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Unfall mit Leihwagen/Vorführwagen...Selbstbeteiligung hoch

Themenstarteram 14. Oktober 2014 um 10:39

Hallo Leute,

eine gute Freundin hat ihren Corsa in der Werkstatt abgeben müssen, da eine kleine Reparatur gemacht werden musste. Da dieser erst am nächsten Abend wieder abgeholt werden konnte hat und sie sich aufgeregt hatte, dass schon wieder was am Auto war, ist ihr jemand vom Autohaus entgegengekommen und ihr kostenfrei einen Leihwagen bzw. Vorführwagen mitgegeben. Ebenfalls ein kleiner Corsa, Grundausstattung.

Leider ist sie in einer Tiefgarage am Pfeiler gestreift und hat ihn beschädigt. Naja sehr sehr ärgerlich natürlich...aber das Autohaus will jetzt 2000 Euro Selbstbeteiligung!

Klar, ich kenne den Vertrag jetzt nicht und wenns so drin steht isses natürlich Pech, aber als ich das gehört habe, hab ich mich echt gewundert. Seit wann gibts denn so eine SB? Selbst "große" Autos die man Probefährt oder Leihwägen haben bei mir immer SB von max 500 Euro gehabt!

Sie hat kaum Geld und das ist ein riesen Schock! Für etwas was nicht mal am eigenen Auto passiert ist, wo man vll gesagt hätte: Ok damit leb ich halt und steck nix groß rein.

Ist das normal mit der hohen SB und gibt's Tipps was man noch tun könnte? Kann die eigene KFZ/Haftpflicht was auch immer-Versicherung da einspringen?

Danke euch

Grüße

Beste Antwort im Thema
am 14. Oktober 2014 um 10:41

1000,- € SB sind die Regel bei Leihwägen.

Also würde ich mich über 2000,- € nicht wundern. Wird es bestimmt auch geben.

Vertrag nochmals durchlesen. Wenn sie es so unterschrieben hat, dann ist es auch so.

Eine andere Versicherung kann dafür nicht aufkommen.

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am 14. Oktober 2014 um 10:41

1000,- € SB sind die Regel bei Leihwägen.

Also würde ich mich über 2000,- € nicht wundern. Wird es bestimmt auch geben.

Vertrag nochmals durchlesen. Wenn sie es so unterschrieben hat, dann ist es auch so.

Eine andere Versicherung kann dafür nicht aufkommen.

Ja, das kann sein mit der SB, allerdings nur wenn sie das vorher Vertraglich vereinbart hat. Hat sie das nicht, muss sie aber ebenfalls für den entstandenen Schaden aufkommen.

Wenn der Schaden jedoch unter der SB von 2000€ ist, dann ist nur der Schaden zu erstatten.

Grüße

Steini

Themenstarteram 14. Oktober 2014 um 11:00

OK danke. Wieder was gelernt. Dachte da ist man oft mit weniger Eigenrisiko unterwegs :-)

Zitat:

@steini111 schrieb am 14. Oktober 2014 um 12:56:13 Uhr:

Ja, das kann sein mit der SB, allerdings nur wenn sie das vorher Vertraglich vereinbart hat. Hat sie das nicht, muss sie aber ebenfalls für den entstandenen Schaden aufkommen.

Echt, gab' s da nicht kürzlich hier einen Thread mit einem Urteil über Selbstbeteiligung bei Probefahrten bei denen der Kunde nicht von einer Selbstbeteiligung ausgehen muß, sofern er nicht darauf hingewiesen wird.

OK, ist ein etwas anderer Fall hier, aber unter Umständen vergleichbar.

PS. Wie hoch ist der Schaden? Glaube kaum daß man da 2k€ Schaden produziert wenn man einen Pfeiler Streift (also normalerweise ;)).

Gruß Metalhead

Man kann die SB von Leihwägen per App mit einer Kurzzeitpolice absichern. Hier gibt es einen Anbieter der das exklusiv über ich glaube "die Bayrische" macht.

Ansonsten hatten wir das Thema KFZ und PHV vor einigen Tagen hier. Ich hatte eine Liste eingestellt. Ich glaube da war ein Anbieter dabei der eine SB bei geliehenen Autos übernimmt. Hier wären dann aber auch die genauen Bedingungen zu prüfen, ob dies für privat geliehene und / oder von gewerblichen Anbietern gemietete Fahrzeuge gilt usw.

Themenstarteram 14. Oktober 2014 um 11:43

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 14. Oktober 2014 um 13:20:27 Uhr:

Zitat:

@steini111 schrieb am 14. Oktober 2014 um 12:56:13 Uhr:

Ja, das kann sein mit der SB, allerdings nur wenn sie das vorher Vertraglich vereinbart hat. Hat sie das nicht, muss sie aber ebenfalls für den entstandenen Schaden aufkommen.

