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Unfallschaden, wie am besten vorgehen?

Unfallschaden, wie am besten vorgehen?

Themenstarter

So, jetzt hat es mich auch mal wieder erwischt. Jemand hat mein Fahrzeug beschädigt.

 

Meine älteren Autos habe ich nicht reparieren lassen, nur zum Sachverständigen und den Schaden auszahlen lassen.

 

Nun handelt es sich um ein neueres Auto und ich möchte es natürlich in einer Vertragswerkstatt reparieren lassen, um die Garantie zu behalten.

 

Man könnte natürlich direkt zur Werkstatt und den Wagen abgeben, und eventuell regeln die das alles.

 

Man hört aber immer wieder man solle besser einen unparteiischen Sachverständigen beauftragen, und einen Mietwagen usw bräuchte ich auch nicht, möchte aber natürlich nicht auf das Zustehende verzichten.

 

Wie läuft das nun ab, wenn ich den Schaden von "meinem" Sachverständigen begutachten lasse, es aber später in der Vertragswerkstatt reparieren lassen möchte?

 

Muß ich das Gutachten der Werkstatt vorlegen? Was passiert wenn die Reparatur mehr kostet? Was wenn die Reparatur weniger kostet?

 

Könnte man auch verschiedene Angebote einholen und es bei der günstigsten Werkstatt reparieren lassen?

 

Wie steht es bei der Wertminderung bei einem 2 Jahre alten Auto? Ab welchem Schaden tritt eine Wertminderung auf und berechnet das der Sachverständige auch?

 

Danke für eure Antworten.


wvn wvn

Ohne Basisangaben wird das zu nichts führen.


Bring das Auto in Deine Vertragswerkstatt. Die holen einen unparteilichen Sachverständigen. Der ermittelt die Schadenshöhe sowie die daraus resultierenden Wertminderung und die voraussichtliche Reperaturdauer. Falls Du keinen Leihwagen brauchst steht Dir pro Tag eine Summe x zu, die abhänig ist von Deinem Auto. Zur Abwicklung kannst Du der Werkstatt den Schaden abtreten die rechnen dann direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab. Sollte sich bei der Reperatur zeigen das noch mehr Teile defekt sind als im Gutachten aufgeführt wird die Werkstatt nochmal den Sachverständigen rufen und ein Erweiterung des Gutachtens beantragen. Für die Abwicklung steht Dir auch noch eine Pauschale zu (Telefon, Porto ect.).


  • 1x

Moin,

 

1.

Du meldest Deine Schadenersatzansprüche bei der Gegnervers. an und teilst denen mit, dass Du den SV XXXY mit den GA beauftragen willst.

2.

Der SV erststellt sein GA, was er an die Vers. des Verursachers schickt und Dir eine Kopie.

3.

Wenn die Vers. des Verursachers eine Freigabe erteilt hat, dann KFZ in die Werkstatt.

4.

Wenn die Werkstatt einen weiteren Schaden entdeckt, der nicht im Gutachten aufgeführt ist, soll die Werkstatt sich mit den SV in Verbindung setzen.

5.

Wenn Du keinen Leihwagen beanspruchst, wird für die Dauer der Repa ein Tagessatz entsprechend Deines KFZ und 25,- Unkostenpauschale, sowie (je nach Größe der Repa) ggf eine Wertminderung ersetzt.

Bei einer Abtretung rechnet die Werkstatt mit der Vers. direkt ab.


  • 1x
Themenstarter

Danke schon mal für die sehr guten Tipps.

 

Ich versteh nur nicht ganz, von wem ich die Unkosten und Kosten für den nicht gemieteten Mietwagen, und eine eventuelle Wertminderung einfordern muß, falls ich alles an die Werkstatt abtrete.

 

Muß ich da mit diesen Posten selbst an die Versicherung herantreten, oder wird es auch über das Autohaus geregelt (kann ich mir eher nciht vorstellen)?


Unfallschaden, wie am besten vorgehen?

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

Danke schon mal für die sehr guten Tipps.

 

Ich versteh nur nicht ganz, von wem ich die Unkosten und Kosten für den nicht gemieteten Mietwagen, und eine eventuelle Wertminderung einfordern muß, falls ich alles an die Werkstatt abtrete.

 

Muß ich da mit diesen Posten selbst an die Versicherung herantreten, oder wird es auch über das Autohaus geregelt (kann ich mir eher nciht vorstellen)?

Die Abtretung gilt natürlich nur für die Repa-Kosten, den Rest mußt Du dann mit Angabe Deines Kontos bei der Vers. einfordern.

Die ggf vorhandene Wertminderung sellt der SV im GA fest.


...insgesamt aber bitte nicht über den Tisch ziehen lassen.

 

Im Zweifel einen Rechtsanwalt beauftragen. Weiteres gerne per PN.


Zitat:

Original geschrieben von Franz Meersdonk

...insgesamt aber bitte nicht über den Tisch ziehen lassen.

 

Im Zweifel einen Rechtsanwalt beauftragen. Weiteres gerne per PN.

He Franz, bist Du RAW oder was ?


..ja bin ich ;o)


wvn wvn

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Unfallschaden, wie am besten vorgehen?

...natürlich, immer!


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