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Unfallschade - Probleme mit der Gegenversicherung

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 8. Oktober 2011 um 19:52

Hallo liebe Audifans,

habe ein Problem und brauche unbedingt eure Hilfe, bzw. eurem Rat.

Mir ist vor drei Monaten einer bei meinem Audi A6 Avant Bjh. 12/2006 vorne rechts reingefahren, genauer gesagt,

der gegnerische Wagen ist dem Hügel runtergerollt und hat mich vorne rechts an der Stoßstange erwischt.

War dann daraufhin beim Audi Händler und habe ein Kostenvoranschlag machen lassen.

Die Liste so so aus:

Kühlergrill

Schweinwerfer

Abdeckung Stoßfänger

Stoßfängerzierleiste

Aufprallträger Stoßfänger

müssen ausgetauscht werden.

Mein Rechtsanwalt hat den Kostenvoranschlag abgeschickt und haben sehr lange vergeblich auf eine Antwort gewartet.

Nach mehreren Schreiben, dass ich ich dann gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen werde, habe ich dann ein Schreiben von der Versicherung bekommen.

 

Die Versicherung verweigert sich die Kosten für den Stoßfängerträger zu übernehmen.

Doch bei dem Kostenvoranschlag von Audi steht, dass es gewechselt wird.

Was soll ich jetzt machen. Ich habe keine Lust, dass die Versicherung nach der Reperatur die Kosten für den Stoßfänger nicht bezahlt.

Ich soll überprüfen lassen, ob es evtl. defekt ist oder nicht, was nochmal ein haufen Aufwand ist und dann nochmal ein Schreiben senden, ob es wirklich defekt ist. Sowas ist doch sehr nervig!

Was soll ich jetzt machen?

 

Beste Antwort im Thema

Verstehe einer die Versicherung.

Wenn die Fachwerkstatt sagt: muss ausgetauscht werden....dann wird das wohl einen grund haben.

Da ja hier anscheinend nicht nach KV abgerechnet wird sondern per KV repariert wird muss die Versicherung doch keine Angst haben das besxhissen wird.

Also Alnwalt und Druck und mit zusätzlichem Kostenausfallgeld drohen... oder Leihwagen....

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Warum hast du nur einen Kostenvoranschlag anfertigen lassen und kein Gutachten?

Mit dein Rechtsanwalt ein schreiben aufsetzten das es notwendig ist den Aufprallträger lt. Kostenvoranschlag von Audi zu wechseln.

Ansonsten wird auf Kosten der Versicherung ein Gutachter eingeschaltet der den Wechsel des Aufprallträgers bestätigen wird.

So würde ich es machen.

Verstehe nicht recht, warum dich dein RA nicht mehr berät. Schliesse mich aber ansonsten der Vormeinung an. Hilft nur Druck.

Zitat:

Original geschrieben von ali2929

Mein Rechtsanwalt hat den Kostenvoranschlag abgeschickt und haben sehr lange vergeblich auf eine Antwort gewartet.

Nach mehreren Schreiben, dass ich ich dann gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen werde, habe ich dann ein Schreiben von der Versicherung bekommen.

Warum wurden hier nicht von Anfang an Fristen gesetzt?

Verstehe einer die Versicherung.

Wenn die Fachwerkstatt sagt: muss ausgetauscht werden....dann wird das wohl einen grund haben.

Da ja hier anscheinend nicht nach KV abgerechnet wird sondern per KV repariert wird muss die Versicherung doch keine Angst haben das besxhissen wird.

Also Alnwalt und Druck und mit zusätzlichem Kostenausfallgeld drohen... oder Leihwagen....

Themenstarteram 8. Oktober 2011 um 22:11

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel

Verstehe einer die Versicherung.

Wenn die Fachwerkstatt sagt: muss ausgetauscht werden....dann wird das wohl einen grund haben.

Da ja hier anscheinend nicht nach KV abgerechnet wird sondern per KV repariert wird muss die Versicherung doch keine Angst haben das besxhissen wird.

Also Alnwalt und Druck und mit zusätzlichem Kostenausfallgeld drohen... oder Leihwagen....

Ich danke dir.

Sehr dumm von der Versicherung, dass sie den Kostenvoranschlag von Audi teilweise nicht aktzeptieten. Wie ihr gesagt habt, werde ich Druck aufbauen.

Ich werde dann sagen, dass ich ein Gutachter beauftragen werde, der es dann überprüft.

Mein Rechtsanwalt behauptet auch noch, dass ich es wirklich nochmal überprüfen soll, ob da wirklich was defekt ist. Was soll ich denn noch machen. Ich war ja schon bei einer Audiwerkstatt. Habt ihr noch andere Ideen, wie ich Druck aufbauen könnte??

Zitat:

Original geschrieben von ali2929

Mein Rechtsanwalt behauptet auch noch, dass ich es wirklich nochmal überprüfen soll, ob da wirklich was defekt ist.

Wie kommt er darauf, so etwas von dir zu verlangen? Bist du KFZ-Schlosser oder Karosseriebauer?

Themenstarteram 8. Oktober 2011 um 22:24

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von ali2929

Mein Rechtsanwalt behauptet auch noch, dass ich es wirklich nochmal überprüfen soll, ob da wirklich was defekt ist.

Wie kommt er darauf, so etwas von dir zu verlangen? Bist du KFZ-Schlosser oder Karosseriebauer?

Ja, das habe ich mich auch gefragt.

