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Unterschied Unternehmerkarte Fahrerkarte

Themenstarteram 14. Mai 2007 um 15:01

Hallo Leute,

Ich habe da mal eine Frage zum Digitalen Fahrtenschreiber.

Worin besteht der Unterschied zwischen der Unternehmerkarte und der Fahrerkarte. Wie ist das wenn man Chef und Fahrer ist. Braucht man da 2 Karten oder reicht eine Unternehmerkarte? Wie ist das mit Mietwagen. Ich habe wie gesagt keine Karte ( bisher nur alte Klamotten gefahren) und hatte letzte Woche für einen Tage einen Mietwagen mit Digitalem Fahrtenschreiber und war da etwas überfragt. Der Vermieter sagte das das egal ist, die Polizei wisse wie sie das auslesen müssen. Ich glaube aber das trifft (rein von der Logig) nur auf Privatfahrten zu. Oder?? :confused:

Danke schonmal für die Zahlreichen Antworten

Gruß der Tonmann

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16 Antworten
am 14. Mai 2007 um 17:38

Hallo Tonmann

ja da hast Du Recht, dies trifft ausschliesslich

auf Privatfahrten zu.

Als selbstständiger Unternehmer benötigst Du eine

Unternehmerkarte um das Gerät auf deine

Firma zu "initialisieren" und danach eine Fahrerkarte für den täglich Betrieb als Fahrer.

Auch bei Mietwagen muß ZUERST die Unternehmerkarte zum initialisieren in das Gerät und anschließend kann mit der Fahrerkarte gefahren werden.

Auch mußt du beim Miet LKW das digitale Kontrollgerät bei der Rückgabe auslesen da du ja die Daten bei Dir in der Firma benötigst.

Gruß

Micha

am 14. Mai 2007 um 17:46

ungültige Karte

 

Da hier schon ein thread offen ist mit der digitalen Karte will ich keinen neuen öffnen meine karte geht nicht mehr seit sie beim computer entladen wurde kann sein das die im büro was falsch gemacht haben. wenn ich sie in den schacht schiebe kommt sie sofort wieder raus und es stehr ungültige karte am display

am 14. Mai 2007 um 17:51

Goldchip mal reinigen. Wenn das gemacht ist und die Einschubrichtung stimmt, dann die Karte an der Servicestelle zurückgeben, dort bekommst du eine Bestätigung dass die Karte defekt ist, zwei Wochen später gibts ne neue.

am 14. Mai 2007 um 17:52

Hallo Südtiroler

dasselbe Problem hatte ich auch vor drei Wochen.

Das einzige was mir blieb war eine Neue (Ersatz)

Bei SIemens VDO steht auch was Du zu tun hast.

Quelle Siemens VDO

Was passiert, wenn meine Fahrerkarte defekt ist oder verloren wurde?

Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte muss der Fahrer innerhalb von 7 Kalendertagen bei den zuständigen Behörden einen Antrag auf Ersetzung der Karte stellen. Die ausstellende Behörde gibt dann binnen fünf Werktagen nach Eingang eines entsprechenden begründeten Antrags eine Ersatzkarte aus. In der Zwischenzeit muss der Fahrer am Ende jeder Fahrt die im DTCO registrierten Daten über seine Lenk- und Ruhezeiten ausdrucken, den Ausdruck mit Angaben zu seiner Person ergänzen und unterschreiben. Der Fahrer darf maximal 15 Kalendertage ohne Fahrerkarte weiterfahren.

Gruß

Micha

Themenstarteram 15. Mai 2007 um 7:48

Danke 530xdRV,

gut das ich nochmal Leute gefragt habe die sich damit auskennen. :)

Aber eine Frage stellt sich noch. Wenn ich das Gerät mit meiner Unternehmerkarte auf meine Firma Initalisiere, gebe dann das Auto wieder ab und nach mir fährt ein Privatmann ohne Karte. Fährt der dann auf meine Firma oder kann man das Gerät resetten oder so?

Noch ne Frage. Die Daten vom Kontrollgerät die ich mitnehmen muss und Archivieren. Macht man das mit der Karte oder brauche ich da noch irgendwelchen Computer-schnickschnack?

