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US Import 997 TÜV/ DEKRA Raum Stuttgart oder Saarland, Bitte Empfehlung????

Themenstarteram 29. Januar 2010 um 12:57

Hallo Zusammen,

habe über die Suche nix gefunden daher neues Thema erstellt.

Bin glücklicher Besitzer eines gebrauchten 997 S, gekauft bei einem offiziellen Porsche Händler in USA.

Denke alle notwendigen Umbaumassnahmen zu kennen, möchte aber insbesondere vermeiden durch einen übersensiblen Prüfer die beiden Xenon Lampen wegen fehlendem E Zeichen tauschen zu müssen, oder sogar noch weiteren Unsinn am Wagen zu tauschen.

Wer hat hier Erfahrungen und kann einen TÜV/ DEKRA im Grossraum Stuttgart oder Saarland empfehlen, der hier zuvorkommend und unkompliziert den Wagen abnimmt?

Vielen Dank für eure Antworten.

Michael

Beste Antwort im Thema

Hallo

die "Anfrage" betrifft einen sensiblen Punkt.

Der abnehmende Ingeneur muss die Konformität zu den wie auch immer sinnvollen Gesetzen herstellen und bestätigen.

Nicht zulässige Bauteile sind ein Grenzfall wo man mit einem TÜV Ingeneur in aller Ruhe ausloten kann wie weit dessen Ermessungsspielraum ist und dafür muss man genau wissen um was es beim Prüfvorgang geht und unter welchen Voraussetzungen der Prüfer einen Einzeleintrag macht oder eine Ausnahme/Sondergenehmigung beantragt (Gebührenpflichtig beim LRA, das kann auch negativ bescheiden).

Das geht bei jedem Ingeneuer und es geht "einfacher" wenn man denn schon jahrelang kennt und "Stammkunde" ist und man genau den Ton trifft der noch Vernünftig argumentiert.

Also wenn ich einen frühen 911/912 aus den USA in Deutschland zulassen will dann hat der die roten Rückleuchten ohne Wellenlinie und der TÜV muss laut Gesetz darauf bestehen das man dann Eurolichter mit Wellenlinie einbaut und bei Autos nach 1967 darf das Blinklicht nicht Rot sein.

Das Problem ist das derartige Rückleuchten in TÜV fähigem Zustand inzwischen sehr rar sind und mit über 1000€ das Paar gehandelt werden. Der Standpunkt das der Kunde sich nicht die 1000€ "leisten" will oder kann interessiert den TÜV Ingeneur eigentlich überhaupt nicht.

Wer sich das nicht leisten kann oder will ist jemand der sich auch keine neuen Reifen, eine überholte Bremse oder überhaupt denn verantwortungsvollen und sicheren Betrieb eines Auto leisten kann.

Die einzigste Chance ist das man den TÜV Ingeneur mit der Originalität und dem Sammlerstatus "ködert" und wenn der Rest vom Auto Topp ist ( Also offensichtlich technisch nix gespart wurde ) dann gehen diverse Beuteile mit der "In Etwa" Regel oder per Ausnahmegenehmigung durch.

Derartige Entscheidungen haben keinen verbindlichen Anspruch sind nicht Übertragbar und auch nicht einklagbar wenn man sich ungerecht behandelt fühlt.

Bei deinem Fall handelt es sich um ein "Neuwagen" das keinen Sammlerstatus hat und sicher nicht wie ein Oldtimer bewegt wird (eher im Gegenteil) und die Teile sind über Nacht bei jedem Porsche Händler lieferbar und kosten nicht 10% vom Gesamtfahrzeugwert.

Welchen Grund sollte da der Ingeneur haben für eine Ausnahme ?

Ausser dem das der Auftraggeber knapp bei Kasse oder einfach Geizig ist ?

Ist ja nicht so das der Ing in einem Rechtsfreien Raum ist und eintragen kann was er will.

Und wenn er das macht dann hat er bei einer Häufung sofort interne Probleme und den Verdacht der Bestechlichkeit am Hals also wird er wegen einem Kunden der sich einen Porsche nicht "leisten" kann und sich einen 1000er sparen will nicht seinen Job riskieren.

