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unverhältnismäßige kosten

Themenstarteram 27. April 2016 um 22:26

moin liebe bikerszene,

bin gerade etwas verärgert.

auch bei mir wars jetzt so weit. mich hats übelst geschmissen, maschine hat totalschaden. mir gehts wieder gut, allerdings kommen jetzt kosten für den abschleppdienst. ich selbst war bewusstlos, es wurde ohne mein entscheidungsvermögen ein 12km weit entfernter abschleppdienst gerufen, der die maschine zu sich geholt hat.

die kosten dafür setzen sich nun zusammen aus:

1,5 std fahrzeug mit winde benutzen a 160/std = 240,-

gdv gebühr =8,50

100% sonntagszuschlag a 60,- =90,-

4 tage standgebühr a 8,50 =34,-

+19% mwst darauf

_________________________________________________________-

443,-

finde den preis völlig unverhältnismäßig.

was sagt ihr dazu? grade im bezug drauf dass ich quasi komplett blind jetzt zahlen muss

Beste Antwort im Thema
am 28. April 2016 um 13:11

Ich mag die Leute, denen vom Notarzt das Leben gerettet wurde und die dann anschließend den Rettungsdienst verklagen, weil die die Lederkombi mit einer Schere aufgeschnitten haben. Ist hier so ähnlich.

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Für einen sonntagseinsatz normaler Kurs.

Die Rennleitung holt den nächstgelegenen Abschleppdienst der Bereitschaft hat. Die lassen kein Fahrzeug am Strassenrand liegen (zum Glück)

Automobilclub wäre jetzt hilfreich gewesen. Hast du vielleicht in deiner kfz-versicherung irgendwelche Schutzbriefe?

Erstmal sei aber froh, daß du mit relativ heiler Haut davon gekommen bist.

am 28. April 2016 um 4:25

Sei froh das es nicht Nachts war, da zahlst das doppelte.

Da hilft hier jammern nichts. Vom anwalt prüfen lassen. Das kostet auch wieder...

Ansonsten einfach mal den fahrstil anpassen.

Wenn Du das mit den gesparten Beiträgen für einen Automobilclub verrechnest, ist es gar nicht mehr so viel.

..Glückwunsch, dass Dir nicht allzuviel passiert ist.

So ein Rutscher, kommt gerne unverhofft und kann böse Ende.

Danke Deinem Schuztengel :)

Und beim nächsten Mal, fahre nur so schnell, wie der Schutzengel fliegen kann :D :D

..in der Haftpflichtversicherung sollte sowas abgedeckt sein, ebenso wie z.b.

umgefahrene Leitpfosten od. die Repa. der Leitplanke, Bäume, etc.

Daher, würde es Deiner Versicherung melden.

Grüße

Meines Wissens haftet eine Haftplfichtversicherung für Fremdschäden, also z.B. den erwähnten Leitpfosten, aber wohl eher nicht für den Schlepper.

Wenn der Abschleppdienst einen Vertrag mit einem der einschlägigen Anbietern hat, dann muß der Abschleppdienst den Preis anpassen. Da wird dann z. B. kein Sonntagsstundenpreis, sondern ein weit günstigerer Pauschalpreis angesetzt. Das gilt natürlich nur, wenn Du bei den einschlägigen Anbietern Kunde bist! Also wenn Du z. B. im ADAC bist oder einen Schutzbrief von Deiner Kfz-Versicherung hast. Von denen Du dann die nun reduzierte Rechnung sogar bezahlt bzw. Deine Zahlung erstattet bekommst.

 

Gruß Michael

am 28. April 2016 um 8:32

Die Kosten, die der Krankenkasse entstanden sind, sind auf jeden Fall höher.

Auch die Geier müssen leben...es sind ja nützliche Tiere.

Ja, das ist schon unverschämt. Da ist man bewusstlos und kann keinen Einfluss auf die Preise nehmen. Unerhört ist das. Ich hatte letztens einen Unfall mit dem Auto. Viel Totalschaden stand da auf der Strasse, aber es ist kein relevanter Personenschaden entstanden. Zum Glück. Bewusstlos war niemand, aber: Die haben mich weder gefragt, wer abschleppen soll (hätte auch nicht gewusst, wer das machen sollte), noch haben sie mir verschiedene Kostenvoranschläge unterbreitet. Weder für den Abschlepper, noch für die Feuerwehr. Bei mir übernahm es die Vollkasko des Firmenwagens. An deiner Stelle würde ich tatsächlich mal mit meiner Versicherung reden, oder eben mal schauen, ob du einen Schutzbrief hast. Manchmal ist es sogar möglich, einen bereits entstandenen Schaden/ Kosten durch den Abschluss einer Zusatzversicherung regulieren zu lassen. Einfach nachfragen.

Genau das ist der Grund, wieso ich - wenn auch zähneknirschend - jährlich Geld an den ADAC überweise.

Normalerweise halte ich nichts von Versicherungen.

Und natülich, damit sie meine Interessen als Führer eines Kraftfahrzeugs in der Politik vertreten.

Zitat:

@Bihumi schrieb am 28. April 2016 um 12:04:51 Uhr:

Ja, das ist schon unverschämt. Da ist man bewusstlos und kann keinen Einfluss auf die Preise nehmen. Unerhört ist das.

Wie darf ich mir das SONST konkret vorstellen?

Startest Du eine Smartphone App und vergleichst die Preise, bevor Du dann den "richtigen" Abschleppdienst kommen läßt, der alles für die Hälfte macht? :confused:

Bevor er abfliegt hat er schon die Nummer auf dem Display...?!

sry, aber was soll das? Wenn eine Karre eine Gefahr für andere oder die Umwelt darstellt, muss sie weg. Und zwar nicht erst, wenn der Eigentümer wieder mit Krücken unterwegs ist.

Das ist das beste Beispiel dafür, dass man entsprechend versichert sein sollte!

am 28. April 2016 um 13:11

Ich mag die Leute, denen vom Notarzt das Leben gerettet wurde und die dann anschließend den Rettungsdienst verklagen, weil die die Lederkombi mit einer Schere aufgeschnitten haben. Ist hier so ähnlich.

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