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Unfall unangeleinter Hund

Unfall unangeleinter Hund

Jose-GSi Jose-GSi

Madam ;)

Themenstarterin

Hallo,

 

ich habe folgendes Problem, mir ist gestern in der Stadt ein Hund reingelaufen, unangeleint, die Halterin hat noch kurz geschrien bevor sie und der Hund sich ausm staub machten... War mitten auf der Innbrücke somit konnte ich auch nicht sofort raus und hab meine Freundin rausgeschickt aber beide sind sofort verschwunden gewessen...

Wurde natürlich auch gleich angezeigt von mir und Zeuge, jedoch mach ich mir jetz schon sorgen das nix rauskommt und ich Nebler, Schürze, und Scheinwerfer sowie Motorhaube is auch leicht verdellt selber zahlen muss...

 

Nun meine Frage, was könnte ich noch machen? Gibt es eine Versicherung wo das übernimmt auser die der wie die Polizei sie nannte Unfallflüchterin...

 

Bitte helft mir, übernimmt das nicht meine Versicherung evtl. oder so, immerhin kann ich nix dafür das ausm nichts ein Hund rauskommt auf der Brücke noch dazu und niemand was unternimmt =(


Frank128 Frank128

Wendelstein

Also, Entweder Tierhalterhaftpflicht der Halterin des "Unfallhundes" oder deine Vollkaskoversicherung, falls vorhanden.

Natürlich mit SF-Rückstufung

Gruß

Frank, der auch Anzeige gegen Unbekannt erstattet hätte.


twelferider twelferider

konifere

"Gute" Teilkaskoversicherungen decken ganz allgemein "Schäden durch Tiere" ab.

 

Billige Teilkaskoversicherungen aus dem Internet decken "Schäden durch Wildtiere" ab.

 

 

Da ein Hund zwar ein Tier, aber definitiv kein Wildtier ist, zeigt sich in einem Fall wie diesen, sofern die Halterin des Hundes nicht ermittelt werden kann, ob man nicht evtl. bei seiner (Teilkasko-)Versicherung am Falschen Ende gespart hat.


  • 2x

Frank128 Frank128

Wendelstein

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

.....

Billige Teilkaskoversicherungen aus dem Internet decken "Schäden durch Wildtiere" ab.

......

Obwohl "Billig" nicht unbedingt "Preiswert" ist.

Gruß

Frank, der gerade nicht weis ob ein wilder Hund nicht doch ein Wildtier sein könnte. ;)


Jose-GSi Jose-GSi

Madam ;)

Themenstarterin

Erstmal danke für die ganzen schnellen antworten aber in Deutschland ist doch leinenplicht, wie kann das dan sein das ich für den Schaden selbst aufkommen muss obwohl ich ja mal absolut unschuldig bin =(


twelferider twelferider

konifere

Unfall unangeleinter Hund

Und wenn er noch so wild ist, der Hund, ein Wildtier ist er dadurch noch nicht, @Frank.

 

Die Definition, was ein "Wildtier" ist und was nicht, ist in den jeweiligen Vertragsbedingungen genau aufgedröselt - und hierbei gibt es (wer hätte es gedacht) noch erhebliche Unterschiede.

 

 

Sprechen die Bedingungen von “Haarwild”, so bedeutet das, dass nur die Wildarten gemeint sind, die unter das Bundesjagdgesetz fallen.

 

Hier sind zunächst alle in Europa bekannten Tierarten mit Fell, Geweih, Hufen usw. enthalten.

 

Und jetzt kommt der Knaller:

 

Was ist z.B. bei einem Unfall mit einem Wolf (zweifellos ein Wildtier)?

 

 

Diese Wildart wird vom Bundesjagdgesetz nicht erfasst.

 

Also KEIN Versicherungsschutz!!

 

 

Gleiches trifft auf den Bären zu, auch wenn dieser bei uns noch sehr selten ist - er fällt nicht unter das Bundesjagdgesetz und damit auch hier: KEIN Versicherungsschutz.

 

Wobei die Bären ja sowieso i.d.R. als "Problembären" rechtzeitig als Bettvorleger landen, wenn man einen vor die Flinte bekommt.

 

 

 

Der langen Rede kurzer Sinn: Geiz ist ja so geil!

 

Billig - billiger - noch billiger!

 

Ein paar Euro mehr bezahlt und Schäden durch Tiere ganz allgemein versichert = keine derartigen Probleme!


  • 1x

Frank128 Frank128

Wendelstein

Tja, kein ermittelbarer Täter > keine Kohle vom Täter.

Gruß

Frank, wer soll sonst zahlen?


Jose-GSi Jose-GSi

Madam ;)

Themenstarterin

Zitat:

Original geschrieben von Jose-GSi

Erstmal danke für die ganzen schnellen antworten aber in Deutschland ist doch leinenplicht, wie kann das dan sein das ich für den Schaden selbst aufkommen muss obwohl ich ja mal absolut unschuldig bin =(

Ich meine damit ja auch wenn ich das jetz meiner Vollkasko melde muss ich ja auch wieder im endefekt dafür zahlen... =(


twelferider twelferider

konifere

Zitat:

Original geschrieben von Jose-GSi

aber in Deutschland ist doch leinenplicht,

Wie kommst du darauf??

