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Unfall mit sommerreifen

Themenstarteram 18. Oktober 2015 um 21:22

Gestern Nacht um 23 Uhr habe ich ein Unfall gebaut. Ich habe in der Kurve stark beschleunigt und bin von mein Fahrbahn abgekommen und gegen Leitplanke gekracht. Die Straße war auch Nass.

Linke Seite von Motorhaube bis Kofferraum Komplet gedellt und ich glaub Schassi hat auch was abbekommen weil die rechte Seite ist auch irgendwie verschoben. Niemand würde verletzt und nur mein Auto und Leitplanke haben Schäden.

Polizei wurde gerufen und alles wurde aufgenommen.

Ich habe Vollkasko und Dienstag kommt ein Gutachter von Versicherung.

Wird er was sagen weil ich Sommerreifen noch drauf hatte ? Es hat aufjedenfall nicht geschneit und Fahrbahn war nicht zu geeist... Außerdem hat Polizei auch nichts gesagt wegen Sommerreifen, eigl wurde auch nichts erwähnt. Mein Sommerreifen sind auch noch relativ neu und hat noch 6mm.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@olmo12 schrieb am 19. Oktober 2015 um 07:01:58 Uhr:

Von O bis O heißt es.

Wer jetzt mit Sommerreifen einen Unfall baut, der wird den Schaden zu 100% selber zahlen müssen!

Schwachsinn.

Auf solch eine sinnfreie Aussage ernsthaft zu antworten kann man sich klemmen.

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@olmo12

Sollte es im August Schneien, was in Hochalpenstraßen vorkommen kann, biste Mode, wenn Du mit Sommerreifen einen Unfall baust, und dass obwohl Sommer ist/war.

Musst ihn nicht einmal bauen, reicht schon, beteiligt zu sein.

Zitat:

@QQ1337 schrieb am 18. Oktober 2015 um 23:22:53 Uhr:

Wird er was sagen weil ich Sommerreifen noch drauf hatte ?

Er sowieso nicht :-) höchstens die Versicherung aber ich interpretiere mal deine Frage und Antworte kurz und knapp:

Bereifungs den Witterungsverhältnissen angemessen:

ja:

Haftpflicht: keine Folge

Kasko: keine Folge:

nein:

Haftpflicht: keine Folge

Kasko:

ggf. grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles,

aber:

  • marktgängig ist der Verzicht des Einwands der groben Fahrlässigkeit versichert.
  • Kausalität zwischen Unfall und Pflichtversicherung muss für eine teilweise Leistungsfreiheit vom Versicherer nachgewiesen werden.

Was tun?

Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob die Bereifung den Witterungsverhältnissen angemessen war, schau mal in Deine Vertragsunterlagen, ob der marktgängige Passus "Verzicht des Einwands der groben Fahrlässigkeit" mitversichert. Spätestens dann brauchst Dir da keine Sorgen mehr zu machen.

Alles im allem hört sich für mich der Schadenfall unkritisch an.

Zitat:

@Frank128 schrieb am 19. Oktober 2015 um 00:05:35 Uhr:

Winterliche Verhältnisse, die Winterreifen erfordern sind:

Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte.

Gruß Frank,

auch schon mit Winterreiden unterwegs. :-)

Das ist die vernünftigste Aussage. Es kommt nicht auf die Jahreszeit an. Wenn es im August schneit und man hat mit Sommerreifen hat man pech! ;)

Ebenso gibt es im Winter genug Tage, an denen man gefahrlos mit Sommerreifen fahren kann, was ich jedoch nicht empfehle (habe seit Gestern Winterreifen drauf und bin darüber froh). :)

Themenstarteram 20. Oktober 2015 um 10:41

Update: Gutachter hat nichts gesagt wegen sommerreifen. Es wurden lediglich die Daten von reifen aufgeschrieben.

Oh je.

Das ist schlecht.

Dann hat er also bemerkt, dass falsche Reifen drauf sind.

Zitat:

@olmo12 schrieb am 20. Oktober 2015 um 12:47:14 Uhr:

Oh je.

Das ist schlecht.

Dann hat er also bemerkt, dass falsche Reifen drauf sind.

Wie vorher schon mal geschrieben, der Gutachter hat die Aufgabe solche Dinge aufzuschreiben. Die Versicherung wird aber, sofern zb die Reifen eher Slicks waren, nichts daraus machen da bei den meisten Verträgen sogar "grob Fahrlässig" nicht Hinderung sehen wird den Schaden zu übernehmen. Die ganze Winterreifen Pflicht bezieht sich fast nur auf Knöllchen und zb Untersagung der Weiterfahrt durch die Polizei bei Schneefall.

Ich denke der TE bekommt langsam eine Ahnung wer hier Wissen hat und wer nur Stammtischgeplapper zum besten gibt.

Grüße

Steini

Die Ironie immer noch nicht entdeckt ;)

Um Unsicherheit zu vermeiden: http://www.bag.bund.de/.../Winterreifen_1210.html

Dazu zählen auch Ganzjahresreifen, mit M+S Symbol!

Hier: http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__81.html

Und da: http://www.rechtstipps.de/.../kfz-schaeden-und-versicherung

Aber: http://auto-sachverstaendige-koeln.de/was-ist-was/winterreifenpflicht/

Nach diesem Urteil dürfte es eigentlich gar kein Bußgeld mehr geben!?

Zitat:

@Rotmohr schrieb am 20. Oktober 2015 um 14:27:28 Uhr:

Aber: http://auto-sachverstaendige-koeln.de/was-ist-was/winterreifenpflicht/

Nach diesem Urteil dürfte es eigentlich gar kein Bußgeld mehr geben!?

stimmt, deswegen hat man ja auch die Rechtslage noch im selben Jahr schnell angepasst.

Oder anders gesagt: das Urteil bezieht sich nicht auf die aktuelle Rechtslage!

(das steht aber auch auf der selben Seite direkt im Anschluss...)

Verwirrung pur!

"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."

Das bedeutet aber immer noch, dass es keine absolute Winterreifenpflicht gibt. Wenn ich nun im Winter bei trockener Straße mit Sommerreifen einen Unfall habe, bekomme ich kein Bußgeld und die Versicherung muss trotzdem zahlen.

Zitat:

@Rotmohr schrieb am 21. Oktober 2015 um 13:57:42 Uhr:

Verwirrung pur!

"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."

Das bedeutet aber immer noch, dass es keine absolute Winterreifenpflicht gibt. Wenn ich nun im Winter bei trockener Straße mit Sommerreifen einen Unfall habe, bekomme ich kein Bußgeld und die Versicherung muss trotzdem zahlen.

Genau.

Zitat:

@olmo12 schrieb am 19. Oktober 2015 um 07:01:58 Uhr:

Von O bis O heißt es.

Wer jetzt mit Sommerreifen einen Unfall baut, der wird den Schaden zu 100% selber zahlen müssen!

viel mehr Schwachfug kann man in einen Satz nicht reinpacken....:rolleyes:

Tante edit hat gerade diePrise Ironie entdeckt- ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil:p

Zitat:

@olmo12 schrieb am 20. Oktober 2015 um 13:40:41 Uhr:

Die Ironie immer noch nicht entdeckt ;)

Solange du in deinen völlig falschen Aussagen keine entsprechenden Smilies verwendest, wird niemand deine angebliche Ironie merken. Also lass es bitte einfach sein.

Ach. Wer sich erst nach einem Unfall fragt, ob er Ärger wegen seinen Reifen kriegt, dem schadet es nicht, wenn er ein bisschen Schwitzen muss ;)

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