ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Vater Finanziert Wagen für Sohn Strafbar oder nicht?

Vater Finanziert Wagen für Sohn Strafbar oder nicht?

Themenstarteram 5. Mai 2015 um 13:10

Hallo Liebes Forum,

Habe mal eine Frage.

Person A Vater Finanziert ein Auto Für Person B seinen Sohn.

Dieser bekommt keinen Kredit da Negative Schufa.

Vater steht als Fahrzeughalter im Brief SOhn benuzt den Wagen.

Ist das Legal oder macht man sich damit Strafbar?

Wenn Strafbar verstehe ich die Logig nicht??

Da Vater das Geld bezahlt und seinem Sohn den Wagen überlässt eine Art geschenk.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@speifuhh schrieb am 5. Mai 2015 um 15:10:04 Uhr:

Hallo Liebes Forum,

Habe mal eine Frage.

Person A Vater Finanziert ein Auto Für Person B seinen Sohn.

Dieser bekommt keinen Kredit da Negative Schufa.

Vater steht als Fahrzeughalter im Brief SOhn benuzt den Wagen.

Ist das Legal oder macht man sich damit Strafbar?

Wenn Strafbar verstehe ich die Logig nicht??

Da Vater das Geld bezahlt und seinem Sohn den Wagen überlässt eine Art geschenk.

Bei allem Verständnis, aber was ist das denn für eine Frage:confused:

Seit wann sollen Geschenke verboten sein.

30 weitere Antworten
Ähnliche Themen
30 Antworten

Wieso sollte das strafbar sein? Die Finanzierung läuft auf den Vater, der Sohn hat der Bank gegenüber nichts damit zu tun.

Prinzipiell darf ich mein Auto jedem überlassen, sofern ich das möchte und der Person vertraue.

Oder meinst du, dass jeder Fahranfänger direkt ein eigenes Auto fährt? Sehr sehr viele fahren das Auto von Mama/Papa/Opa/Oma.

Problematisch wirds erst, wenn der Sohn mit dem Auto vom Vater geblitzt wird, aber auch da kann der Vater solange es keine Punkte für gibt einfach bezahlen und es interessiert keinen, wer wirklich gefahren ist.

Wenn es Punkte gibt kann man auf dem Bußgeldbescheid direkt die Daten des Fahrers eintragen.

Also dass Kinder die Fahrzeuge der Eltern fahren ist ja gang und gäbe. Ob der nun finanziert ist oder nicht, spielt keine Rolle.

Kritisch wird's beispielsweise wenn der Vater als einziger Fahrer bei der Versicherung gemeldet ist, aber der Sohn 'n Unfall verursacht.

Zitat:

@speifuhh schrieb am 5. Mai 2015 um 15:10:04 Uhr:

Hallo Liebes Forum,

Habe mal eine Frage.

Person A Vater Finanziert ein Auto Für Person B seinen Sohn.

Dieser bekommt keinen Kredit da Negative Schufa.

Vater steht als Fahrzeughalter im Brief SOhn benuzt den Wagen.

Ist das Legal oder macht man sich damit Strafbar?

Wenn Strafbar verstehe ich die Logig nicht??

Da Vater das Geld bezahlt und seinem Sohn den Wagen überlässt eine Art geschenk.

Bei allem Verständnis, aber was ist das denn für eine Frage:confused:

Seit wann sollen Geschenke verboten sein.

Zitat:

@andre_c schrieb am 5. Mai 2015 um 15:20:06 Uhr:

Also dass Kinder die Fahrzeuge der Eltern fahren ist ja gang und gäbe. Ob der nun finanziert ist oder nicht, spielt keine Rolle.

Kritisch wird's beispielsweise wenn der Vater als einziger Fahrer bei der Versicherung gemeldet ist, aber der Sohn 'n Unfall verursacht.

Hat aber nichts damit zu tun, wer das Auto finanziert.

Zitat:

@AS60 schrieb am 5. Mai 2015 um 15:22:40 Uhr:

 

Hat aber nichts damit zu tun, wer das Auto finanziert.

