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Unfallkalkulation Zafira A

Opel Zafira A

Unfallkalkulation Zafira A

mazdastar mazdastar

Gasfahrer

Themenstarter

Hallo,

 

meine Frau hat (ist wirklich so - ich war's nicht) unseren Zafira (Bj. 1999) gegen eine Betonpfosten gesetzt. Die Stoßstange ist hinten rechts total zerkratzt und eingedrückt.

 

Habe daraufhin bei meiner Opel-Werkstatt angerufen und den Schaden geschildert. Antowrt: Unter 1000 € läuft da nichts.

 

Ich möchte den Schaden gerne fiktiv mit der Vollkasko (300 € SB) abrechnen und habe über meine Versicheurng (HUK) nochmals den FOH angefragt, der mir einen kostenlosen KVA (auf Kosten der Versicherung) erstellt hat.

 

Die voraussichtlichen Reparaturkosten wurden mittels AUDATEX erstellt und sind in der Anlage ersichtlich.

 

Bezüglich Arbeitslohn und Lackierung (insbesondere Lackierung) kommt mir die Reparatur-Kalkulation ziemlich niedrig vor. Die Lackierung einer neuen Stoßstange soll netto inkl. Arbeitslohn 108,55 € kosten.

 

Ich freue mich sehr, wenn mir jemand näheres dazu sagen könnte - ob das so die üblichen Beträge sind.

 

Vielen Dank!

 

... unter Bilder ist die Kalkulation eingestellt ...



Hallo,

 

ja, die Reparaturkosten sehe ich auch als günstig an, wobei das ja nicht bedeutet, das die Qualität schlecht ist.

 

Für die Lackierung hätte ich eher 250,- Euro in den Raum geworfen.

 

Aber ist doch schön, wenns so günstig ist.


mazdastar mazdastar

Gasfahrer

Themenstarter

Hallo wilber,

 

danke für deine Antwort!

 

Zitat:

Original geschrieben von wilber

Aber ist doch schön, wenns so günstig ist.

Nunja - ich wollte den Schaden fiktiv abrechnen (also auszahlen lassen). Daher wäre mir eine höhere Summe natürlich lieber ;)

 

Und da mir der KVA recht günstig (insbesondere für die Versicherung) erscheint, hab ich mal hier angefragt ...


Dir ist aber schon klar, dass das Versicherungsbetrug ist, oder? Die Versicherung soll dir am Besten einen Batzen Geld auszahlen, weil deine Frau nen Poller rammt? Da hast du wohl was falsch verstanden!

 

Das Auszahlen der Schadenssumme geht doch nur, wenn du "Unfallopfer" eines Verkehrsunfalls bist. Wenn du die Vollkaskoversicherung bei einem Eigenschaden in Anspruch nimmst, kannst du dir die Summe doch nicht Auszahlen lassen.

 

Nach dem Motto, wenn ich Geld brauche, fahre ich gegen nen Baum und die Versicherung zahlt mir nen neuen Fernseher!


mazdastar mazdastar

Gasfahrer

Themenstarter

Zitat:

Original geschrieben von Tweety1887

Dir ist aber schon klar, dass das Versicherungsbetrug ist, oder? Die Versicherung soll dir am Besten einen Batzen Geld auszahlen, weil deine Frau nen Poller rammt? Da hast du wohl was falsch verstanden!

 

Das Auszahlen der Schadenssumme geht doch nur, wenn du "Unfallopfer" eines Verkehrsunfalls bist. Wenn du die Vollkaskoversicherung bei einem Eigenschaden in Anspruch nimmst, kannst du dir die Summe doch nicht Auszahlen lassen.

 

Nach dem Motto, wenn ich Geld brauche, fahre ich gegen nen Baum und die Versicherung zahlt mir nen neuen Fernseher!

Hallo Tweety1887,

 

danke für deinen Kommentar.

 

Ich denke, du bist da allerdings nicht ganz richtig informiert.

 

In Deutschland ist es zulässig und auch üblich eine fiktive Abrechnung durchzuführen. Das Verfahren ist sowohl bei der Haftpflicht- als auch bei der Vollkaskoversicherung möglich. Das hat auch nichts mit Betrug zu tun. Die Versicherung zahlt den Schaden in Höhe des Kostenvoranschlages abzüglich der Mehrwertsteuer.

