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Unfall mit 5-Tages-Kennzeichen
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Servus! Also ich habe vor ca. 2,5 Monaten mein Auto durch ein Kurzzeitkennzeichen abgeholt und einen selbstverschuldeten Unfall gebaut. Das Kennzeichen bzw die Versicherung dafür habe ich bei meiner damals zukünftigen und jetzigen Versicherung geholt. Damals sagte man mir, das Kennzeichen wäre umsonst, wenn ich die Anschlussversicherung dort mache. Alles gut und recht. Verursachte wiegesagt einen Blechschaden und dieser wurde dann auch relativ problemlos dann bezahlt. Nun nach 2,5 Monaten ruft der Versicherungsmensch bei mir an und will von mir die 100euro haben oder der Beitrag steigt um 20%. Irgendwie kommt mir das sehr sehr spanisch vor. Muss noch dazu sagen, dass das KZK auf meinen Namen lief und die Anschlussversicherung auf meine Mutter. Wobei es widerum damals geheißen hat, dass das damit nichts zu tun hat. Kann durch den Unfall mit dem KZK die SFK steigen? Darf der einfach das Geld zurück verlangen?
Gruß Thorsten
P.s. Habe schon vor Wochen die normale Prämie ordnungsgemäß bezahlt |



ich finde das schon nachvollziehbar.
es sollte keine 100EUR kosten, weil man sozusagen so "tut" als haette die VS bei ausstellung des KZK schon bestanden. nun hattest du einen schadensfall wärend dieser zeit = hochstufung.
die 100EUR sind wohl um einiges billiger als eine hochstufung und eine reibungslose regulierung hat ja auch stattgefunden.
sie koennen imho deine mutter nicht um 20% hochstufen, da sie zu dem zeitpunkt nicht die versicherungsnehmerin war, wohl aber von dir die 100EUR fordern, zumal du sicher nichts schriftliches ueber die vereinbarung hast.
mfg
Harry
Ich schließe mich der Meinung von Harry999 an. Würde das Kennzeichen über den Hauptvertrag abgerechnet werden, würde dieser auch mit den Schäden belastet werden. Das kommt mich Sicherheit teurer, als das Kennzeichen einzeln abzurechnen.
Ungewöhnlich bei der Einzelabrechung eines Kurzzeitkennzeichens ist jedoch, daß eine Kaskodeckung besteht, da dies meist nur dann der Fall ist, wenn ein Anschlußvertrag für den Versicherungsnehmer folgt. Hier folgt der Anschlußvertrag auf eine andere Person.
Ich halte das Verhalten des Versicherers für recht großzügig, würde aber sicherheitshalber nochmal klären, daß dem Kurzzeitkennzeichen dadurch nicht die Kasko-Deckung entzogen wird und es damit zu einer Rückforderung der Leistung aus der Kasko-Versicherung kommt.