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Verfahren Führerschein Klasse 2 ab 50 Jahre ?

Themenstarteram 11. Mai 2014 um 15:01

Hallo, ein Bekannter wird im Juni 50 Jahre. Er hat seit 25 Jahre den alten Führerschein 2.

Nun herrschen vielen Meinungen, dass der Führerschein abläuft und "umgeschreiben" werden muss.

Da zu ist auch eine ärztliche Untersuchung notwendig.

Hat das schon jemand mal gemacht und mit welchen Kosten ist da zu rechnen?

Muß das Umschreiben zwingend noch vor dem 50. Lebensjahr gemacht werden oder geht es auch hinterher? - Falls ja, sind damit Nachteile verbunden?

Beste Antwort im Thema
am 11. Mai 2014 um 17:16

Aaaaaaaalso,

Beim umschreiben des Führerscheins wird man zunächst mal mit einer Flut an Führerscheinklassen konfrontiert:

7,5t = C1, mit Anhänger C1E, diese Klasse bleibt, falls man den "alten 3er" besitzt bis an das Lebensende gültig, ohne irgendeine Gesundheitsuntersuchung.

Anders sieht das aus mit der Klasse 2 (C/CE). Diese muss man ab dem 50. Lebensjahr regelmäßig verlängern, und zwar durch einen Antrag bei deiner Führerscheinstelle zusammen mit einem augenärztlichen Test und einem Gesundheitszeugnis, am besten direkt Vordrucke vom Amt (wenn die gut sind gibt's die im Internet). Die Kosten dafür varieren je nach region relativ stark, ich empfehle den Gang zum Arbeitsmediziner, da kost beides zusammen so ca, 40 € (Berlin). Sonst Augenarzt runde 80€, Hausarzt müsste das eigentlich umsonst machen(im Zuge einer allgemeinen Untersuchung.

Und dann halten die vom Amt nochmal die Hand auf und wollen auch nochmal so um die 50 € sehen.

Falls du den Lappen nicht sofort umschreibst passiert erstmal gar nichts, der Besitzstand bleibt erhalten ABER je nach Gutdünken des örtlichen Sachbearbeiters ist es denkbar das du nach einer gewissen Zeitspanne(2-3 Jahre) wenn "Zweifel bestehen dass du die Fähigkeiten noch besitzt" die Prüfungen nochmal machen musst .Das ist natürlich nen teuer Spaß :eek: . Das ist aber regional wirklich unterschiedlich, auch hier gilt meist, desto weiter südlich desto nerviger das Amt.

M.F.G

Der Altmetallfanatiker

P.S. CE79 ist nun wirklich ne ganz andere Geschichte, das ist sone Sonderklasse weil man mit dem Dreier mehr fahren durfte als mit C1E , solche Fake-Sattelzüge und allerlei andere Unikate um die Gesetzeslücken zu füllen ;) Das hat aber mit dem echten CE gar nichts zu tun....

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Ärztliche Untersuchung liegt so bei 100 Euro.

Ab dem 50zigsten dürfte er dann max. 3,5 t fahren, also nicht mal die 7,5 vom alten "3er" Nachträglich ist derzeit kein Problem, kostet das selbe um das wieder zu aktivieren.

wenn beim alten 3er bei der Umschreibung die Schlüsselzahlen 79 eingetragen wurden darf weiterhin ein 7,5t mit einem Anhänger bis 11,25t gefahren werden !

am 11. Mai 2014 um 17:16

Aaaaaaaalso,

Beim umschreiben des Führerscheins wird man zunächst mal mit einer Flut an Führerscheinklassen konfrontiert:

7,5t = C1, mit Anhänger C1E, diese Klasse bleibt, falls man den "alten 3er" besitzt bis an das Lebensende gültig, ohne irgendeine Gesundheitsuntersuchung.

Anders sieht das aus mit der Klasse 2 (C/CE). Diese muss man ab dem 50. Lebensjahr regelmäßig verlängern, und zwar durch einen Antrag bei deiner Führerscheinstelle zusammen mit einem augenärztlichen Test und einem Gesundheitszeugnis, am besten direkt Vordrucke vom Amt (wenn die gut sind gibt's die im Internet). Die Kosten dafür varieren je nach region relativ stark, ich empfehle den Gang zum Arbeitsmediziner, da kost beides zusammen so ca, 40 € (Berlin). Sonst Augenarzt runde 80€, Hausarzt müsste das eigentlich umsonst machen(im Zuge einer allgemeinen Untersuchung.

