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Unklarheiten bezüglich Restwert / Wiederbeschaffungswert -> Abrechnung nach Gutachten
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Hallo an alle erst einmal.
Ich habe ein Problem, durch welches ich selber erst einmal nicht durchsteige.
Folgendes ist passiert.
Ein angestellter der Firma in der auch ich arbeite hat sich am Stapler versucht und dabei eine Europalette so dicht neben meinem Auto abgeladen das sie leider voll seitlich drangefallen ist. Das Auto ist ein E36 323ti Compact, welcher nun an der hinteren Rechten Seite bis hin fast zur Beifahrertür eingedrückt und verschrammt ist.
Den Schaden habe ich von einem Dekra Gutachter anschauen lassen.
Im Gutachten wird ein Wiederbeschaffungswert von 6700€, sowie eine Schadenssumme von knapp 1800€ ausgewiesen.
Nun ist das Auto schon etwas älter und ich habe nicht vor das Seitenteil komplett ersetzen zu lassen.
Statt dessen werde ich den Schaden Fachmännisch ausbessern lassen im Betrieb eines Bekannten. Die Differenz aus Reperatur und Dekra Gutachten würde ich gerne als Rückstellung auf den eventuellen Verkauf des KFZ liegenlassen. Denn dort müsste ich ja dann angeben das der Schaden nur instandgesetzt und nicht repariert wurde (was ja für mich Einbußen bedeuten würde).
Ich plane allerdings das Auto noch mindestens 2 Jahre zu fahren.
Also.. Abrechnung nach Gutachten ist geplant. Ausgezahlt bekommen würde ich dann im Normalfall die knapp 1800 Gutachtensumme - die MwSt. Sehe ich das Richtig? Die Versicherung des "Gegners" schreibt wörtlich.
"Die Reparaturkosten in Höhe von 1521,34 netto wollen wir erstatten". Allerdings werden im weiteren Verlauf des Schreibens nur die Möglichkeiten "Reparatur nach Gutachten in Werkstatt" und "Einreichen der Rechnungen wenn man sich selber kümmert" genannt.
Ist die fiktive Abrechnung trotzdem möglich? Was muss ich beachten?
Gruß
Sebastian