Gruß vom Tonmann

am 15. Mai 2007 um 8:21

Hallo Tonmann

da fragst mich was.....

Meiner Meinung nach denke ich da der "Privatmann"

ohne Karte fährt, kann er ja auch deiner Firma nicht zugeordnet werden.

Aber ich mach mich mal schlau, oder es weiß jemand

und kommt mir zuvor:D

Gruß

Micha

am 15. Mai 2007 um 13:46

Hallo,

Zitat:

Aber eine Frage stellt sich noch. Wenn ich das Gerät mit meiner Unternehmerkarte auf meine Firma Initalisiere, gebe dann das Auto wieder ab und nach mir fährt ein Privatmann ohne Karte. Fährt der dann auf meine Firma oder kann man das Gerät resetten oder so?

Noch ne Frage. Die Daten vom Kontrollgerät die ich mitnehmen muss und Archivieren. Macht man das mit der Karte oder brauche ich da noch irgendwelchen Computer-schnickschnack?

1. Genauso wie du dein Unternehmen mit der Unternehmerkarte angemeldet hast, meldest du das Unternehmen dann bei der Abgabe des Fahrzeugs wieder ab.

2. Die Daten werden im Regelfall per speziellem USB-Downloadstick oder per USB-Anschluss auf ein Notebook heruntergeladen. Die Mietwagenunternehmen sollten diesen Download-Service aber im Regelfall auch anbieten. Du bekommst dann halt nur die gesicherte Datei mit deinen Daten ausgehändigt.

Alternativ fragst du bei einem Unternehmen nach, welches Tachoprüfungen durchführt. Die lesen dir im Regelfall auch gegen einen kleinen Obolus dein Fahrzeuggerät aus und übergeben dir die Daten.

Gruß, Frank

am 15. Mai 2007 um 19:06

Hallo,

ich habe mal bei Mercedes nachgefragt was die so nehmen, für die Ausleserei und Archivierung.

Der Meister sagte zu mir, inclusive brennen auf CD, 100 €!

Alle 28 Tage 100 €, da hat man schon nach 10 Monaten das komplette Set für den eigenen PC raus, ganz abgesehen davon das das Gerät ja auch nach 3 Monaten ausgelesen werden muss!

Sorry, aber kleiner Obolus sieht bei mir anders aus!??

Gruss noseman

wir machen das zur Zeit noch Umsonst.

Themenstarteram 18. Mai 2007 um 21:58

Da habt Ihr mir aber schon ganz schön geholfen. So einen USB - Stick zu kaufen kann ich noch verschmerzen. Ich danke euch erst mal für die Auskünfte.

Donkäää!

Gruß vom Tonmann

am 19. Mai 2007 um 19:26

Zitat:

Original geschrieben von Tonmann

Da habt Ihr mir aber schon ganz schön geholfen. So einen USB - Stick zu kaufen kann ich noch verschmerzen. Ich danke euch erst mal für die Auskünfte.

Donkäää!

Gruß vom Tonmann

Hallo,

der USB Stick ist auber ein spezieller.

Gruß Ronald

am 24. Mai 2007 um 17:02

Hab letztens gelesen dass Fahrer zwar die Unternehmerkarte zum "einloggen" brauchen, diese aber nicht mit sich führen dürfen zwecks datenschutz.

Den Namen der Zeitung weiß ich im Moment nicht, lässt sich aber morgen rausfinden.

Ein wenig irrsinnig und doch verständlich das ganze.

ciao

tele

am 25. Mai 2007 um 18:01

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von televon

Hab letztens gelesen dass Fahrer zwar die Unternehmerkarte zum "einloggen" brauchen, diese aber nicht mit sich führen dürfen zwecks datenschutz.

Den Namen der Zeitung weiß ich im Moment nicht, lässt sich aber morgen rausfinden.

Ein wenig irrsinnig und doch verständlich das ganze.

Ja irsinnig ist das Ganze schon. Vor allem da ja jeder mal ein bisschen seines kleines Halbwissens einbringt und sich wieder viele andere dadurch verunsichern lassen.