Wenn das Auto einen Unfall hat oder bei einer Verkehrskontrolle auffällig wird kommt ein Kollege von der Firma oder der Konkurenz vorbei und "überdenkt" die Entscheidung des Kollegen und dann kommt evtl. der Staatsanwalt. Inzwischen machen die Herren der Rennleitung zusammen mit einem TÜV Ing bei den üblichen Tunertreffs Stichproben und viele der dort angetroffenen Sondereinträge wurden vom Prüfer als Unplausibel erklärt das Auto eingezogen und die betreffenden Ingeneuere zur Nachprüfung des Eintrags einbestellt.

Dar nächste Punkt ist das beim TÜV die Ingenuere zwischen den Dienststellen rotieren und man bei einem guten Mann dann jedesmal mitwandern muss wobei der Dienstellenleiter sich freut wenn die Kunden von Stuttgart nach Sinsheim oder Pforzheim zum TÜV gurken aber andererseits genau hinsieht was Sache ist.

Bei den US 997 wurden standardmässig Halogenscheinwerfer verwendet und die sind eigentlich nicht TÜV fähig (Chance im Promillbereich).

Deren Ersatz durch Euroteile kostet um 800€ und dauert 10-15 Minuten.

Bei S und den Turbos waren Xenonscheinwerfer drin und die gibt es in 2 oder 3 Versionen. Die frühen hatten sowohl DOT als auch ECE Kennzeichnung und waren Länderspezifisch programierbar.

Porsche ging dann dazu über wieder USA und ROW mit getrennten Scheinwerfern zu bestücken und die US Xenon haben US konformes Licht mit einer Lichtabstrahlung nach schräg oben damit man die Hinweisstafeln über den Highways ausleuchten kann. Zudem ist das Vorfeldlicht etwas anderst um die Bordsteinkante besser auszuleuchten weil dort in den USA ausser dem Strassennamen der Hausnummernrichtung auch noch Farbmarkierung zur Parkregelung aufgepinselt sind, ist vergleichbar mit Nebeleuchten/Tiefstrahlern.

Xenonscheinwerfer nur mit DOT sind konstruktiv so vereinfacht das man damit kein ROW Licht erreichen kann während die ROW jetzt von links auf Rechtsverkehr umschaltbar sind.

Nun kann man davon ausgehen das nicht jeder TÜV Ing alles weiss und wenn man mit dem Auto vorfährt und der Ing die Scheinwerfereinstellung prüft dann kann es sein des er die etwas andere Vorfeldausleuchtung und den Hochstrahlbalken übersieht und auch nicht nach dem ECE Zeichen forscht.

Kann auch sein das er dass erkennt aber mit etwas "Small Talk" auf die "In Etwa" Regelung eingeht und das Teil wie es ist durchlässt weil das Fahrlicht durchaus Konform ist also weder den Gegenverkehr noch den Fahrer blendet.

Kann auch sein das der strikt nach Paragraph reitet und speziel weil es ein 300km/h Auto ist keine Kompromisse eingeht.

Das Problem ist wenn man zum Ing geht und nicht auf das fehlende ECE hinweisst und von vorne herein mit offenen Karten spielt dann fühlt der sich unter Umständen später wenn er drauf kommt "behummst".

Für einen Amateuer ist die Situation OK und wenn der sich nicht Altklug anstellt durchaus "rettbar" aber für mich als Profi habe ich dann die Deadline selbst wenn ich überrascht aussehe und es mir peinlich ist wer als Profi zum TÜV vorfährt und nicht den Zustand der Sache kennt hat schlechte Karten. Daher wird ein Profi auch nie versuchen etwas halbseiden durchzuschummeln sondern das Thema offensiv vorlegen wie es unter gleichwertigen Geschäftspartenern üblich ist (OK die Banker & Verkäufer sehen das anderst... aber deren Geschäftspartner sind ja nur Konsumenten/Melkkühe)

Deswegen mein Rat; einfach ein paar TÜV Prüfer abklappern oder zu einer Werkstatt gehen die regelmässig Umrüstet und sich mit der Materie auskennt oder sich damit so intensiv beschäftigt hat das die dafür ein "Argumentationshebel" haben.

Kann auch sein das die zum TÜV einfach ein paar ROW Scheinwerfer testweise reinschieben und danach wieder die alten zurückschrauben.