 

NEIN - es gibt keinen generellen Leinenzwang in Deutschland (evtl. kommunale Ausnahmen bei sog. Kampfhunden).

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Jose-GSi

wie kann das dan sein das ich für den Schaden selbst aufkommen muss obwohl ich ja mal absolut unschuldig bin =(

Was soll das Gejammer?

 

Wenn dir heute Nacht einer den Karren zu Schrott fährt und dann abhaut, wer wird denn dann für deinen Schaden aufkommen (obwohl du hieran unschuldig bist)?

 

Du selbst - oder eben deine Vollkaskoversicherung.

 

Sowas nennt man "Allgemeines Lebensrisiko".

 

 

Und nein!

 

Bevor hier wieder das Geschrei losgeht: Ich finde das nicht toll in deinem Fall - ich beschreibe hier nur, wie es ist!


  • 4x

twelferider twelferider

konifere

Zitat:

Original geschrieben von Jose-GSi

 

 

Ich meine damit ja auch wenn ich das jetz meiner Vollkasko melde muss ich ja auch wieder im endefekt dafür zahlen... =(

Mein Posting zur Teilkasko hast du aber schon gelesen und verstanden, oder?


  • 1x

Frank128 Frank128

Wendelstein

Unfall unangeleinter Hund

Ausnahmen bestätigen die Regel.

Auszug aus den AKB

 

Zusammenstoß mit Haarwild

A.2.2.4 Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des

Bundesjagdgesetzes (z. B. Reh, Wildschwein) sowie Bär, Marderhund, Waschbär und Wolf.

 

Gruß

Frank, der ab sofort Zusammenstöße mit Bären, Marderhunden, Waschbären und Wölfen etwas gelassener entgegen sieht. ;)


Jose-GSi Jose-GSi

Madam ;)

Themenstarterin

Hier mal ein auszug dessen was bei uns gilt seit 2007:

 

"Hundeleinenpflicht

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass gemäss Art. 14 des Polizeigesetzes Hunde nicht ohne Aufsicht laufen gelassen werden dürfen. Im Wohngebiet (Kernzonen, Wohnzonen und im Siedlungsgebiet liegende Zonen für öffentliche Bauten mit Einschluss der Strassen und Wege, die durch oder am Rande solcher Zonen verlaufen) sind Hunde ausserhalb des priva-ten Bereiches an der Leine zu führen.

Widerhandlungen gegen dieses Gesetz werden mit einer Verwarnung oder Busse geahndet."

 

Als bitte... Mal abgesehen von dem Surealem vergleich, da der Unfall in öffentlichkeit unter ca. 100 Leuten passierte, bin ich doch wohl auch in keinem anderen Ort dazu verpflichtet beim überqueren einer Brücke auf Hunde zu achten...

Aber is ja alles mal typisch deutsch...

Allein zum Thema Zivilcorage fällt mir absolut nichts mehr ein so viele Leute und niemand unternimmt was...


twelferider twelferider

konifere

Richtig, @Frank.

 

Ich darf mich insoweit selbst zitieren:

 

 

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

Die Definition, was ein "Wildtier" ist und was nicht, ist in den jeweiligen Vertragsbedingungen genau aufgedröselt - und hierbei gibt es (wer hätte es gedacht) noch erhebliche Unterschiede.

Gruss Twelferider

 

Der in seiner Teilkasko einfach nur "Schäden durch Tiere" versichert hat und daher künftigen Zusammenstössen mit allen Tieren gelassen entgegen sieht.

 

 

PS: Einer Kollegin ist mal auf der Autobahn bei 160 km/h eine Taube in die Flugbahn gesegelt.

 

2500 EUR Schaden:eek: - Wölfe und Bären sind nicht alles;)


  • 1x

twelferider twelferider

konifere

Zitat:

Original geschrieben von Jose-GSi

 

"Hundeleinenpflicht

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass gemäss Art. 14 des Polizeigesetzes Hunde nicht ohne Aufsicht laufen gelassen werden dürfen. Im Wohngebiet (Kernzonen, Wohnzonen und im Siedlungsgebiet liegende Zonen für öffentliche Bauten mit Einschluss der Strassen und Wege, die durch oder am Rande solcher Zonen verlaufen) sind Hunde ausserhalb des priva-ten Bereiches an der Leine zu führen.

Und worin siehst du hier eine generelle Leinenpflicht?

 

Hunde müssen unter Aufsicht sein und in bestimmten Gebieten an die Leine genommen werden - schön und gut - aber eine generelle Leinenpflicht sieht anders aus.

 

 

Davon abgesehen hilft dir das nun auch nicht wirklich weiter.


  • 3x

Frank128 Frank128

Wendelstein

Zitat:

Original geschrieben von Jose-GSi

......Als bitte... Mal abgesehen von dem Surealem vergleich, da der Unfall in öffentlichkeit unter ca. 100 Leuten passierte, bin ich doch wohl auch in keinem anderen Ort dazu verpflichtet beim überqueren einer Brücke auf Hunde zu achten...

Aber is ja alles mal typisch deutsch...

Allein zum Thema Zivilcorage fällt mir absolut nichts mehr ein so viele Leute und niemand unternimmt was...

Nein du bist weder verpflichtet auf Hunde, Fußgänger, Radfahrer, andere Autofahrer zu achten.

Gruß

Frank, der deinen Frust gut verstehen kann obwohl dir das nichts nutzt.


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