Wenn ich mir jetzt als Unternehmer ein Fahrzeug mit digitalem Kontrollgerät kaufe, dann brauche ich (a) für meine Fahrer die Fahrerkarte und (b) zumindest für mich die Unternehmerkarte (mit der nicht gefahren werden darf). Habe ich diese Karten nicht, so kann ich auch keine Fahrten mit dem dementsprechende Fahrzeug anordnen. Dies wäre ein Verstoss, der nicht mehr über das OWiG, sondern über das StGB abgerechnet wird (teuer!).

Der Unternehmer hat also nun das Fahrzeug bei sich auf dem Hof stehen und möchte dies benutzen. Gar kein Problem! Er personalisiert das Fahrzeug auf sein Unternehmen, d. h. er legt seine Unternehmerkarte ein und meldet das Unternehmen an dem digitalen Kontrollgerät an. Damit ist sichergestellt, dass die folgenden Benutzer auf sein Unternehmen "gebucht" werden und er auch nach den geforderten 3 Monaten diese Daten mit Hilfe seiner Karte und einer anerkannten Downloadmöglichkeit anerkannt für sich sichern kann. Natürlich kann man die aufgezeichneten Daten auch so sichern, aber diese Sicherungen entsprechen nicht den Erfordernissen dafür.

Parallel dazu wird die Fahrerkarte mindestens alle 28 Tage ausgelesen. Dies betrifft im Übrigen auch Karten, die nicht benutzt, sondern nur ausgegeben wurden. Egal, ob diese nun beschrieben worden sind oder nicht!!!

Nun hat nicht jeder Unternehmer die Möglichkeit, sein Fahrzeug oder die Fahrerkarte in diesem Zeitraum auszulesen. Bei der Fahrerkarte lässt sich dieses Problem einfach lösen. Es gibt mittlerweile Lösungen - mit USB-Kartenleser & Software -, die es ermöglichen einen zertifizierten & signierten Download auf eine beliebiges Notebook zu vollziehen.

Die Daten im elektronischen Gerät sind dann bei Personen, die länger unterwegs sind, das grössere Problem. Wenn ich mein Unternehmen in dem geforderten 3 Monatszeitraum nicht erreiche, dann müssen meine Daten selbst ausgelesen & gesichert werden. Und dafür brauche ich zum einen, einen Downloadstick, der die Daten aus dem Gerät herunterlädt. Zum anderen ist für diesen Download aber auch eine Unternehmerkarte erforderlich.

Aus gerade diesem Grund können für jedes Unternehmen, welches in dieses Dilemma kommen kann, bis zu 63 weitere Unternehmerkarte mit DIESER Kennung vergeben werden. Werden mehr Karten benötigt, so muss eine NEUE Haupt- und auch die weiteren Nebenkarten beantragt werden.

Und wenn der Fahrer, der eine Unternehmer- und seine persönliche Fahrer-Karte mitführt, dann angehalten wird und der Kontrollbeamte möchte das dann gerne bemängeln, dann bitte man den Kontrollbeamten, dass er bitte die erfoderliche Sicherung - natürlich respektive einer damit einhergehenden gerichtlichen Prüfung - auf seine Kosten veranlassen möchte. Das wird dieser garantiert nicht tun, aber vielleicht ist er ja auch vollkommen schmerzfrei. Auf jeden Fall ist aber JEDE KONTROLLE durch den kontrollierenden Mitarbeiter mit seiner Kontrollkarte zu bestätigen! Ein Ausdruck der Daten muss NICHT gemacht werden, die Möglichkeit des Auslesens ist möglich. Wenn die technische Ausrüstung der Mitarbeiter der Kontrollorgane nicht ausreicht, so ist dies deren Problem...

Gruß,

Frank

am 25. Dezember 2014 um 11:10

Moin Moin ich habe eine Frage an die Profis,

ich bin Angestellter in einem Unternehmen wo ich hin und wieder LKW fahren muss.

Ich besitze ein Fahrerkarte und eine Unternehmer Karte. Meine Frage ist, welche Karte muss ich benutzen nur Unternehmer Karte oder nur Fahrerkarte oder beide, wenn beide, wie muss ich vorgehen???

 

Danke im Voraus

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