Mit der Bordsuche wäre man zügig auf den braun1000 gekommen dem das geglückt ist wobei wir nicht wissen welchen Status seine Scheinwerfer hatten.

Weiterhin rate ich wegen Umbau und Teilen mal beim Herrn Poetsch in Gerlingen bei Stuttgart anzufragen http://www.techspeed.de/?US-Umr%FCstung weil inzwischen fast alle LRA keine US Kennzeichengrösse mehr zuteilen und man dann entweder auf Eurostossstange umrüstet oder sonstwie kreativ werden muss.

Grüsse

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Hallo

also die Gesetzeslage ist eindeutig, es gibt die Teile auch noch neu also ist die Ersatzteilbeschaffung kein Problem und wenn man sich einen US 997 rüberholt und dann wegen 1000 Kröten für die Scheinwerferumrüstung schon knausern muss sollte man sich mal überlegen ob man wegen der Geiz ist Geil Mentalität nicht besser einen billigen Kleinwagen kauft.

Genauso werden 99% aller Sachverständigen vorgehen und daher ist es eher Glücksache, Tagesform und Redetalent wenn o man an die 1% Cahnce glaubt. Ansatt sich für viel Geld die Scheinwerfer umrüsten zu lassen kann man auch 10 oder 20 Prüfer abklapperen bis sich einer erbarmt und per Ausnahmegenehmigung die US teile durchgehen lässt dann am landratsamt halt die Gebühren abdrücken und mit der selben Kohle und viel weniger Zeitaufwand hätte man sich auch ROW Scheinwerfer einbauen lassen können.

Noch besser lässt man sowas in den USA machen weil dort die Altscheinwefer weniger Wertlos als Hierzulande sind.

Grüsse

Themenstarteram 30. Januar 2010 um 12:03

@ IXXI danke für Nichtbeantwortung der Frage und langem Aufsatz ohne Aussage. Es geht hier um Minimalprinzip und Erfahrungen aus dem Forum und keine Anfrage an alle Ihre Meinung abzugeben.

Ist denn hier jemand der die angefragte Erfahrungen hat? Danke im voraus

Michael

Themenstarteram 30. Januar 2010 um 16:57

keiner hier mit Erfahrungen der diese teilen möchte?

Zitat:

Original geschrieben von IXXI

also die Gesetzeslage ist eindeutig, es gibt die Teile auch noch neu also ist die Ersatzteilbeschaffung kein Problem und wenn man sich einen US 997 rüberholt und dann wegen 1000 Kröten für die Scheinwerferumrüstung schon knausern muss sollte man sich mal überlegen ob man wegen der Geiz ist Geil Mentalität nicht besser einen billigen Kleinwagen kauft.

@IxxI:

Um Geld zu sparen holt er ihn sich ja rüber. Sonst hätte er auch ein EU-Fahrzeug nehmen können.

@TE:

Schau Dir mal US-Mobile.de an. Die sind in Heilbronn und importieren auch Europäer (Mercedes, Audi,...). Die gesetzlichen Auflagen werden keine Prüfer ignorieren. Und da gibt es einige...

Meine Wagen sind grundsätzlich EU-Fahrzeuge und bedürfen keine neue Homologation.

 

Hallo

die "Anfrage" betrifft einen sensiblen Punkt.

Der abnehmende Ingeneur muss die Konformität zu den wie auch immer sinnvollen Gesetzen herstellen und bestätigen.

Nicht zulässige Bauteile sind ein Grenzfall wo man mit einem TÜV Ingeneur in aller Ruhe ausloten kann wie weit dessen Ermessungsspielraum ist und dafür muss man genau wissen um was es beim Prüfvorgang geht und unter welchen Voraussetzungen der Prüfer einen Einzeleintrag macht oder eine Ausnahme/Sondergenehmigung beantragt (Gebührenpflichtig beim LRA, das kann auch negativ bescheiden).

Das geht bei jedem Ingeneuer und es geht "einfacher" wenn man denn schon jahrelang kennt und "Stammkunde" ist und man genau den Ton trifft der noch Vernünftig argumentiert.

