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Unverschuldeter Unfall mit LKW im Kippvorgang

Themenstarteram 22. April 2015 um 7:51

Hallo,

ich habe mich wegen meines speziellen Anliegens hier angemeldet :)

Meine Hauptfrage ist, ob ein LKW nur dann im Kippvorgang sein kann, sprich der "Container" (der Kasten mit Erde) ist hochgefahren und geöffnet ist, wenn wirklich die ganze Zeit die Handbremse aktiv ist?

Im Detail das Szenario:

Person A fuhr in eine Straße und sah den Laster der Müllabfuhr auf ihr zukommen, konnte aber aufgrund der parkenden Fahrzeuge nicht seitlich ausweichen, um den Weg für die Müllabfuhr freizumachen, sodass Person A gezwungen war, rückwärts, in Richtung des LKWs, zu fahren. Am Ende der Straße befand sich eine Baustelle. Person A stand mit dem Heck etwas seitlich kurz vor dem LKW und wartete, dass der Laster der Müllabfuhr an ihr vorbeifährt, um dann selbst weiterfahren zu können. Der hinter ihr stehende LKW setzte unerwartet ein Stück vor. Während dieser Vorwärtsbewegung kam es zu einer Kollision mit ihrem zu diesem Zeitpunkt immer noch stehenden Autos, die den Schaden verursacht hat.

Es wurde die Polizei gerufen, die Aussagen von Person A und B (LKW Fahrer) aufgenommen und gesagt, dass die Versicherungen eingeschaltet werden sollen. Person A hat ein Gutachten an die Versicherung der Firma von Person B geschickt. Drei Wochen später kam ein Schreiben der gegnerischen Versicherung mit der Aussage, dass Person B sagt, dass Person A gegen den LKW von Person B gefahren sein soll und daher keine Haftung erkennbar sei. Person A hat einen Widerspruch eingeleitet und geschrieben, dass der LKW Fahrer (Person B) der Verursacher ist und dies mit den Schadensbildern am LKW belegt. Anhand der Schadensbilder (am LKW) kann man deutlich erkennen, dass die Schleifrichtungsspur von rechts nach links zieht. Dies konnte nur vom LKW verursacht worden sein, da das Auto von Person A im Szenario links vor dem LKW stand und somit es physikalisch unmöglich wäre eine von rechts-nach-links gezogene Schramme zu erzeugen. Zwei Wochen später kam ein Schreiben von der gegnerischen Versicherung, dass die polizeiliche Akte eingefordert wurde. Drei Wochen später kam wieder ein Schreiben, dass in der Akte hervorgeht, dass der LKW im Kippvorgang war - also stand. Und wieder der Satz, dass hier keine Haftung zu erkennen sei.

Nur weil in der polizeilichen Akte steht, dass der LKW im Kippvorgang war, heißt es doch lange nicht, dass er stehen muss oder???

Muss ein LKW wirklich 100% stehen, um "kippen" zu können? Mal nebenbei: Der LKW hatte Erde gekippt und der wachsende Erdhaufen wurde so groß, sodass die Spitze des Haufens bereits die "Containeröffnung" des LKWs erreichte, sodass dieser dann etwas vorwärts gefahren ist, um "die Erde zu verteilen", aber dann halt Person A "getroffen" hat. Es kann doch eigentlich nicht sein bzw. wäre doch absolut sinnlos, dass ein LKW den "Container"/Kasten erst mal wieder komplett runterfahren, ein Stück vorwärts fahren und dann erst wieder den "Container"/Kasten hochfahren muss, um den Kippvorgang fortzusetzen; dauert doch dann viel zu lange etc.?! Welche Möglichkeiten hat Person A nun?

Sorry für den langen Text, danke für das Lesen.

Beste Grüße,

Creativion

Beste Antwort im Thema
am 23. April 2015 um 6:19

Für mich liest sich das so….

Person A fährt in eine Straße ein, wo direkt ein Baustelle am Anfang ist. Nachdem Person A einen nicht vorher sichtbaren Müllwagen erblickte, fuhr sie rückwärts in eine (bestimmt mit entsprechenden Schildern gekennzeichnete) Baustellen ein/ausfahrt. Hier stellte sie sich leicht schräge vor ein gerade im Entlade Vorgang befindlichen LKW, welcher Erde abkippte.

Da muss wirklich die Frage gestattet sein, wer stellt sich im Baustellenbereich vor eine Baumaschine :confused:

Des weiteren wird doch die Baustelle entsprechend gekennzeichnet gewesen sein mit Halteverbot und dem Hinweis Baustellenzufahrt? :rolleyes:

 

Die genauen Örtlichkeiten kenne ich nun nicht, aber wenn es so sein sollte wie beschrieben…. dann sage ich nur …. Selber Schuld

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am 22. April 2015 um 8:14

Hier gibt es keine Rechtsberatung!

