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Unfall mit Unfallauto - was wird gezahlt?

Themenstarteram 10. Februar 2015 um 19:37

Ich frage mich, ob eine gegnerische Versicherung noch was zahlt, wenn einer in ein Unfall - Auto reinfährt. Sagen die dann, daß es für den Unfallwagen nichts mehr gibt oder wie wird das ausgelegt?

 

 

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17 Antworten

Na dann: "Anwalts Liebling" wäre zu empfehlen!

Gehen wir mal davon aus, daß eine Reparatur mehr als 130% des Auto-Zeitwerts kosten würde, dann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Die Rechnung ist dann einfach: Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs vor dem letzten Unfall abzüglich Restwert nach dem letzen Unfall = Schadenshöhe. l

Themenstarteram 10. Februar 2015 um 20:27

Danke. Aktuell hat er einen Restwert von gut 2000€. Ich fahre mit einem wirtschaftlichen Totalschaden-Auto rum. Stört mich nicht, weil ein Unfall mit 40 Tonner meine Sicht aufs Leben verändert hat. Die Frage ist halt, was passiert bei einem erneuten Unfall.

am 10. Februar 2015 um 20:29

Der Vorschaden wird angerechnet.

Wenn bei einem Unfall die bereits beschädigten Stellen "getroffen" werden,

kann es gut sein, dass Du leer ausgehst.

Werden andere Stellen beschädigt, wird vom SV erneut der WBW ermittelt.

Zitat:

@soringer schrieb am 10. Februar 2015 um 21:20:36 Uhr:

Gehen wir mal davon aus, daß eine Reparatur mehr als 130% des Auto-Zeitwerts kosten würde, dann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

nein, dann liegt ein totaler Totalschaden vor...

Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Summe aus Reparaturkosten plus evtl. Wertminderung den Wiederbeschaffungswert überschreitet.

Vom wirtschaftlichen Totalschaden spricht man aber auch schon dann, wenn die Reparaturkosten (plus Wertminderung) die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert überschreiten (dann wäre eine Ersatzbeschaffung wirtschaftlicher als die Reparatur); praktisch ist das aber bestenfalls bei fiktiver Abrechnung relevant.

Was ist ein totaler Totalschaden? Ich kenne den wirtschaftlichen Totalschaden (Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert) und den technischen Totalschaden (Reparatur ist nicht mehr möglich.

am 14. Februar 2015 um 16:44

Meine Versicherung zahlt auch den Weiderbeschaffungswert minus Restwert wenn die Reparaturkosten höher sind als Wiederbeschaffungswert minus Restwert.

Beispiel, Wiederbeschaffungswert 30000, Restwert 15000, Reparaturkosten laut Gutachten 22000.

Da zahlen die Doch lieber 15k als 22k. Und wer nimmt das nicht an und lässt für 22k reparieren und hat dann nen unfaller an der backe ?

Themenstarteram 14. Februar 2015 um 17:11

War bei mir genauso. Ausgezahlt wurde wirtschaftlicher Totalschaden. Für die Versicherungen lohnt sich das womöglich auch, denn sie sparen ja bei der Auszahlung. Bei mir, 1000€ weniger dem Kunden ausgezahlt.

edit

am 14. Februar 2015 um 18:07

Glückwunsch rrwraith.

So schnell macht man 5000,- € miese.

Und alles, nur weil man nicht rechnen kann :D

Zitat:

@Hundertsassa schrieb am 14. Februar 2015 um 19:07:53 Uhr:

Glückwunsch rrwraith.

So schnell macht man 5000,- € miese.

Und alles, nur weil man nicht rechnen kann :D

Hast ja Recht, hatte einen Denkfehler....:)

Ist Karneval...

am 14. Februar 2015 um 18:10

Ok. Er hat den Fehler bemerkt.

Restwert gibts ja eben auch noch mit dazu ;)

Zitat:

@Hundertsassa schrieb am 14. Februar 2015 um 19:10:50 Uhr:

Ok. Er hat den Fehler bemerkt.

Restwert gibts ja eben auch noch mit dazu ;)

Genau

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