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Unfall Totalschaden Leasing-Auto - wem gehören die Sommer bzw. Winterräder?

Themenstarteram 22. März 2017 um 12:46

Hallo,

ich hoffe hier kann mir nun jemand einen Rat geben bzw. sagen wie die Rechtslage ist.

Vor zwei Monaten hatte ich einen selbstverschuldeten Unfall mit meinem Mercedes. Der Wagen war danach ein wirtschaftlicher Totalschaden. Mir ist zum Glück nichts passiert.

Der Unfall ereigete sich auf Winterrädern (Stahlfelgen), die ich selbst im letzten Herbst gekauft hatte (gehören also nicht zum Leasingvertrag). Ausgeliefert wurde das Fahrzeug jedoch auf Sommerrädern (Alufelgen).

Bei dem Unfall wurde die vordere, rechte Front beschädigt und auch das Winterrad vorne rechts war defekt.

Der Wagen wurde zur nächsten Mercedes-Werkstatt geschleppt, dorthin kam ein Gutachter und bezeichnete den Wagen als Totalschaden. Das Gutachten wurde im Ist-Zustand mit den Winterrädern erstellt. Wochen später wurde der Wagen an einen KFZ-Aufkäufer verkauft.

Ich hatte den Sommerradsatz erstmal behalten, denn "mein" Winterradsatz war ja nun weg. Nun kam es wie es kommen musste, 1-2 Wochen nachdem der KFZ-Aufkäufer den Wagen in der Werkstatt abgeholt hatte, bekam ich Post von der Mercedes-Leasingbank: ich soll den Sommerradsatz an den Aufkäufer herausgeben, ansonsten wird mir der Betrag in Rechnung gestellt. Ich schrieb der Mercedes-Bank, dass der Wagen auf den Winterrädern begutachtet wurde und so auch dem Aufkäufer verkauft wurde.

Die Antwort der Mercedes-Leasing war nicht gerade freundlich und man schrieb mir, dass ich die zurückbehaltenen Sommerräder innerhalb einer Frist an den Aufkäufer senden soll, ansonsten werden rechtliche Schritte gegen mich eingeleitet. Was mit meinen Winterrädern ist, bzw. dem mindestens 1 defekten Rad wurde natürlich keine Stellung bezogen.

Ich gebe die Sommerräder natürlich gerne raus, aber dann möchte ich auch meinen Winterradsatz zurück und bitte nicht 3 heile Räder und 1 defektes Rad, sondern einen kompletten, einwandfreien Radsatz. Man soll doch bei einem Unfall nicht schlechter gestellt sein als vor dem Unfall.

Auf Nachfrage bei meiner Vollkasko-Versicherung teilte man mir mit: "Ausschlaggebend fur die Ermittlung der Schadenhohe ist die Fahrzeugausstattung zum Unfalltag.

Die weitere Abwicklung, wie der Verkauf, obliegt dem Versicherungsnehmer.

Entsprechend ist uns auch hier nicht bekannt an wen und zu welchen Konditionen Ihr Fahrzeug veräußert wurde.

Diesbezuglich müssen sich sich mit dem Leasinggeber oder dem Aufkäufer selber auseinandersetzen."

Was nun?

Beste Antwort im Thema

Komplizierter Fall:

Meine laienhafte Einschätzung wäre, dass dem Aufkäufer die WR zustehen, da er darauf das Restkaufangebot abgegeben hatte. Allerdings stehen der Leasingbank die SR als deren Eigentum zu. Von daher müsste dir die Leasingbank den Wert deiner mitverkauften WR ersetzen, da sie deren Wert über den Ausgleich von der Versicherung erhalten hatten. Was die Leasingbank dann mit den SR macht, ist deren Sache.

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Komplizierter Fall:

Meine laienhafte Einschätzung wäre, dass dem Aufkäufer die WR zustehen, da er darauf das Restkaufangebot abgegeben hatte. Allerdings stehen der Leasingbank die SR als deren Eigentum zu. Von daher müsste dir die Leasingbank den Wert deiner mitverkauften WR ersetzen, da sie deren Wert über den Ausgleich von der Versicherung erhalten hatten. Was die Leasingbank dann mit den SR macht, ist deren Sache.

So in etwa sehe ich es auch. Du hast einen Anspruch auf Wertersatz für drei intakte und einen kaputten Winterreifen und die Leasing einen Anspruch auf Herausgabe der Sommerreifen. Es mag sein, dass dir ein Zurückbehaltungsrecht an den Sommerreifen zusteht bis du Wertersatz für die Winterreifen bekommen hast. De facto würde ich sie als Druckmittel so lange behalten ;-)

Ich sehe das anders, die Sommerräder sind Leasingsache.

Die Winterräder sind das Privatvergnügen des Leasingnehmers. Hätte sie ja abmachen können. So hat er sie preisgegeben.

Aber letztendlich wird das die Judikative entscheiden.

Themenstarteram 22. März 2017 um 15:04

Zitat:

@trouble01 schrieb am 22. März 2017 um 16:02:07 Uhr:

Ich sehe das anders, die Sommerräder sind Leasingsache.

Die Winterräder sind das Privatvergnügen des Leasingnehmers. Hätte sie ja abmachen können. So hat er sie preisgegeben.

...am besten 10 Sekunden vor dem Unfall abschrauben?! Dann wären nun noch alle 4 Winterräder in Ordnung :rolleyes:

Mal im Ernst, hier einfach eine Meinung reinschreiben ohne Begründung, bringt niemanden weiter.