Und dann halten die vom Amt nochmal die Hand auf und wollen auch nochmal so um die 50 € sehen.

Falls du den Lappen nicht sofort umschreibst passiert erstmal gar nichts, der Besitzstand bleibt erhalten ABER je nach Gutdünken des örtlichen Sachbearbeiters ist es denkbar das du nach einer gewissen Zeitspanne(2-3 Jahre) wenn "Zweifel bestehen dass du die Fähigkeiten noch besitzt" die Prüfungen nochmal machen musst .Das ist natürlich nen teuer Spaß :eek: . Das ist aber regional wirklich unterschiedlich, auch hier gilt meist, desto weiter südlich desto nerviger das Amt.

M.F.G

Der Altmetallfanatiker

P.S. CE79 ist nun wirklich ne ganz andere Geschichte, das ist sone Sonderklasse weil man mit dem Dreier mehr fahren durfte als mit C1E , solche Fake-Sattelzüge und allerlei andere Unikate um die Gesetzeslücken zu füllen ;) Das hat aber mit dem echten CE gar nichts zu tun....

Ich krame das nochmal aus, da ich kürzlich auf eine derartige Frage gestoßen bin.

Zitat:

@altmetallfanatiker schrieb am 11. Mai 2014 um 19:16:29 Uhr:

Anders sieht das aus mit der Klasse 2 (C/CE). Diese muss man ab dem 50. Lebensjahr regelmäßig verlängern, und zwar durch einen Antrag bei deiner Führerscheinstelle zusammen mit einem augenärztlichen Test und einem Gesundheitszeugnis, am besten direkt Vordrucke vom Amt (wenn die gut sind gibt's die im Internet).

Woran erkennt denn der gemeine Streifenpolizist ob diese Prüfung vorliegt?

Muß man eine Untersuchungsbescheinigung mitführen oder wird das im Schein irgendwie eingetragen?

Verfällt der Schein unwiderruflich, oder kann ich mit 60 eine Untersuchung nachholen und der Schein ist dann regulär gültig?

Beim neuen EU-Führerscheinkärtchen ist das natürlich alles zentral irgendwo hinterlegt, bei dem rosa/grauen Lappen aber nicht. Wie läuft das hier?

Danke.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 13. Oktober 2014 um 13:41:10 Uhr:

Woran erkennt denn der gemeine Streifenpolizist ob diese Prüfung vorliegt?

wenn der führerschein verlängert wird, gibts automatisch den neuen eu-führerschein...

...auf diesem steht dann auf der rückseite in der jeweiligen spalte das ablaufdatum.

OK, heißt im Umkehrschluß aber auch, daß dann, sollte die Untersuchung nicht mehr gemacht werden nur noch Klasse B (also bis 3,5t) gültig ist, richtig?

Wer also mit dem rosa Lappen unterwegs ist, über 50 Jahre ist, ist der pauschal ungültig (also für Klasse 2)?

Einer Umschreibung mit 60 Jahren und gültiger Gesundheitsprüfung stände aber nix im wege, oder?

Gruß Metalhead

Also ohne Umschreibung ist das mit der Klasse "B" sicher richtig. Lässt man den Führerschein jedoch umstellen, ist mit der Klasse "C1E" weiterhin der Betrieb ohne Gesundheitsprüfung statthaft. Der Anhängerbetrieb ist aber hier nur noch bis 12.000 kg Gesamtzuggewicht möglich.

 

Gruß

Mir hatte man damals auf dem Amt gesagt, uuh, das wird aber ganz kompliziert, wenn Sie da erst nach dem 50. kommen. Da können wir für nichts mehr garantieren. Ich hatte eine Woche vor dem 50. nachgefragt...

Also schnell zum AMD, die entprechenden Papierchen geholt. Auf dem Amt gab es dann zur Überbrückung einen vorläufigen Führerschein, ein neckisches Papierchen. Der alte Schein wurde sofort ungültig gemacht.