Also wenn ich einen frühen 911/912 aus den USA in Deutschland zulassen will dann hat der die roten Rückleuchten ohne Wellenlinie und der TÜV muss laut Gesetz darauf bestehen das man dann Eurolichter mit Wellenlinie einbaut und bei Autos nach 1967 darf das Blinklicht nicht Rot sein.

Das Problem ist das derartige Rückleuchten in TÜV fähigem Zustand inzwischen sehr rar sind und mit über 1000€ das Paar gehandelt werden. Der Standpunkt das der Kunde sich nicht die 1000€ "leisten" will oder kann interessiert den TÜV Ingeneur eigentlich überhaupt nicht.

Wer sich das nicht leisten kann oder will ist jemand der sich auch keine neuen Reifen, eine überholte Bremse oder überhaupt denn verantwortungsvollen und sicheren Betrieb eines Auto leisten kann.

Die einzigste Chance ist das man den TÜV Ingeneur mit der Originalität und dem Sammlerstatus "ködert" und wenn der Rest vom Auto Topp ist ( Also offensichtlich technisch nix gespart wurde ) dann gehen diverse Beuteile mit der "In Etwa" Regel oder per Ausnahmegenehmigung durch.

Derartige Entscheidungen haben keinen verbindlichen Anspruch sind nicht Übertragbar und auch nicht einklagbar wenn man sich ungerecht behandelt fühlt.

Bei deinem Fall handelt es sich um ein "Neuwagen" das keinen Sammlerstatus hat und sicher nicht wie ein Oldtimer bewegt wird (eher im Gegenteil) und die Teile sind über Nacht bei jedem Porsche Händler lieferbar und kosten nicht 10% vom Gesamtfahrzeugwert.

Welchen Grund sollte da der Ingeneur haben für eine Ausnahme ?

Ausser dem das der Auftraggeber knapp bei Kasse oder einfach Geizig ist ?

Ist ja nicht so das der Ing in einem Rechtsfreien Raum ist und eintragen kann was er will.

Und wenn er das macht dann hat er bei einer Häufung sofort interne Probleme und den Verdacht der Bestechlichkeit am Hals also wird er wegen einem Kunden der sich einen Porsche nicht "leisten" kann und sich einen 1000er sparen will nicht seinen Job riskieren.

Wenn das Auto einen Unfall hat oder bei einer Verkehrskontrolle auffällig wird kommt ein Kollege von der Firma oder der Konkurenz vorbei und "überdenkt" die Entscheidung des Kollegen und dann kommt evtl. der Staatsanwalt. Inzwischen machen die Herren der Rennleitung zusammen mit einem TÜV Ing bei den üblichen Tunertreffs Stichproben und viele der dort angetroffenen Sondereinträge wurden vom Prüfer als Unplausibel erklärt das Auto eingezogen und die betreffenden Ingeneuere zur Nachprüfung des Eintrags einbestellt.

Dar nächste Punkt ist das beim TÜV die Ingenuere zwischen den Dienststellen rotieren und man bei einem guten Mann dann jedesmal mitwandern muss wobei der Dienstellenleiter sich freut wenn die Kunden von Stuttgart nach Sinsheim oder Pforzheim zum TÜV gurken aber andererseits genau hinsieht was Sache ist.

Bei den US 997 wurden standardmässig Halogenscheinwerfer verwendet und die sind eigentlich nicht TÜV fähig (Chance im Promillbereich).

Deren Ersatz durch Euroteile kostet um 800€ und dauert 10-15 Minuten.

Bei S und den Turbos waren Xenonscheinwerfer drin und die gibt es in 2 oder 3 Versionen. Die frühen hatten sowohl DOT als auch ECE Kennzeichnung und waren Länderspezifisch programierbar.

Porsche ging dann dazu über wieder USA und ROW mit getrennten Scheinwerfern zu bestücken und die US Xenon haben US konformes Licht mit einer Lichtabstrahlung nach schräg oben damit man die Hinweisstafeln über den Highways ausleuchten kann. Zudem ist das Vorfeldlicht etwas anderst um die Bordsteinkante besser auszuleuchten weil dort in den USA ausser dem Strassennamen der Hausnummernrichtung auch noch Farbmarkierung zur Parkregelung aufgepinselt sind, ist vergleichbar mit Nebeleuchten/Tiefstrahlern.

