V. mit § 37 11 StVO, wenn er anschließend in der Richtung eines durch Grünlicht freigegebenen anderen Fahrstreifens weiter fährt.

Ich hab den Rest von den diversen Beiträgen aber nicht gelesen, vielleicht passt die Entscheidung ja.

Solche Kinkerlitzchen gehen bis vor den Bundesgerichtshof, Donnerwetter!

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/96/4-647-96.php3

Also doch Rotlichtverstoß:

"Zeigen bei der Kreuzungszufahrt mit eigenem Lichtzeichen für jeden von mehreren markierten Fahrstreifen das Lichtzeichen für die Geradeausspur Grün und das Lichtzeichen für die durch Fahrbahnmarkierungen als solche ausgewiesene Linksabbiegerspur (Voll- oder Pfeil-)Rot, so ist der Fahrzeugführer, der innerhalb der Kreuzung von der Linksabbiegerspur kommend geradeaus fährt, deshalb eines Rotlichtverstoßes schuldig. Das Grün der Ampel für die Geradeausspur gilt nicht für die Abbiegerspur."

Da lag ich (und der Enterich) wohl daneben. Wieder was gelernt...

am 6. Februar 2017 um 20:41

Was auch immer jetzt § 49 III Nr. 2 i. V. mit § 37 11 StVO als Strafe bedeutet.. . Ich hoffe, was bleibendes.

am 6. Februar 2017 um 20:43

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. Februar 2017 um 21:00:13 Uhr:

BGH v. 30.10.1997:

Ein Fahrzeugführer, der auf einem markierten (Linksabbieger-)Fahrstreifen i. S. des § 37 11 Nr. 4 StVO in eine Kreuzung einfährt, obwohl die Wechsellichtzeichenanlage (pfeilförmiges oder volles) Rot zeigt, handelt auch dann ordnungswidrig gem. § 49 III Nr. 2 i. V. mit § 37 11 StVO, wenn er anschließend in der Richtung eines durch Grünlicht freigegebenen anderen Fahrstreifens weiter fährt.

Ich hab den Rest von den diversen Beiträgen aber nicht gelesen, vielleicht passt die Entscheidung ja.

.

Hört sich zutreffend an .. :)

Nach diesem Urteil wäre es doch auch hier ein Rotlichtverstoß, wenn man bei Geradeaus-Rot und Rechts-Grün aus der linken Spur nach rechts abbiegt, oder? (Keine Richtungspfeile auf den Spuren)

(Hatte hier schon mal eine Frage zu dieser Einmündung gestellt, dabei ging es mir aber nur um die Problematik des Aus-Linker-Spur-Rechts-Abbiegens)

am 7. Februar 2017 um 9:25

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 6. Februar 2017 um 21:16:21 Uhr:

Solche Kinkerlitzchen gehen bis vor den Bundesgerichtshof, Donnerwetter!

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/96/4-647-96.php3

Also doch Rotlichtverstoß:

"Zeigen bei der Kreuzungszufahrt mit eigenem Lichtzeichen für jeden von mehreren markierten Fahrstreifen das Lichtzeichen für die Geradeausspur Grün und das Lichtzeichen für die durch Fahrbahnmarkierungen als solche ausgewiesene Linksabbiegerspur (Voll- oder Pfeil-)Rot, so ist der Fahrzeugführer, der innerhalb der Kreuzung von der Linksabbiegerspur kommend geradeaus fährt, deshalb eines Rotlichtverstoßes schuldig. Das Grün der Ampel für die Geradeausspur gilt nicht für die Abbiegerspur."

Da lag ich (und der Enterich) wohl daneben. Wieder was gelernt...