 

Bei einem selbst verschuldeten Unfall kannst du natürlich keine weiteren Kosten in Rechnung stellen wie z. B. Wertminderung deines Fahrzeugs oder Mietwagen während der Reparaturzeit.

 

Ein Blick in die Versicherungsunterlagen hilft hier weiter. Ich empfehle insbesondere den § 13 der AGB der Versicherungsbedingungen. Bei mir steht es insbesondere im Absatz 5 und 5a [...] Wird das Fahrzeug nicht oder nicht vollständig repariert, so ersetzt der Versicherer die geschätzten Kosten bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten [...] Die Mehrwertsteuer ersetzt der Versicherer nur, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. [...]

 

Du siehst also, dass das nichts mit Versicherungsbetrug zu tun hat.

 

Einen neuen Ferseher benötige ich übrigens nicht und den Schaden habe ich ja auch nach wie vor am Fahrzeug. Wenn ich den Wagen verkaufe, bekomme ich ja auch weniger Geld, da der Wagen aufgrund des Unfallschadens einen geringeren Wert hat ;)


Unfallkalkulation Zafira A

Moin,

 

ich habe das Thema ins Versicherungsforum verschoben, ein Link bleibt im Zafira A Forum erhalten.

 

Grüße

Steini


wvn wvn

@ TE

 

Tja, ist halt doof wenn die Werkstatt fair und günstig ist, ne! :D


  • 1x

Wenn du fiktiv abrechnen möchtest, was an sich OK ist, dann wirst du mit weiteren Kürzungen vorlieb nehmen müssen. Die Stundenverrechnungssätze werden dann zuerst mal auf das Niveau von "Partnerwerkstätten" des Versicherers gesenkt. Weiter ist dann fraglich ob nicht doch noch ein Gutachter der Versicherung kommt und das wird dann wahrscheinlich nicht zu deinen Gunsten ausgehen.

 

Ich denke mal: Du wirst bei einer Fiktiven Abrechnung nicht mehr herausholen, sondern eher weniger. Im Zweifelsfall geht der KVA auch noch auf dich ;)

 

Grüße

Steini


Moin,

 

wenn Du den Schaden der VK meldest, wird der VR wegen des Alters des PKWs einen Gutachter schicken, dann kannst Du sicherlich nach Gutachten abrechnen.

 

Bedenke aber, Du wirst dann in der VK hochgestuft und die SB wird auch noch abgezogen, ob es sich da lohnt, wage ich zu bezweifeln.


mazdastar mazdastar

Gasfahrer

Themenstarter

Danke für die Antworten,

 

ich möchte hier auch nicht in die falsche Ecke gedrängt werden: Ich will hier keinen bescheißen - weder meine Versicherung, noch mich.

 

Eine faire Abwicklung des Schadens ist absolut in meinem Interesse. Aufgrund einer Schadensregulierung an einem anderen Auto kommen mir die Beträge jedoch ziemlich günstig vor.

 

Wie dem auch sei - ich werde morgen meine Versicherung informieren, dann die fiktive Abrechnung aufgrund des KVA durchführen und gut iss ...


mazdastar mazdastar

Gasfahrer

Themenstarter

Unfallkalkulation Zafira A

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Bedenke aber, Du wirst dann in der VK hochgestuft ...

Das ist es ja - werde ich eben nicht, da ich eine "Rabattretter" habe :)


OK, ein Vorteil für Dich.


mazdastar mazdastar

Gasfahrer

Themenstarter

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Im Zweifelsfall geht der KVA auch noch auf dich ;)

Yepp - vermutlich schon.


milliway42 milliway42

Nordlicht

Zitat:

Original geschrieben von mazdastar

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Bedenke aber, Du wirst dann in der VK hochgestuft ...

Das ist es ja - werde ich eben nicht, da ich eine "Rabattretter" habe :)

Der Rettet Dich aber u.U. nur, solange Du die Versicherung nicht wechseln willst. Denn der Nachfolge-Versicherung wird dieser Schaden gemeldet. Vergessen auch viele gerne mal!


Pepperduster Pepperduster

Nobody is Perfect

Rechnet es sich eigentlich noch einen 13 jahre alten Zafira mit einer 300er Vollkakso laufen zu lassen?


Hinweis: In diesem Thema Unfallkalkulation Zafira A gibt es 24 Antworten auf 2 Seiten. Der letzte Beitrag vom 28. Januar 2012 befindet sich auf der letzten Seite.
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