Xenonscheinwerfer nur mit DOT sind konstruktiv so vereinfacht das man damit kein ROW Licht erreichen kann während die ROW jetzt von links auf Rechtsverkehr umschaltbar sind.

Nun kann man davon ausgehen das nicht jeder TÜV Ing alles weiss und wenn man mit dem Auto vorfährt und der Ing die Scheinwerfereinstellung prüft dann kann es sein des er die etwas andere Vorfeldausleuchtung und den Hochstrahlbalken übersieht und auch nicht nach dem ECE Zeichen forscht.

Kann auch sein das er dass erkennt aber mit etwas "Small Talk" auf die "In Etwa" Regelung eingeht und das Teil wie es ist durchlässt weil das Fahrlicht durchaus Konform ist also weder den Gegenverkehr noch den Fahrer blendet.

Kann auch sein das der strikt nach Paragraph reitet und speziel weil es ein 300km/h Auto ist keine Kompromisse eingeht.

Das Problem ist wenn man zum Ing geht und nicht auf das fehlende ECE hinweisst und von vorne herein mit offenen Karten spielt dann fühlt der sich unter Umständen später wenn er drauf kommt "behummst".

Für einen Amateuer ist die Situation OK und wenn der sich nicht Altklug anstellt durchaus "rettbar" aber für mich als Profi habe ich dann die Deadline selbst wenn ich überrascht aussehe und es mir peinlich ist wer als Profi zum TÜV vorfährt und nicht den Zustand der Sache kennt hat schlechte Karten. Daher wird ein Profi auch nie versuchen etwas halbseiden durchzuschummeln sondern das Thema offensiv vorlegen wie es unter gleichwertigen Geschäftspartenern üblich ist (OK die Banker & Verkäufer sehen das anderst... aber deren Geschäftspartner sind ja nur Konsumenten/Melkkühe)

Deswegen mein Rat; einfach ein paar TÜV Prüfer abklappern oder zu einer Werkstatt gehen die regelmässig Umrüstet und sich mit der Materie auskennt oder sich damit so intensiv beschäftigt hat das die dafür ein "Argumentationshebel" haben.

Kann auch sein das die zum TÜV einfach ein paar ROW Scheinwerfer testweise reinschieben und danach wieder die alten zurückschrauben.

Mit der Bordsuche wäre man zügig auf den braun1000 gekommen dem das geglückt ist wobei wir nicht wissen welchen Status seine Scheinwerfer hatten.

Weiterhin rate ich wegen Umbau und Teilen mal beim Herrn Poetsch in Gerlingen bei Stuttgart anzufragen http://www.techspeed.de/?US-Umr%FCstung weil inzwischen fast alle LRA keine US Kennzeichengrösse mehr zuteilen und man dann entweder auf Eurostossstange umrüstet oder sonstwie kreativ werden muss.

Grüsse

am 30. Januar 2010 um 22:24

Ich habe keine Tipp, wo man die erforderliche Abnahme ohne Umbau darstellen kann.

Aber ich frage mich generell, ob die Sache hier glaubhaft zu Ende gedacht ist. Ich könnte verstehen, wenn sich eine arme Wurst 100,-- Euro sparen möchte, die er einfach nicht hat.

Aber wer einen 997 kaufen kann, sollte sich nach meiner Meinung keiner illegalen Hühnerdiebaktionen bemächtigen und den etwaigen Verlust des Versicherungsschutzes in Kauf nehmen.

Sorry, aber das passt überhaupt nicht!

am 30. Januar 2010 um 23:59

Zitat:

Original geschrieben von IXXI

Also wenn ich einen frühen 911/912 aus den USA in Deutschland zulassen will dann hat der die roten Rückleuchten ohne Wellenlinie und der TÜV muss laut Gesetz darauf bestehen das man dann Eurolichter mit Wellenlinie einbaut und bei Autos nach 1967 darf das Blinklicht nicht Rot sein.

Das ist nicht ganz korrekt, IXXI (zumindest nach meinem derzeitigen Kenntnisstand). Bei allen Autos, die vor dem 01.01.1970 zugelassen wurden, ist ein rotes Blinklicht am Heck erlaubt. Bei meinem 912 (EZ 1969) ging das auch ohne Probleme durch.;)

Ansonsten kann ich leider auch keine Erfahrungswerte vorweisen. Bei meinem 912 musste ich auf EU-Scheinwerfer umbauen (sind aber optisch sowieso schöner).