Stimmt, grundsätzlich hat das nichts mit der Finanzierung zu tun.

Ich bin mir allerdings unsicher, ob und was die finanzierende Bank dazu sagt, wenn das Fahrzeug laut Vertrag VK versichert sein muss und sich evtl. im Schadensfall rausstellt, dass der Sohn gar nicht hätte fahren dürfen bzw. dieser Fall von den Versicherungsbedingungen gar nicht gedeckt ist.

Zitat:

@Domme2602 schrieb am 5. Mai 2015 um 15:14:02 Uhr:

 

Problematisch wirds erst, wenn der Sohn mit dem Auto vom Vater geblitzt wird, aber auch da kann der Vater solange es keine Punkte für gibt einfach bezahlen und es interessiert keinen, wer wirklich gefahren ist.

Wenn es Punkte gibt kann man auf dem Bußgeldbescheid direkt die Daten des Fahrers eintragen.

Das ist so Quatsch mit Soße. Grundsätzlich haftet für OWI, so z. B. Geschwindigkeitsübertretungen in Deutschland nicht der Halter, sondern der jeweilige Fahrer. Die Bußgeldstelle schickt einen Anhörungsbogen und vergleicht das Foto durchaus auch mit dem Foto, welches beim Einwohnermeldeamt hinterlegt ist. Sollte irgendetwas denen nicht kurscher vorkommen, wird die Polizei um Amtshilfe gebeten und es taucht die Polizei an der Wohnungstür auf.

Zitat:

@speifuhh schrieb am 5. Mai 2015 um 15:10:04 Uhr:

Hallo Liebes Forum,

Habe mal eine Frage.

Person A Vater Finanziert ein Auto Für Person B seinen Sohn.

Dieser bekommt keinen Kredit da Negative Schufa.

Vater steht als Fahrzeughalter im Brief SOhn benuzt den Wagen.

Ist das Legal oder macht man sich damit Strafbar?

Wenn Strafbar verstehe ich die Logig nicht??

Da Vater das Geld bezahlt und seinem Sohn den Wagen überlässt eine Art geschenk.

Wieso sollte man sich strafbar machen? Der Vater ist Fahrzeughalter und es gibt juristisch eine Rechtsbeziehung (Kreditvertrag) zwischen Bank und Vater. Das sind zwei unterschiedliche paar Schuhe.

Auch alle Dienstwagen sind hier in Deutschland finanziert (Leasing= auch eine Art von Finanzierung). Der Regelfall ist doch auch hier so, dass es für das Fahrzeug nur einen tatsächlichen Nutzer gibt, während das Unternehmen die Leasingrate blecht.

Zitat:

@Volvonord23812 schrieb am 5. Mai 2015 um 15:37:04 Uhr:

 

Das ist so Quatsch mit Soße. Grundsätzlich haftet für OWI, so z. B. Geschwindigkeitsübertretungen in Deutschland nicht der Halter, sondern der jeweilige Fahrer. Die Bußgeldstelle schickt einen Anhörungsbogen und vergleicht das Foto durchaus auch mit dem Foto, welches beim Einwohnermeldeamt hinterlegt ist. Sollte irgendetwas denen nicht kurscher vorkommen, wird die Polizei um Amtshilfe gebeten und es taucht die Polizei an der Wohnungstür auf.

Also ich kenne niemanden, bei dem da tatsächlich nachgefragt wurde und bei meinen Kommilitonen waren eine ganze Reihe dabei, die das elterliche Auto fuhren. Da muss es dann aber schon ein arg engagierter Sachbearbeiter sein.

Mein Vater hat auch 3 Jahre lang Owis für mich bezahlt, obwohl ich nicht wie 70 aussehe und mein Vater zeitweise nicht mal einen Führerschein hatte. Da hat nie jemand nachgefragt.

Themenstarteram 5. Mai 2015 um 13:59

ok genau das ist mein denken.

jetzt kommt der Knackpunkt.

