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Unfallfrei

Mercedes E-Klasse C207
Themenstarteram 14. Oktober 2014 um 16:03

Ich habe mir vor drei Jahren ein 250 CDI Coupe bei Mercedes gekauft. Das Fahrzeug war zu diesem Zeitpunkt ein dreiviertel Jahr alt und der Wagen war vorher auf Mercedes zugelassen.

Nunmehr löst sich der Klarlack vom Stossfänger und von der Motorhaube bzw. der Lack. Es wurde bei Daimler festgestellt das die Motorhaube bereits neu lackiert ist und ggf. auch der Stossfänger.

Laut Kaufvertrag wurde mir der Wagen als unfallfrei verkauft und mir die durchgeführten Lackierungen nicht mitgeteilt.

Nun meine Frage: Handelt es sich bei dieser durchgeführten Reparatur um einen Unfallwagen und habe ich ggf. Anspruch auf Wandlung des Kaufvertrag.

Bitte teilt mir eure Erfahrungen mit !

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12 Antworten
am 14. Oktober 2014 um 17:15

Wenns gut gemacht ist lassen sich unfallfahrzeuge nur schwer nachweisen, sofern nur bleche getauscht wurden. Wie auch... Wenn dir einer ne beule in die seite fährt und kotflügel, und tuer getauscht werden, kann man das nur an der lackdichte wrkennen. Wenns ein grösserer schaden war und auch plastikteile im motor neu müssen kann man evtl ein einestanztes hetstellungsdatum finden

Autos werden vom Händler oft Nachlackiert.. wegen Steinschlägen usw, aber dann handelt sich dann sicher um KEIN Unfallwagen. Angeben sollte man es schon machen aber die wenigsten.

Oft werden sogar Autos vom Werk aus nachlackiert. Das sagt dir auch keiner...

Oder bei der Auslieferung bzw beim Verladen können immer mal paar Kratzer entstehen, da wird auch einfach das Teil neu lackiert.

Aber wegen dem zu Wandeln sehe ich deine Chanchen bei 0%

Nach 3 Jahren wirst du wenig Chancen haben. Kann doch sein das es dir selber passiert ist. Alles schwer zu beweisen

Zitat:

@niggerson schrieb am 14. Oktober 2014 um 19:25:58 Uhr:

 

Oft werden sogar Autos vom Werk aus nachlackiert. Das sagt dir auch keiner...

Und das ist schon ein Grund zur Wandlung ;)

Zitat:

@E-Coupe2009 schrieb am 15. Oktober 2014 um 13:56:04 Uhr:

Zitat:

@niggerson schrieb am 14. Oktober 2014 um 19:25:58 Uhr:

 

Oft werden sogar Autos vom Werk aus nachlackiert. Das sagt dir auch keiner...

Und das ist schon ein Grund zur Wandlung ;)

Man sollte erst einmal in die Fahrzeugakte schauen, da sind ja alle Arbeiten von und bei Mercedes aufgeführt die durchgeführt worden sind. Ob eine Nachlackierung von Steinschlagschäden angabepflichtig ist hängt so glaube ich mit dem Wert / Umpfang der Arbeit zusammen.

Ein Unfallwagen ist es dadurch mit Sicherheit nicht.

Die Frage die sich hier aber stellt ist, was will der TE erreichen, will er den Wagen wieder zurückgeben?

Themenstarteram 17. Oktober 2014 um 7:54

Der Stossfänger und die Motorhaube wurden lackiert, das hat Daimler bestätigt ! Bei Daimler war nichts in der Akte sondern beim Fahrzeugaufbereiter Egerland.

Es wurde im Vertrag nicht angegeben.

Mal sehen wie es weiter geht.

Zitat:

@gordy2020 schrieb am 17. Oktober 2014 um 09:54:20 Uhr:

Der Stossfänger und die Motorhaube wurden lackiert, das hat Daimler bestätigt ! Bei Daimler war nichts in der Akte sondern beim Fahrzeugaufbereiter Egerland.

