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Verfassungsgericht und Schiebefenster
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Eine interessante Erläuterung zum "Stand der Technik", der bei Gewährleistungsfällen immer wieder heran gezogen wird habe ich in der Berichterstattung zu der mündlichen Verhandlung am Bundesverfassungsgericht gelesen.
Wahlcomputer wecken Misstrauen der Verfassungsrichter
Ich möchte gar nicht erst wissen, was als "Stand der Serie" bei dem Wahlcomputer-Hersteller Nedap definiert wird... |






Hallo prinz-tt,
danke für deinen wirklich wichtigen Beitrag. Ich sehe jetzt den Irrtum, dem wir Käufer unterliegen deutlicher. Dieter Richter legt es recht genau "grammatikalisch" (so nennen das die Juristen) aus. Danach sind die allgemeinen Verständniseigenschaften "neuester" oder "neuester Stand der Wissenschaft" eben keine zugesicherte Eigenschaft, sondern eher unser Wunschdenken. Bezugspunkt ist damit die zum Zeitpunkt des Einbaus etc. verwandte Technik und nicht das maximal Mögliche. Zunächst einmal gute Karten für den Hersteller - jedoch kein Freibrief !
Beispiel :
Hat ein Caddy Lacknebelwölkchen, so ist das nicht auf den Stand der verwandten Technik zurückzuführen, weil es genügend Caddys gibt, die einwandfrei lackiert sind. Also immer dann, wenn etwas von der caddyspezifischen Norm abweicht, dann ist die Ausrede "Stand der Technik" nicht zutreffend. Ergo besteht ein Anspruch auf Nachbesserung.
Oft liest man in den Beschwerdebeiträgen, dass die Lackierung beim Golf, Passat etc. besser ist. Darauf kommt es aber nicht an - Maßstab ist immer ein vergleichbarer Caddy selben Baujahres. Läßt sich also nachweisen, dass z.B. ein Lackschaden bei anderen Serienfahrzeugen desgleichen Typs nicht auftritt, dann ist es ein Mangel.
Jetzt erschließen sich weite Diskussionsfelder bzw. Beispiele, die für jeden Caddyeigentümer wichtig werden können. Wie immer ist es entscheidend, dass man einen vermeintlichen Magel unmittelbar nach dem ersten Auftreten schriftlich reklamiert. Entscheidend, wenn mehrfach nachgebessert wird und VW kein befriedigendes Ergebnis abliefern kann und die Sache sich dann zeitlich aus der Garantiezeit schleicht.
(1) Wie steht es mit den undichten Schiebefenstern ? Für mich ein klarer Fall von Mangel, da es offenbar überwiegend Caddys mit dichtem Schiebefenster gibt, somit ein Anspruch auf Nachbesserung besteht. Hier muss meines Erachtens VWN nachbessern, bis das Fenster dicht ist.
(2) Aktuell gibt es hier einen Kollegen, der Probleme mit dem Getriebe und dem Motor hat - wenn auch eine hohe Kilometerleistung vorliegt.
Für mich ein wichtiger Punkt, dass man bei festgestellten Mängeln am Caddy auch in den Foren nachfragt, ob es mängelfreie Caddys gibt. Z.B. Caddys mit hoher Laufleistung und intaktem Getriebe (vgl. Pkt 2).
Besonderer Aufmerksamtkeit müßten man solchen Punkten widmen, wo z.B. der Unterbodenschutz nur halb aufgetragen ist. Da zählt die "Ausrede" nicht, dass es Stand der Technik sei, denn es gibt ja höchstwahrscheinlich auch Caddys, die einen einwandfreien Unterbodenschutz ab Werk haben.
Mich lehrt es auch, dass man möglichst präzise Angaben braucht, wenn man hier einen Mangel beklagt. Da wäre es z.B. gut, wenn Motorkennbuchstabe (bei Motorproblemen) bzw. die Teilenummer des mangelhaften Teils immer mit angegeben werden.
Die Einrede "Stand der Technik" wird dann gegenstandslos, wenn man nachweisen kann, dass es mit gleicher Technik auch mangelfreie Caddy-Exemplare gibt. Es kommt eben auf die Normabweichung eines vergleichbaren Caddys an.
Leider lernen wir, dass es nicht darauf ankommt, dass VWN dies oder jenes technisch hätte besser machen können, sondern darauf, dass die angewandte Technik bei einem vergleichbaren Caddy ohne Beanstandungen anderer Kunden verbaut, angewandt oder in Betrieb genommen wurde. Demzufolge ist einem Themenstarter auch mit Beiträgen anderer Forumsnutzer geholfen, die berichten können, dass bei deren Caddy die Technik einwandfrei funktioniert.
Der Begriff "Stand der Technik" muss also nicht nur als Abwimmelungsargument verstanden werden, sondern als Grundlage für einen Garantiefall und die Mangelbeseitigung. Deshalb nochmal Danke @ prinz-tt!
LG JoJoMS
P.S.: Ich möchte meinen Beitrag nicht als Aufforderung zur Mängelsuche verstanden wissen. Eher als Hilfestellung für Leute, die echte Probleme mit ihrem Caddy oder einem Händler bzw. VWN haben. Ich bin auch überzeugt, dass es keinen wirklich absolut mangelfreien Caddy gibt (genau wie bei den anderen Autoherstellern und Fahrzeugtypen auch), aber es gibt auch Mängel, mit denen man durchaus leben kann. Abzuwägen ist dann trotzdem, ob z.B. ein Mangel, wie ein undichtes Schiebefenster nicht beim Wiederverkauf eine Wertminderung darstellt. Insbesondere hinsichtlich eines kommenden Einbruches des Gebrauchtwagenmarktes muss man schon vermehrt auf solche Punkte achten.
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