Wie soll ich das denn machen. Soll ich jetzt zu der Audiwerkstatt gehen und verlangen, dass sie das nochmal kontrollieren sollen, ob Sie ihre Arbeit richtig gemacht haben oder von einer Werkstatt zu der der anderen Werkstatt hin und herfahren und es überprüfen lassen.

Ich verstehe es einfach nicht. Ein Wagen fährt bei mir rein. Anstatt er mit Problemen kämpft, kämpfe ich mit Problemen.

Ja es geht noch mehr Druck.......

Beauftrage einen Unfallgutachter (oder drohe damit) um den Schaden zu Checken....der holt noch mehr als Audi raus...allerdings kostet der auch extra. Die kosten bekommst Du aber später von der Versicherung wieder.

am 9. Oktober 2011 um 0:32

Hi,

wurde das Fahrzeug schon repariert oder ist der Unfallschaden noch vorhanden?

Wenn es ein noch nicht reparierter Schaden ist fahr zu einem Gutachter, lass ein Gutachten erstellen (kostet die Versicherung ca. 500€ mal eben extra) und reiche dieses ein. Beim Gutachter musst du eine Abtrittserklärung unterschreiben, damit sich der Gutachter das Geld direkt von der Versicherung holen kann. Anschließend lässt du das Gutachten von deinem Anwalt (wobei ich diesen bei der schlechten Hilfen ggf. wechseln würde) einreichen.

Was ist mit Aufwandsentschädigung? Hat es dein Anwalt für dich aufgeführt? Was ist mit Nutzungsausfall bei Reperatur? Ich würde nach Gutachtenbasis abrechnen und anschließend in Eigenregie oder über ein Karosseriebauunternehmen das Fahrzeug instandsetzen lassen. Der Vorteil, du liegst bei ca. 50% an Reparaturkosten wenn du es geschickt anstellst und der Rest gehört dir. Und nein, es ist KEIN Versicherungsbetrug.

Gruß Benny

P.S.: Hört sich nach einer Versicherung mit drei schwarzen Buchstaben auf gelbem Hintergrund an ?!

am 9. Oktober 2011 um 0:51

Zitat:

P.S.: Hört sich nach einer Versicherung mit drei schwarzen Buchstaben auf gelbem Hintergrund an ?!

Denke da auch an eine ganz besondere.. die am liebsten so was selbst Repaieren lassen möchte - in einen ihrer Vertragswerkst........ ;-)

 

Aber das beste ist das ganze wie schon beschrieben per Gutachten abzu rechnen.

am 9. Oktober 2011 um 1:00

Zitat:

Original geschrieben von esprit70

Zitat:

P.S.: Hört sich nach einer Versicherung mit drei schwarzen Buchstaben auf gelbem Hintergrund an ?!

Denke da auch an eine ganz besondere.. die am liebsten so was selbst Repaieren lassen möchte - in einen ihrer Vertragswerkst........ ;-)

 

Aber das beste ist das ganze wie schon beschrieben per Gutachten abzu rechnen.

Bei mir wollte die Versicherung mit den drei Buchstaben nicht zahlen, da in ihren Augen das Gutachten um 470€ zu hoch ist. Ich sollte doch bitte den Schaden bei einer der Vertragswerkstätten begutachten lassen und den Kostenvoranschlag denen dann zuschicken. Die häte ich jedoch nicht gemacht, da ich dazu nicht verpflichtet bin. DUMMERWEISE lag bereits ein Kostenvoranschlag der genannten Werkstatt auf meinem Schreibtisch. Diesen KVA habe ich schon vor dem Gutachten machen lassen. Warum dummerweise? Der KVA lag nicht 470€ UNTER dem Gutachten sondern 390€ ÜBER dem Gutachten. Sodass wir anschließend, über den Klageweg in der ersten Instanz uns mit der Versicherung auf den Betrag des Gutachtens + 250€ geeinigt haben :D :D :D Für mich hat es sich also gelohnt ;)

Gruß

Hallo,

Dein RA bekommt ein bestimmtes Honorar, das sich von der Höhe des Unfallschadens errechnet. Ob er da jetzt ein Schreiben verfaßt oder 100. Was denkst Du wird der RA als Unternehmer versuchen? Wennst Pech hast redet er Dir ab jetzt ein, dass Du am Unfall Mitschuld trägst weil Dein Auto dort stand, und es besser wäre alles was die Gegnerische vorschlägt zu akzeptieren. Ja das gabs schon öfter.

Du als Geschädigter mußt so gestellt werden als wär der Unfall nicht passiert, inkl. Wertminderung. Wenn Deine Stoßstange getauscht wurde, selbst wenn es nicht nötig wäre ist das auch nicht Dein Problem, sondern wiederum dass Deiner Werkstatt.

Normalerweise wird ein Gutachten entweder akzeptiert, oder die Versicherung muß fristgerecht Einspruch erheben.

Auch ein KVA ist als Gutachten zu werten.

Lg

Zitat:

Original geschrieben von canini50

Was denkst Du wird der RA als Unternehmer versuchen? Wennst Pech hast redet er Dir ab jetzt ein, dass Du am Unfall Mitschuld trägst weil Dein Auto dort stand, und es besser wäre alles was die Gegnerische vorschlägt zu akzeptieren.

Dieses Problem kann man doch ganz einfach lösen, indem man dem RA das Mandat entzieht und sich einen kompetenteren Rechtsvertreter sucht.

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