Echt, gab' s da nicht kürzlich hier einen Thread mit einem Urteil über Selbstbeteiligung bei Probefahrten bei denen der Kunde nicht von einer Selbstbeteiligung ausgehen muß, sofern er nicht darauf hingewiesen wird.

OK, ist ein etwas anderer Fall hier, aber unter Umständen vergleichbar.

PS. Wie hoch ist der Schaden? Glaube kaum daß man da 2k€ Schaden produziert wenn man einen Pfeiler Streift (also normalerweise ;)).

Gruß Metalhead

Naja sie meinte sie hätte unterschrieben, aber explizit wurde nix erwähnt wie hoch die SB ist. Bringt natürlich nix, weil leider ist man ja verantwortlich was man da unterschreibt.

Hab den Schaden nicht gesehen, der Werkstattmensch meinte es wäre schon ein beträchtlicher Schaden. Also 2000 muss sie bezahlen, wie ihr gestern mitgeteilt wurde!

Pfeiler gestreift war untertrieben, sie ist beim ausparken seitlich hängen geblieben aber laut ihr wären außer Kratzer am 'Lack nix zu sehen. Muss aber nix heißen, da sie sich nicht wirklich auskennt.

Ich weiß selbst wie schnell man da >1000er los ist bei Kleinigkeiten. Hatte ich letztes Jahr auch, leicht einem aufgefahren, im Grunde nix zu sehen weder bei ihm noch bei mir, aber 1300 euro laut seinem Gutachter (zum Glück Versicherung bezahlt, da mein eigenes Auto).

 

Hi,

die Tochter meines Kollegen hat kürzlich beim Ausparken im Parkhaus. bei einem nagelneuen Fiesta einen 10t€ schaden verursacht (wirtschaftlicher totalschaden) ;)

Zwischen 2 Pfeilern verkeilt und dann vor lauter panik mit vollgas durchgequetscht.

Das geht ratz fatz da einen massiven Schaden zu verursachen.

Gruß Tobias

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 14. Oktober 2014 um 14:40:52 Uhr:

Zwischen 2 Pfeilern verkeilt und dann vor lauter panik mit vollgas durchgequetscht.

Da gehört aber schon einiges an xxx dazu.

Gruß Metalhead

Hi,

allerdings da muß der Verstand wohl kurzfristig ausgesetzt haben,anders lässt dich sowas kaum erklären.

Immernhin gab es von der Leasingfirma gleich nen neuen Wagen weil die Reraratur des 3 Monate alten Wagens zu teuer geworden wäre;) Vollkasko zahlt ja.

Gruß Tobias

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 14. Oktober 2014 um 14:57:39 Uhr:

Vollkasko zahlt ja.

Echt? Nix mit "grob fahrlässig"?

Schwein gehabt.

Gruß Metalhead

am 14. Oktober 2014 um 14:32

Was soll da grob Fahrlässig sein?

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 14. Oktober 2014 um 16:32:05 Uhr:

Was soll da grob Fahrlässig sein?

Naja, das nachdem ich irgendwo angeeckt bin mit vollgas die Karre von hinten bis vorne aufschlitzen.

Ich meine, wenn das nicht grob fahrlässig ist, was dann?

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 14. Oktober 2014 um 16:42:30 Uhr:

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 14. Oktober 2014 um 16:32:05 Uhr:

Was soll da grob Fahrlässig sein?

Naja, das nachdem ich irgendwo angeeckt bin mit vollgas die Karre von hinten bis vorne aufschlitzen.

Ich meine, wenn das nicht grob fahrlässig ist, was dann?

Gruß Metalhead

Der "Bejahrungsgrad" an Grobe Fahrlässigkeit korrelliert nicht mit der Schadenhöhe / dem Schadenausmaß.

Eine Grobe Fahrlässigkeit bedingt aber immer ein Inkaufnehmen und wäre so in etwa zu taxieren:

Wissensstand: Es kann bei dem Vorhaben (hier Einparken) etwas kaputt gehen.

Wille: Einparken des Fahrzeuges.

Innere Einstellung: Wenn ich so fahre, dann weiß ich das etwas kaputt gehen kann; dies nehme ich in Kauf. Es wird aber schon nicht passieren.

M.E. liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor.

Gruß phaeti.

am 14. Oktober 2014 um 14:55

War eine falsche Reaktion. Aber mit grober Fahrlässigkeit hat das nichts zu tun.

Sie wird ja keine 2 Promille dabei gehabt haben.

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