Unfall neuer Versicherung melden ?
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HAllo, ich habe an euch eine Frage.
Ich hatte letztes Jahr im November einen Unfall an dem ich selbst Schuld war. Der Unfallgegener hatte aber nur einen kleinen Schaden von 300 Euro erlitten.
Zu dem Zeitpunkt hatte ich meine Versicherung zum Jahresende schon gekündigt und eine neue abgeschlossen. Aber der Unfall wurde ja noch von der alten erstmal bezahlt. Ich habe dann den Schaden zurückgekauft, aber der neuen Versicherung wurde der Schaden schon mitgeteilt, so dass Diese den SF Rabatt zurückstufte. Mittlerweile habe ich das geklärt und meine neue Versicherung hat mir wieder meine alte SF 15 Klasse gegeben. Und nun meine Frage dazu.
Falls ich ende des Jahres die Versicherung gegen eine günstigere ersetzen möchte ( Wechsel ) muss ich dann Dieser den Unfall angeben, auch wenn ich diesen damals selbst zurückgekauft habe ?
Wäre für Antworten dankbar.
Gruß |
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Moin,
dass kommt darauf an, wie die Fragestellung im Antrag ist.
Wenn dort steht, ob ein Schaden in diesem Jahr gewesen ist, dann nicht, war ja keiner.
Wenn dort steht in den letzten 5 Jahren, dann solltest Du den Schaden angeben mit den Hinweis, dass er zurückgekauft wurde.
sicher das ein zurück gekaufter schaden als "schaden" zählt?
meines wissens nach interessieren nur schäden, aus denen eine regulierung für die versicherung entstanden ist.
im falle eines rückkaufs ist ein schaden aber quasi versicherungstechnisch nie passiert.
Es gibt zum Beispiel auch die Fragestellung?
Wurde in den letzten 5 Jahren ein Schaden über die Haftplficht reguliert.
Hier müßtest du mit Ja antworten, da er ja reguliert wurde und du einfach dann bezahlt hast.
Aber es ist so das ein Zurückgekaufter Schaden eigentlich nicht zählen dürfte, so sehe ich das auch.
Nur wie legt die neue Versicherung das aus wenn mal was ist?
Danke schonmal für eure Antworten.
Dann werde ich Sicherheitshalber der neuen Versicherung den Schaden mit angeben. Laut Tarifrechner ist bei mehreren Versicherern der Beitrag auch gleich, egal ob ich 1 Schaden angebe oder es weglassen würde.
Ich denke mal dann bin ich auf der sicheren Seite.
Ich habe zwar hier ein Schriftstück von der alten Versicherung liegen, in dem mir mitgeteilt wurde:
Diese Korrekturmeldung sagt aus, dass Ihr Vertrag unter o.g. Nummer zum 31.12.2010 mit der Schadenfreiheitsklasse 15 und ohne Schaden in 2010 beendet worden ist.
Aber wie gesagt, ob man sich darauf verlassen kann ? Ich weis nicht.
Unfall neuer Versicherung melden ?
Das Problem ist nur, wenn Du einen Schaden verschweigst und der neue VR fragt beim alten VR nach und die dann den zurückgekauften Schaden dem neuen VR melden, hast Du die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, sprich einen Schaden verschwiegen, dass könnte Propleme geben, wohl nicht bei allen VRen, aber es gibt VR, die mögen das gar nicht.
Dagegen !!
Er hat doch ein Schreiben welches ihm bestätigt, dass er in 2010 keinen Schaden hatte. Was soll er da verschweigen?
Mfg zille
1xRichtig, aber tatsächlich war ja ein Schaden gemeldet.
Er schrieb doch das es preislich nichts ausmacht das er einen Haftschaden angibt.
Es kommt auch auf die Fragestellung darauf an.
Gibt es einen Schaden in den letzten 5 Jahren den die Versicherung reguliert hat, dann muß er mit meines erachtens ja antworten.
Denn die Versicherung hat einen Schaden für ihn reguliert, nach der Regulierung hat er den Schaden zurückbezahlt.
Es gibt auch Haftschäden die reguliert wurden und nicht SFR belastend sind. Und zwar die Schadenabwehr, die dann erfolgreich war, es keine Schadenzahlung gab, und keine Höherstufung.
Aber er hatte eine Haftregulierung und deswegen meines erachtens auch hier ein JA.
Hatten Sie einen Schaden der SF Belastend war.
Auch hier müßte er eigentlich meines erachtens mit ja antworten, er hatte einen Schaden der SF belastend war, aber er wurde nicht belastet weil er zurückbezahlt hat.
Jede Gesellschaft legt das anderst aus. Punkt. Beim nächsten Schaden kann man dir es schlicht und einfach falsch auslegen. Punkt.
Also:
Dank der Dokumentationspflicht kann er ja seinem Vertreter sagen wie es war, er wird es dann richtig angeben. Er soll darauf Bestehen das in der Dokumentationspflicht aufzunehmen, so ist er außen vor und kann beruhigt losfahren.
Wenn es online ist, ja dann wird es etwas schwerer. Also hier lieber richtig machen.
@zille1976 würdest du ihm die Garantie geben wenn er es nicht angibt das er 100% Versicherungsschutz hat?
Hallo!
Bei uns ist es wie folgt:
Frage im Antrag: Sind in den letzten 5 Jahren Schäden eingetreten (Haftpflicht/Kasko)?
--> sollte richtig beantwortet werden (vorvertragliche Anzeigepflicht). Bei falschen Angaben kann der VR leistungsfrei sein.
Wir haben sowohl Sachbearbeit die hier sehr sehr genau sind als auch welche, die keine Vorversichereranfragen machen.
Wenn du den Schaden bei deiner alten Vers. zurück gekauft hast, bestätigt diese der neuen auch den Rabatt (ohen Rückstufung).
Anders ist es dann, wenn du fiktive SFR's hast. Diese werden nicht bestätigt. Nur die wirklichen "erfahrenen" Jahre.
Unterm Strich hast du ja keinen Nachteil den Schaden anzugeben, der SFR ist ja das wichtige. Und hier wird dir dann der ohne Rückstufung übertragen.
Gruß