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Unfall nach Aquaplaning

Unfall nach Aquaplaning

Themenstarter

Hllo ihr Lieben,

 

hatte neulich einen Unfall nach Aquaplaning, bin von der Autobahn abgekommen - dabei dann auf dem Grün rumgerutscht und einen Erdhügel seitlich mitgenommen.

Allerdings keinerlei andere Fahrzeuge, Menschen, Bäume mitgenommen, nur Schaden bei mir. Konnte noch die letzten paar Meter bis zum Autohaus rollen.

 

Gutachten, etc. steht noch aus, allerdings vermute ich, dass der Rahmen verzogen ist (hintere Tür geht nicht mehr 100%ig zu).

Ist ein Golf V Diesel, Baujahr Mitte 2006, Vollkaskoversicherung vorhanden.

 

Jetzt meine Fragen:

1. Wie ist das weitere Vorgehen (Schadensnummer habe ich/ Autohaus auch), schaden ist auch gemeldet ?

2. Fahrzeug ist finanziert: Sollte es ein (wirtschaftlicher) Totalschaden sein und der Restwert wird ausgezahlt: Wer bekommt das Geld - ich, oder der Finanzierer, oder zu Teilen, je nachdem, wieviel bisher gezahlt wurde?

3. Allgemeine Tipps, Ratschläge, etc. um unnötigen Streß und Probleme zu vermeiden?

 

 

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe und Tipps!


Wie bitte schön kann es sein, dass du einen kapitalen Schaden am Auto hast und 0 Fremdschaden entstanden ist?!

 

Auch dein umgepflügtes Grasland und der Aufprall am Hügel sind ein Schaden und müssen von dir gemeldet werden. Weil die Autobahnmeisterei würde dir dann gern eine Rechnung für die Beseitigung der Spuren stellen.


  • 3x

Qnkel Qnkel

Eat my Feinstaub!

Mal davon abgesehen dass das unerlaubtes entfernen von der Unfallstelle ist ;)


  • 2x

Drahkke Drahkke

Buddy-Master

Die 24-stündige Frist, den Unfall nachzumelden, dürfte wohl leider auch schon verstrichen sein.


Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Die 24-stündige Frist, den Unfall nachzumelden, dürfte wohl leider auch schon verstrichen sein.

Die gibt es eh nur bei Parkplatzunfällen!


  • 1x

MagirusDeutzUlm MagirusDeutzUlm

Dr. A.Mok

Unfall nach Aquaplaning

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Playboy

1. Wie ist das weitere Vorgehen (Schadensnummer habe ich/ Autohaus auch), schaden ist auch gemeldet ?

das sollte dir deine vers. sagen....

Zitat:

2. Fahrzeug ist finanziert: Sollte es ein (wirtschaftlicher) Totalschaden sein und der Restwert wird ausgezahlt: Wer bekommt das Geld - ich, oder der Finanzierer, oder zu Teilen, je nachdem, wieviel bisher gezahlt wurde?

das hängt davon ab wie du mit dem finanzierer verbleibst....regulär wird das geld an den vers.nehmer ausgezahlt, und verbliebene restschulden müssen bei dem finanzierer beglichen werden....


  • 1x

Hafi545 Hafi545

konifere

Hi,

wenn das Fahrzeug sicherungsübereignet ist (das ist der Regelfall: Brief nicht bei Dir im Aktenschrank, sondern bei der Bank), bestimmt die  Bank, wie abgerechnet wird:

 

Der Versicherer schreibt die Bank an und teilt mit, dass das Fahrzeug beschädigt wurde und eine Kasko-Entschädigung bezahlt wird. Die Bank möge mitteilen, wohin bezahlt werden soll.

 

Daraufhin wird die Bank  der Versicherung mitteilen, dass im Reparaturfall gegen Vorlage  der Rechnung an die Werkstatt bezahlt werden kann oder im Totalschadenfall bis zur Höhe  der aktuellen Restschuld von XXX Eur an die Bank zu zahlen ist.

 

Gruß

Hafi


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