Die ungerechtfertigte Bereicherung liegt in der Differenz zwischen dem Wert des Unfallers mit 8-fach-Bereifung und auf SR. Diesen Betrag verlangst Du heraus und das Zug-um-Zug gegen Übergabe der SR an die von der Leasingbank gewünschte Person. Setz eine Frist dazu und weise darauf hin, dass bei deren Ablauf Verzug eintritt und das Risiko des Untergangs der SR danach bei denen liegt. ... ;)

Ist doch ganz einfach. Das Auto wurde umgehandelt, geschädigt wurden zwei Personen - die jeweiligen Eigentümer.

Die Leasinggesellschaft ist Eigentümerin der Sommerräder, sie muss diese zurückerhalten.

Dem Eigentümer sind durch den Schadenfall 4 gebrauchte aber intakte Winterräder abhanden gekommen, der Wert ist entsprechend zu ersetzen. Da die Leasinggesellschaft von der Versicherung + dem Restwertaufkäufer den Schaden vom Auto ohne Räder (:D) plus den Schaden am Winterradsatz erhalten hat muss diese den Wertausgleich für die Winterräder leisten. Ggf. lässt sich das mit den Sommerrädern verrechnen und der Ersatzwagen wird auf Winterrädern ausgeliefert oder sowas in der Art.

Abschrauben hätte sie der Leasingnehmer schon können, das hätte man aber vor Gutachtenerstellung und Verkauf an den Restwertbieter erledigen müssen. Dann hätte die Leasing ihren Schaden - ohne Räder - geltend gemacht und der Leasingnehmer selber separat davon das eine beschädigte Rad plus Reifen. Hätte aber schon bereits bei der Einholung der Restwertangebote und beim Wiederbeschaffungswert berücksichtigt werden müssen.

Es ist immer der der Eigentümer, der sie bezahlt hat.

Die Leasingbank hat das Fahrzeug bezahlt, sicherlich ausgeliefert mit werksseitig montierten 4 Sommer Rädern, egal mal jetzt welche Felgen.

Sonderzubehör was der TE erworben hat gehört natürlich ihm. Quittung noch vorhanden? Wäre das einfachste. Das kann ja auch eine Sitzmatte sein oder ein mit Saugnapf befestigtes Navi sein, was noch im Fahrzeug ist.

Da es aber der Leasinggesellschaft meist egal ist, auf welchen Socken das Auto steht, und das Fahrzeug nur mit Rädern einen Gebrauchswert hat, ist es auch üblich, das Eigentum zu tauschen. Also Du behälst die Sommerräder und die Winterräder jetzt montiert bleiben einfach dran. Die Schadensabwicklung steht dann komplett der Leasinggesellschaft zu, was das einfachste ist. Es ist jetzt unbekannt wo das Fzg steht und es für Dich erreichbar ist, um z.B. die Räder zu tauschen. Was widerrum schwierig ist, weil das Gutachten schon erstellt ist. Darum einfach so lassen.

Die Räder eine Weile aufheben (und nicht gleich morgen verkaufen) und gucken was die machen. Von selbst würde ich nicht fragen.

Some words should have been unspoken. :D

In der Tat. "Eigentum tauschen" da läuft es einem als Juristen eiskalt den Rücken runter ;-)

Zitat:

@Lattementa schrieb am 25. März 2017 um 10:39:18 Uhr:

In der Tat. "Eigentum tauschen" da läuft es einem als Juristen eiskalt den Rücken runter ;-)

Ok, nennen wir es Schadenausgleich in Form von Sachwerten :D

am 27. März 2017 um 13:14

Wer hat denn das Fahrzeug an den Aufkäufer verkauft? Und wie kommt dieser dazu, fremdes Eigentum mit zu verkaufen? Wenn der Verkauf von der Mercedes-Leasing als Eigentümer des Fahrzeuges veranlasst wurde, würde ich sagen: Wie man in den Wald hineinruft, schallt es zurück: Und zwar die Herausgabe der Winterreifen unter Androhung rechtlicher Schritte fordern.

am 31. Oktober 2017 um 12:15

Die Leasingfirmen versuchen zumeist die Leasingnehmer zu betrügen.Die Firma ALD z.Bsp. verlangt von mir die komplette Bezahlung von 4 Alufelgen,inklusive der Montage ,Auswuchtung,da diese leichte Kratzer aufwiesen.Als ich mein ehemaliges Auto in Düsseldorf bei einem Autohändler aufspürte,musste ich feststellen das die winzigen Kratzer nur per Smartrepair aufgehübscht worden waren..Aber zahlen soll ich den kompletten Austausch der Felgen.Auch die Herausgabe der alten Felge die ja dann mir gehören,verweigert die ALD.

In den Leasingbedinungen steht halt, dass bei Instandsetzung 100 % zu zahlen sind. Wo ist das Problem? Die kennt man ja bevor man einen Vertrag unterschreibt.

Wer hat den das Auto an den Aufkäufer verkauft du oder die Leasingbank? Wenn die Leasingbank das Auto an den Aufkäufer verkauft hat dann wird dieser daran gutgläubig Eigentum erworben haben und daran kannst du leider nichts machen. Dir steht ABER ein Bereicherungsanspruch gegen die Leasingbank zu das heißt sie müssen dir den Wert der 3 ganzen Reifen und den Wert des kaputten Reifens plus der Leistung der Vollkaskoversicherung ersetzen. Das klärst du aber am besten mit einem Anwalt ab ohne wird es in deinem Fall nicht gehen.

 

Die Sache mit den Sommerreifen ist getrennt zu betrachten die Leasingbank ist Eigentümer oder der Aufkäufer und diese solltest du zurückgeben da du sonst einer Eigentumsklage ausgesetzt bist die du sicherlich verlierst. Das würde ich aber auch am besten mit dem Anwalt gemeinsam wegen der Sache mit den Winterreifen klären.

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