Es wurde im Vertrag nicht angegeben.

Mal sehen wie es weiter geht.

Nun, dann liege ich mit meiner Vermutung dass möglicherweise Steinschlagschäden beseitigt worden sind richtig. Jetzt dreht es sich bloß noch darum ob die Reparatur angabepflichtig war oder nicht!

Kleines Beispiel am Rande:

Ich hatte Ende letzten Jahres einen Unfall ( Mir ist jemand Rückwärts in die Vorderfront gefahren)...

Motorhaube, Stossfänger, 1 Scheinwerfer, Kühlergrill wurden ausgetauscht, Schadehöhe 5.100 € . Da es alles nur "Anbauteile bzw. Schraub- / Steckteile" waren und keine anderen Fahrzeugteile beschädigt worden sind ist es nach Aussagen der Versicherung, von MB, des Gutachters, des Rechtsanwaltes dennoch kein Unfallwagen. Die Reparatur ist jedoch beim Verkauf angabepflichtig (Gutachten / Reparaturrechnung beilegen). Der Wertverlust betrug somit auch nur 500 €. Auto war 18 Monate alt...

am 17. Oktober 2014 um 8:32

@Saunahaus ,

deine Aussage ist nicht richtig, und das wäre ein Unding wenn dies von einem Rechtsanwalt kommt.

Austauschen von teilen ist grundsätzlich ein Unfallfahrzeug, aber 100000% bei dieser Schadenhöhe!!!. Lackierarbeiten können als unfallfrei deklariert werden, müssen aber beim Verkauf unbedingt angegeben werden.

Aber bei umfangreichen Lackierarbeiten kann ein Fahrzeug als Unfallfahrzeug deklariert werden. Die Frage stellt sich nur, was ist umfangreich? Und hier fängt an, wo es im Gericht enden kann. Es gibt im Internet genug Gerichtsurteile.

@gordy2020,

das es verschwiegen wurde, kann man als arglistige Täuschung wahrnehmen.

Zu den Lackierarbeiten wirst du eher keine Chancen haben. Da Steinschläge eher leichte Lackbeschädigungen sind und somit unfallfrei.

Wenn bei einem Wagen Teile getauscht werden können und wieder mit Original Teilen ersetzt werden ist es KEIN Unfallwagen!

Bei Saunahans war es wohl schon recht heftig aber im Prinzip stimmt das solang am Auto nix weiteres beschädigt wurde sondern nur die Anbauteile.

@E-Coupe2009: Na dann werden wohl die Ausagen der 4 Fachleute nicht richtig sein, die alle das Gleiche sagen und völlig unabhängig voneinander getroffen worden sind... :rolleyes:

am 17. Oktober 2014 um 8:46

Zitat:

Als Unfallwagen oder Unfallauto bezeichnet man ein Fahrzeug, das durch einen Unfall Schaden genommen hat. Dabei gilt juristisch jedes Ereignis als Unfall, das plötzlich, ungewollt und mit mechanischer Gewalt einen bleibenden Schaden verursacht. Die minimale Schadenshöhe, damit ein Ereignis als Unfall gilt, beträgt 200 Euro. Der Verkäufer eines Fahrzeugs ist jedoch erst ab einer Schadenshöhe von 1.500 Euro dazu verpflichtet, den Schaden dem Käufer zu offenbaren. Somit bezeichnet man normalerweise ein Fahrzeug mit einem Unfallschaden von über 1.500 Euro als Unfallwagen oder Unfallauto.

Quelle: http://www.autoscout24.de/modelle/unfallwagen/

 

Und ein Artikel der Autobild von einem RA -> http://www.lenhart-ra.de/autobild/Auto_Bild-Nr-22-2009.pdf

 

Glaub mir bitte, auch ich war im Netz unterwegs und habe nach meinem Fall tagelang recherchiert. Es gab hier zu soviel unterschiedliche Aussagen, unter anderem auch dass ein Schaden bereits ab 200 € angabepflichtig ist.

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