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Unfall mit Leasingfahrzeug Rechnung für Wertminderung
Themenstarter
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Hallo zusammen,
vor ca. einem Monat hatte ich mit meinem Leasingfahrzeug einen selbstverschuldeten Unfall. Schaden ca. 1.800 Euro. Bezahlt habe ich 500 Euro selbstbeteiligung. Soweit so gut.
Aber nun will der Leasinggeber von mir weitere 100€ + MwSt. für die Wertminderung.
Meine frage ist nun, ist dies zulässig?? Eigentlich finde ich es ziemlich unverschämt, da der Schaden doch eigentlich - bis auf die 500 € Selbstbeteiligung - von der Versicherung zu tragen ist, ODER??
Wäre euch sehr dankbar für eure Antworten!!
Viele Grüße
inseida |



die vollkasko übernimmt keine wertminderung.
die ist von dir zu tragen.
Bleibt nur die Frage, ob bei dem Schaden überhaupt Wertminderungsanspruch besteht. Das ist von mehreren Faktoren abhängig und hier so nicht zu beantworten.
Bsp.: Ein hochwertiges Fahrzeug benötigt nach dem Schaden eine neue Stoßfängerabdeckung. Diese kann incl. Lackierung schon mal 1.800 € kosten, rechtfertigt dann aber keine Wertminderung, wenn das Fahrzeug 50.000 € wert ist.
Das gilt so für Haftpflichtfälle, kann allerdings in Leasing- oder deren Kaskoverträgen ganz anders aussehen!
Wie ist es eigendlich dann bei Leasingfahrzeugen (unverschuldeter Unfall), wo man jetzt schon weiß das man diesen nach Ablauf übernehmen will?
Wie läuft es dort mit der Wertminderung? Geht die trotzdem zur Leasinggesellschaft?
mfg
luckykay
Die Leasinggesellschaften handeln diesbezüglich unterschiedlich. Manche Leasingnehmer dürfen die merkantile Wertminderung kassieren und erleben dann evtl. bei Fahrzeugrückgabe eine böse Überraschung.
Wenn Du das Fahrzeug auf jeden Fall behalten möchtest, sollte eine Absprache alles klären können.
konifere
Unfall mit Leasingfahrzeug Rechnung für Wertminderung
Solange das Fahrzeug geleast ist, hat der Leasingnehmer (bis auf den Nutzungsausfall / Mietwagen) keine eigenen Ansprüche, wenn er mit dem Leasingfahrzeug einen Unfall erleidet.
Das Fahrzeug gehört der Leasinggesellschaft und daher ist auch nur diese anspruchsberechtigt.
Möglich ist, dass die LeasingG des Kunden ermächtigt, ihre Ansprüche durchzusetzen, wenn dies im Einzelfall zweckmäßig ist.
Dass der Kunde eine Wertminderung erstmal einstreicht, ohne dass diese an die Leasiggesellschaft fließt, liegt in aller Regel nur daran, dass er weder die Leasinggesellschaft noch die gegnerische Versicherung darüber informiert hat, dass das Fahrzeug geleast ist.
Das führt dann allerdings unter Umständen zu der von paddye27 angesprochenen "bösen Überraschung", wenn es am Ende der Laufzeit doch noch herauskommt...
Gruß
Hafi
(Auch wenn alles schon nicht mehr so zum eigentlichen Thema gehört!)
Und es gab schon viele böse Überraschungen. Ich hatte mal für einen größeren Verein gearbeitet, der viele Sachverständige beschäftigt und mußte während dieser Tätigkeit auch viele sogenannte Leasingrücknahmen durchführen. Was da vorgeschrieben wird möchte ich lieber nicht zum Besten geben, denn dann überlegen sich so manche Leute überhaupt ein Fahrzeug zu leasen.
Treffe die Regelung mit Deiner Leasinggesellschaft sofort und lasse Dir dann, wenn möglich, den merkantilen Minderwert direkt auszahlen. Beachte aber bitte die Richtigkeit des Gutachtens und somit die Bezifferung des Schadens und eben des MWM.