Und wenn man sich schon einen 997 kauft (ich weiß, die übliche Leier...:o) sollte man die paar Kröten auch noch übrig haben. Im schlimmsten Fall zahlt man hinterher noch drauf.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von MP27

Das ist nicht ganz korrekt, IXXI (zumindest nach meinem derzeitigen Kenntnisstand). Bei allen Autos, die vor dem 01.01.1970 zugelassen wurden, ist ein rotes Blinklicht am Heck erlaubt. Bei meinem 912 (EZ 1969) ging das auch ohne Probleme durch.;)

Grüße

Im Corvette Bereich ist momentan ein Umrüstsatz erhältlich. Dort sind die Streuscheiben rot, das Blinken aber orange. Dies wird ohne Probleme zugelassen. Wichtig ist die Farbe beim Leuchten, Denk da auch mal an die Golf-Leichten in Grün, blau,...n Oder auch die Klarglasrückleuchten.

Themenstarteram 31. Januar 2010 um 12:22

Also mit all den "Ratschlägen" kann ich nicht soo viel anfangen, sorry; freue mich aber mit welcher Begeisterung man sich dem Thema teils angenommen hat; die erwähnten Mitglieder bzw Firmen sind angeschrieben bzw. bekannt, bisher allerdings noch ohne Rückantwort, wodurch auch das Thema gestartet wurde.

Mal kurz ne Info zu den 1000 Euro für ggf "unnötige" Scheinwerfer, da der Wagen als "Spassobjekt" und Drittwagen mit Saisonkennzeichen nur zu besonderen Anlässen aus der Garage geholt wird, gebe ich lieber die Kohle aus um mit meiner Frau ein SPA WE zu geniesen.

Weiterhin ist der Wagen erstmal nicht zum Wiederverkauf gedacht, da ich kein Händler bin.

Wenn einer von euch 1000 Euro zu verschenken hat bitte Mail an mich, bin immer offen für "Spenden", kann nur keine Spendenquittung ausstellen ;-)

Kurze Anmerkung, ohne Anfeindung and IXXI der Ingenieur wird mit i geschrieben.

Weiterhin geht es nicht um das Ignorieren der Gesetzeslage sondern sinnvolle Auslegung dergleichen, dieser Ermessensspielraum wird jedem Prüfingenieur zugestanden,soweit ich weiss.

Grüsse

Zitat:

Original geschrieben von kitemike997

Wenn einer von euch 1000 Euro zu verschenken hat bitte Mail an mich, bin immer offen für "Spenden", kann nur keine Spendenquittung ausstellen ;-)

[...]

Weiterhin geht es nicht um das Ignorieren der Gesetzeslage sondern sinnvolle Auslegung dergleichen, dieser Ermessensspielraum wird jedem Prüfingenieur zugestanden,soweit ich weiss.

Deine Punkte interessieren allerdings den Gesetzgeber herzlich wenig. Ließ Dir mal die entsprechenden Passagen der StVZO durch. Das ist die Basis.

Es ist ganz einfach. Entweder Du hastr die Beleuchtung mit Zulassung oder nicht. Hast Du sie nicht, gibt es keine Zulassung. So einfach ist das mit dem Ermessungsspielraum. Und wenn Du jetzt schon feilscht um 1000€ zu sparen, wie sieht das dann erst beim Service aus. Da wird dann auch gefeilscht? Methode wieviel spare ich, wenn ich das Öl mitbringe?

Das tut schon weh. Entweder man hat das Geld, eine Umrüstung professionell vornehmen zu lassen, oder man läßt es.

Themenstarteram 31. Januar 2010 um 16:43

@gurusmi offensichtlich bin ich hier an den Spezialisten schlechthin geraten in der StVZO ist das Thema Beleuchtung nur im allgemeinen geregelt und die US Leuchten machen mit Sicherheit auch Licht nur halt in bestimmten Bereichen halt teilweise mehr bzw weniger, aber lassen wir das genauso wie der Verweis auf den Service von wegen Öl selbst mitbringen und so.