Themenstarteram 22. April 2015 um 8:34

Es geht mir auch eher um die Hauptfrage, die oben fett markiert ist.

es ist locker möglich

das fhrz das am aufkippen ist in diesem zustand vorwärts zufahren

sieht man doch laufen im straßenbau ect

ebenso wäre es möglich,mit kpl aufgestellter kipperfläche vorwärts zu fahren

kann man auf you tub gut sehen wie son laster ne brücke rasiert

Themenstarteram 22. April 2015 um 10:28

Ja, genau so habe ich auch gedacht.

Das heißt also, dass die Schuldfrage mit dem Inhalt der polizeilichen Akte nicht beantwortet wird, nur weil darin eben halt hervorging, dass der LKW im Kippvorgang war, richtig?

Person A könnte also wieder einen Widerspruch einleiten und ggf. mit einem Anwalt drohen (wäre der nächste Schritt)

Sicher geht das, machen unsere Fahrer und auch andere genauso. Wie will man sonst denn die Mulde etc. leerbekommen? Gut man könnte jetzt erst wieder ablassen und dann nach vorne fahren, aber meist schließt ja auch die Bracke hinten nicht mehr richtig, weil der Kasten ja auf dem Schüttguthaufen aufliegt.

Nur weil da steht "LKW befand sich im Kippvorgang" heißt das noch lange nicht, das der LKW nicht bewegt wurde ;) Solche Spitzfindigkeiten/Formulierungen sind aber was für den RA.

Zitat:

@Creativion schrieb am 22. April 2015 um 12:28:05 Uhr:

Ja, genau so habe ich auch gedacht.

Das heißt also, dass die Schuldfrage mit dem Inhalt der polizeilichen Akte nicht beantwortet wird, nur weil darin eben halt hervorging, dass der LKW im Kippvorgang war, richtig?

Person A könnte also wieder einen Widerspruch einleiten und ggf. mit einem Anwalt drohen (wäre der nächste Schritt)

nicht mit drohen

sofort einschalten,einen für verkehrsrecht

am 22. April 2015 um 13:09

Man kann mit einem Rottweiler drohen.......

Außerdem sagt einem doch der gesunde Menschenverstand, sofern vorhanden, dass ein kippender LKW kein Denkmal ist und sich unter Umständen bewegen könnte ...

Person A kann den Anwalt einschalten. Und dann schauen was dabei raus kommt. Was anderes ist nicht möglich

P.s. Bei sogut wie jedem Kipper kann man nach dem Einschalten des Nebenabtriebs den Kipper auf und ab lassen mit offener Handbremse, der kommst sonst ja nicht vom Haufen weg, oder kann verziehen, oder sich vom Fertiger Schieben lassen usw.

Warum hier noch kein Anwalt eingeschaltet wurde verstehe ich nicht.

Sofort einen ANwalt einschalten ohne den machen die Versicherungen was sie wollen mit den Fahrzeughalter!

Gruß

Chris

am 23. April 2015 um 6:19

Für mich liest sich das so….

Person A fährt in eine Straße ein, wo direkt ein Baustelle am Anfang ist. Nachdem Person A einen nicht vorher sichtbaren Müllwagen erblickte, fuhr sie rückwärts in eine (bestimmt mit entsprechenden Schildern gekennzeichnete) Baustellen ein/ausfahrt. Hier stellte sie sich leicht schräge vor ein gerade im Entlade Vorgang befindlichen LKW, welcher Erde abkippte.

Da muss wirklich die Frage gestattet sein, wer stellt sich im Baustellenbereich vor eine Baumaschine :confused:

Des weiteren wird doch die Baustelle entsprechend gekennzeichnet gewesen sein mit Halteverbot und dem Hinweis Baustellenzufahrt? :rolleyes:

 

Die genauen Örtlichkeiten kenne ich nun nicht, aber wenn es so sein sollte wie beschrieben…. dann sage ich nur …. Selber Schuld

Das muss ja nicht unbedingt sein. Wenn ich jemand z.B eine Fuhre Erde in den Garten kippe stelle ich nicht

jedesmal eine kompl. Absperrung mit Halteverbot und sonstigen Schilder auf.

es ist wahrscheinlich richtig das sich der besagte Pkw total bescheuert vor den Lkw gestellt hat und der Lkw Fahrer

ihn nicht gesehen oder beachtet hat. Leider nutzt das dem Lkw Fahrer nix wenn es gekracht hat.

aber zum Thema:

man kann problemlos kippen und fahren.

Bei meinem Kipper ist die Kipperpumpe am Motor montiert und ich könnte (theoretisch) bei 80 Km/H auf der Autobahn abkippen.

Zitat:

@mafiha schrieb am 24. April 2015 um 19:56:31 Uhr:

 

aber zum Thema:

man kann problemlos kippen und fahren.

Bei meinem Kipper ist die Kipperpumpe am Motor montiert und ich könnte (theoretisch) bei 80 Km/H auf der Autobahn abkippen.

Hier "eindrucksvoll" demonstriert:

https://www.youtube.com/watch?v=W-UexnGVHb8

Was die "Schadenfreude" der "Filmer" soll, verstehe ich nicht!

MfG Günter

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