Bis der neue "Schein" kam, dauerte es damals 4 Wochen. Geht jetzt irgendwie schneller.

Jetzt weiß ich ja, wie es geht und mache es immer so 2-3 Wochen eher. Reicht auch. Geht alles zügig.

Wenn man bei dem untersuchenden Arzt bleibt, geht auch das zügig, weil ja alle alten Daten da sind.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 13. Oktober 2014 um 14:16:41 Uhr:

OK, heißt im Umkehrschluß aber auch, daß dann, sollte die Untersuchung nicht mehr gemacht werden nur noch Klasse B (also bis 3,5t) gültig ist, richtig?

nein.

B, BE, C1, C1E sind noch gültig

 

Zitat:

Wer also mit dem rosa Lappen unterwegs ist, über 50 Jahre ist, ist der pauschal ungültig (also für Klasse 2)?

Für den Geltungsbereich der Klasse C/CE, genau.

Zitat:

Einer Umschreibung mit 60 Jahren und gültiger Gesundheitsprüfung stände aber nix im wege, oder?

Vermutlich werden dann neue Prüfungen gefordert, weil man ja keine Fahrpraxis mehr haben kann.

Damit ist inzwischen wohl weitgehend nach mehr als 2 Jahren zu rechnen.

(dass ein 50-Jähriger auch nicht unbedingt Fahrpraxis hat, nur weil er mit 21 mal die Klasse 2 gemacht hat spielt dabei keine Rolle...)

Zitat:

@hk_do schrieb am 13. Oktober 2014 um 23:44:25 Uhr:

 

Vermutlich werden dann neue Prüfungen gefordert, weil man ja keine Fahrpraxis mehr haben kann.

Damit ist inzwischen wohl weitgehend nach mehr als 2 Jahren zu rechnen.

(dass ein 50-Jähriger auch nicht unbedingt Fahrpraxis hat, nur weil er mit 21 mal die Klasse 2 gemacht hat spielt dabei keine Rolle...)

Soweit mir bekannt ist, wurde die 2 Jahresfrist eingestampft. Ob es jedoch mit 10 Jahren keine anderen Forderungen gibt, ist mir nicht bekannt.

Zitat:

@hk_do schrieb am 13. Oktober 2014 um 23:44:25 Uhr:

Vermutlich werden dann neue Prüfungen gefordert, weil man ja keine Fahrpraxis mehr haben kann.

...

(dass ein 50-Jähriger auch nicht unbedingt Fahrpraxis hat, nur weil er mit 21 mal die Klasse 2 gemacht hat spielt dabei keine Rolle...)

Genau das wollte ich auch gerade sagen.

Schein beim Bund gemacht, 30 Jahre keinen LKW mehr von innen gesehen (fahren dürfte man ihn aber mit 49, mit 50 ist man dazu zu alt).

Zitat:

Golfschlosser schrieb:

Soweit mir bekannt ist, wurde die 2 Jahresfrist eingestampft.

Hab ich noch nicht mitbekommen. Was wurde neu beschlossen?

Gruß Metalhead

Ist ja nicht nur Ärztliche Untersuchung 160€ grade selbst bezahlt, kommen noch die Lehrgänge SOZIALVORSCHRIFTEN ,DIGITALETACHO, LADUNGSSICHERUNG u.s.w. 6 Module muss man nachweisen.

Diese wurden zum Glück von der Firma gezahlt man munkelt von ca.600 € , damit die 95 eingetragen wird brauch man die Module.

Zitat:

@corsa 3 schrieb am 17. Oktober 2014 um 19:35:48 Uhr:

Ist ja nicht nur Ärztliche Untersuchung 160€ grade selbst bezahlt, kommen noch die Lehrgänge SOZIALVORSCHRIFTEN ,DIGITALETACHO, LADUNGSSICHERUNG u.s.w. 6 Module muss man nachweisen.

Die Lehrgänge benötigt man nur, wenn man die Klasse C/CE beruflich bzw. gewerblich nutzt.

Hobbyfahrer (Oldtimer-Fans) brauchen nur die Fahrerlaubnis.

Zitat:

@corsa 3 schrieb am 17. Oktober 2014 um 19:35:48 Uhr:

...6 Module muss man nachweisen...

es sind 5...

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