Wäre echt nett wenn wir zurück zum eigentlichen Thema kämen und meiner Frage nach Erfahrungen die schon jemand selbst gesammelt hat mit besagtem Porsche Modell in besagter Gegend.

Vielen Dank dafür.

PS Der Vollständigkeit halber sofern die Diskussion in die Richtung weitergehen sollte: habe alle meine Fahrzeuge bisher nur in offiziellen Niederlassungen warten lassen und auch keine Teile oder Betriebsmittel sonstwie mitgebracht. Weiterhin bitte auch keine Vergleiche wer schon x Euro für ein Fahrzeug y ausgibt sollte auch z aufbringen können für sonst irgendwas.

Zitat:

Original geschrieben von kitemike997

@gurusmi offensichtlich bin ich hier an den Spezialisten schlechthin geraten in der StVZO ist das Thema Beleuchtung nur im allgemeinen geregelt und die US Leuchten machen mit Sicherheit auch Licht nur halt in bestimmten Bereichen halt teilweise mehr bzw weniger, aber lassen wir das genauso wie der Verweis auf den Service von wegen Öl selbst mitbringen und so.

Ich habe schon Autos rübergeholt. Und alle wurden bisher auch zugelassen. Du bisher offensichtlich nicht. Denn sonst kämen Deine aufgeworfenen Punkte nicht. Also nochmal:

Du holst deinen Wagen nach D, hast alles bezahlt und ihn auf dem Hänger. Jetzt brauchst Du die Papiere für die Zulassung:

* Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung

* Title oder Certificate of Origin

* Amerikanische Kennzeichen (nicht bei Neuwagen die per Autotransporter zum amerikanischen Hafen gebracht wurden).

* evtl. Datenblatt des Herstellers

* Originalkaufrechnung

* TÜV-Gutachten

* Versicherungsbestätigung (Doppelkarte)

* Pass oder Personalausweis

Und das TÜV-Gutachten ist Dein Problem. Die erhältst ohne korrekte Beleuchtung kein Gutachten. Und das ist in der §§22a STVZO klar definiert. Im folgenden ein entsprechender Link zu einer PDF-Datei des TÜV Süd.

http://www.tuev-sued.de/.../1_104.PDF

Ließ hier vor allem Auf seite 3 den letzten Absatz der zweiten Spalte.

Themenstarteram 31. Januar 2010 um 17:24

@ gurusmi genau richtig daher die Suche nach dem entsprechenden Tüv, war wohl kleines Missverständnis da ich meinte du sprichst nur von StVO §17.

Jetzt drehen wir uns aber im Kreis, hätte ich mich mit dem Thema nicht beschäftigt würde ich hier nicht die "Scheinwerferfrage" stellen, denn es scheint ja TÜVs zu geben die entsprechend auch ohne E Zeichen ein TÜV Gutachten erstellen und genau diesen TÜV suche ich.

Nich mehr und nich weniger.

Will hier niemanden Unwissenheit unterstellen weder IXXI noch dir gurusmi.

Zitat:

Original geschrieben von kitemike997

@ gurusmi genau richtig daher die Suche nach dem entsprechenden Tüv, war wohl kleines Missverständnis da ich meinte du sprichst nur von StVO §17.

Jetzt drehen wir uns aber im Kreis, hätte ich mich mit dem Thema nicht beschäftigt würde ich hier nicht die "Scheinwerferfrage" stellen, denn es scheint ja TÜVs zu geben die entsprechend auch ohne E Zeichen ein TÜV Gutachten erstellen und genau diesen TÜV suche ich.

Nich mehr und nich weniger.

Will hier niemanden Unwissenheit unterstellen weder IXXI noch dir gurusmi.

Diese Gutachten sind aber mit modernen Fahrzeugen (und darüber reden wir) nicht gültig. Ausnahmegenehmigungen werden nur für Fahrzeuge älter 30Jahre gewährt. Hatte das Problem auch. Wollte an einer Z06 die originalen Heckleuchten haben.

So manche Auspuffanlage hat schon einen Segen bekommen und war dann doch nicht erlaubt.

Gehe zu einer Professionellen Firma, die viel mit Import aus den USA machen. Da kommen die Prüfer zu der Firma. Da wird auch so manches Halblegale eingetragen.

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