Die Bank Sagt das ist betrug und fällt unter das gesetzt vorgeschobener Darlehnsnehmer.

Der Vater hat ein Fahrzeug nach Wunsch des Sohnes Finanziert und erworben der Sohn steht nirgends drin. Natürlich ist das Fahrzeug versichert es wurde einfach in die Versicherung geschrieben das alle Familien angehören mit dem Fahrzeug fahren dürfen und versichert sind.

Jetzt ist das Fahrzeug defekt und soll umgetauscht werden in ein neues.

Beim anruf bei der Bank hat der Vater dann gesagt das sein sohn ein neues ausgesucht hat. Worauf die gesagt hat sowas ist strafbar und Illegal weil vorgeschobener Darlehnsnehmer. und sie werden keine Neufinanzierung des Fahrzeugs machen.

Nun wo ist da das Problem wen der Vater auf seinen Namen und seine Kappe seinem Sohn ein auto zur verfügung stellt weil der es auf grund von Finanziellen problem nicht kann. Der Vater muss dafür gerade stehen.

Welche Bank ist das denn? Bei Autokrediten wird die Konstellation häufig so anzutreffen sein.

Allerdings wird in jedem Kreditvertrag gefragt, ob im eigenen wirtschaftlichen Interesse gehandelt wird. Das meint die Bank. Aber der Sachbearbeiter ist etwas weltfremd... Familiär wird sowas ständig gerade bei Autos praktiziert.

Ob die Bank wirklich ablehnt würde ich ausprobieren...

Ich hatte gedacht, das läuft hier darauf hinaus, dass Person B (Sohn) sich in einer Insolvenz befindet oder ALG2 bezieht...

Wenn der Sachbearbeiter bei der Bank so "bepi.." ist, würde ich denen anbieten, Sohn finanziert den Wagen und Vater bürgt.

Themenstarteram 5. Mai 2015 um 14:18

fall ist gerade vor 3 stunden so passiert.

Bank hat abgelehnt. Der sohn bezieht kein ALG 2 oder Insolvenz. Nur negative Schufa und Schulden werden zurück bezahlt.

Aber selbst wenn verstehe ich nicht wieso es die Interesiert wer mit dem wagen fährt.

Ich könnte mir vorstellen, dass sie die Kreditnahme durch einen Strohmann als Scheingeschäft ansehen. Aber hierzu hat es schon anders lautende Gerichtsurteile gegeben ...

Zitat:

"Wird beim Vertragsabschluß eine Person als Vertragspartner vorgeschoben (sogenannter Strohmann), so sind die Voraussetzungen eines Scheingeschäfts in der Regel nicht erfüllt. Denn die erklärte Rechtsfolge ist von den Beteiligten normalerweise – wie hier – ernstlich gewollt, weil andernfalls der erstrebte wirtschaftliche Zweck nicht oder nicht in rechtsbeständiger Weise erreicht würde."

(Brandenburgisches OLG · Urteil vom 20. November 2013 · Az. 4 U 36/13)

Einklagen wird man sich den Kredit dennoch nicht können.

Illegal und strafbar ist das ganze zweifelsohne nicht, da unter besonderer Konstellation nur zivilrechtliche Folgen resultieren könnten. Da ist das ganze dann eine Haftungsfrage, jedoch sicherlich nichts was mit dem Strafrecht zu tun hat.

Und selbst da müsste das ganze mit dir, deinem Vater und der Bank ein Scheingeschäft darstellen. Da der ursprüngliche Vertragsabschluss (unabhängig davon ob du neben der Bank als Vertragspartner oder dein Vater als Strohmann den Vertrag abschließen) und die erklärte Rechtsfolge von den Beteiligten ernst gewollt war, da der wirtschaftliche Zweck, der Kauf eines Autos auf Basis des Darlehens, erreicht wurde, handelt es sich auch um kein Scheingeschäft.

/edit: einen Post weiter oben findest du auch das rechtskräftige Urteil dafür

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Vater Finanziert Wagen für Sohn Strafbar oder nicht?