Was für eine sinnbefreite Rechtsprechung. Der durch die Linksabbiegerampel geschützte Verkehrsraum wird zwar nicht verletzt, aber es wird so bestraft, als wäre man quer durch den Gegenverkehr gefahren:rolleyes:

Aber gut zu wissen, wo überall Fallstricke lauern. Wenn ich mal wieder einem 8 cm tief abgesacktem Gullideckel über die Linksabbiegerspur ausweiche, werde ich vorher vergewissern, dass dort kein Blitzer für die Linksabbiegerspur steht:o

Zitat:

@Mr. Moe schrieb am 7. Februar 2017 um 10:25:33 Uhr:

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 6. Februar 2017 um 21:16:21 Uhr:

Solche Kinkerlitzchen gehen bis vor den Bundesgerichtshof, Donnerwetter!

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/96/4-647-96.php3

Also doch Rotlichtverstoß:

"Zeigen bei der Kreuzungszufahrt mit eigenem Lichtzeichen für jeden von mehreren markierten Fahrstreifen das Lichtzeichen für die Geradeausspur Grün und das Lichtzeichen für die durch Fahrbahnmarkierungen als solche ausgewiesene Linksabbiegerspur (Voll- oder Pfeil-)Rot, so ist der Fahrzeugführer, der innerhalb der Kreuzung von der Linksabbiegerspur kommend geradeaus fährt, deshalb eines Rotlichtverstoßes schuldig. Das Grün der Ampel für die Geradeausspur gilt nicht für die Abbiegerspur."

Da lag ich (und der Enterich) wohl daneben. Wieder was gelernt...

Was für eine sinnbefreite Rechtsprechung. Der durch die Linksabbiegerampel geschützte Verkehrsraum wird zwar nicht verletzt, aber es wird so bestraft, als wäre man quer durch den Gegenverkehr gefahren:rolleyes:

Aber gut zu wissen, wo überall Fallstricke lauern. Wenn ich mal wieder einem 8 cm tief abgesacktem Gullideckel über die Linksabbiegerspur ausweiche, werde ich vorher vergewissern, dass dort kein Blitzer für die Linksabbiegerspur steht:o

Ich sehe da keine Sinnbefreiung. Andersherum ist es ja genauso.

Und überhaupt sollte die falsche Benutzung der richtungsweisenden Spuren, auch wenn man dabei kein Rotes Lichtzeichen überfährt, hart bestraft werde. Es ist ja inzwischen eine Seuche, zum Beispiel aus der Geradeausspur links abzubiegen, weil es natürlich schneller geht.

Übrigens würde ich die Formulierung "um allen anderen Verkehrsteilnehmern zu gefallen" komplett ablehnen.

Du bist nicht zum Gefallen Anderer Verkehrsteilnehmer auf der Straße (es sei denn, Du fährst ein komisches Custom-Car", aber selbst dann werden die Meisten nur abwertend lächeln).

(Halbwegs) Regelkonform gefahren, die Bedürfnisse Anderer ein wenig in den Vordergrund gerückt, wenn man selbst ohnehin nicht weiter kommt (Platz lassen, überholen lassen, einfädeln lassen, einbiegen lassen) - und man fährt sehr entspannt. Wenn sich "hinten" welche aufregen: das ist deren Hobby, nicht Deiner. Die tun das ohnehin, egal was Du tust. Also: anderen Gefallen - gerne - nur nicht im Straßenverkehr.

am 7. Februar 2017 um 10:44

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 7. Februar 2017 um 10:37:50 Uhr:

Zitat:

Und überhaupt sollte die falsche Benutzung der richtungsweisenden Spuren, auch wenn man dabei kein rotes Lichtzeichen überfährt, hart bestraft werden ...

.

Und was ist sooo "pöse" daran, wenn ich mich z.B. anner langen Schlange, die inner Geradeausspur steht, vorbei, an erster Stelle inne Linksabbiegespur stelle, und wenn die für beide Spuren geltende Ampel auf Gelb-Grün geht, ich den rechten Ersten ausbeschleunige und vor dem nach vorne entschwinde ??

Das es etliche inner Schlange stehende ärgert, ist klar. Aber 99 % von denen wollen es nicht oder können es nicht, es genau so zu tun. Oder würden es schon gerne (heimlich) wollen, aber trauen sich nicht.

 

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