unfall mit zweitwagen - VS von "erstwagen" betroffen?
Themenstarter
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mich würde mal interessieren, ob die versicherung für den "erstwagen" in irgendeiner form betroffen ist, wenn man mit dem "zweitwagen" einen selbst verschuldeten unfall baut, und die HP finanziell gefordert ist? merkt sich die versicherung das, wenn man z.b. in ein paar jahren nach dem unfall wieder einen neuen zweitwagen zulassen will?
thnx for help! |
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Moderator
Hi,
1. Die Versicherung des Erstwagens ist nicht betroffen
(es sei denn, es ist irgendne Sondereinstufung des Zweitwagens á la "Erst- wie Zweitwagen" - da weiß ich es nicht)
2. Du kannst ruhig wieder nen Zweitwagen anmeldne - zur Not über nen anderen Namen oder andere Versicherung. Musst dann aber halt wieder bei SF1/2 oder so anfangen
Grüße
Schreddi
Bei solchen Anbietern ist es so, dass dann beide Autos hochgestuft werden.
Gruss, Michael.
Moderator
Hi,
genau, das hat mich mal interessiert - ist also echt so....
Naja, die SF fürs zweite Auto ist ja dann auch nur fiktiv so hoch, gelle?
Der Haken ist eben doch gewaltig
Grüße
Schreddi
Ja das ist so, mir fällt gerade die Versicherung nicht ein, die immer im TV mit "der gleichen Schadensfreiheitsklasse als der Erste" wirbt. Aber da habe ich mir mal ein Angebot machen lassen und die sind im Vergleich s...teuer und dann kam eben die Info, dass im Schadensfall beide Fahrzeuge teurer werden würden.
Gruss, Michael.