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Unfall mit 48 PS Führerschein

Themenstarteram 29. Mai 2016 um 12:24

Servus zusammen

wie oben steht habe ich den A2 Führerschein mit 48 Ps und einen Unfall gebaut.

An diesem Unfall bin ich laut Internet aber nur zu einem drittel Schuld.

Kurzfassung: Das Auto ordnete sich links ein als ob der Fahrer nach links abbiegen wolle. Als ich rechts an ihm vorbeifahren wollte bog er aber ohne Blinker nach rechts ab und fuhr mich vom Moped runter.

Beim Unfall wurde zum Glück keine Polizei geholt.

Mein Problem: Mein Moped hat laut Fhrzgschein: 50 Ps statt 48. (ja richtig ganze 2 Ps zu viel -.-)

Wie gehe ich nun weiter vor?

Mein Vater meint ich soll zur Versicherung sagen das ich zu 100% die Schuld übernehme das kein Gutachter zu uns kommt und quasi das ganze nicht auffällt.

Wäre es z.B. eine Möglichkeit das Moped nachträglich noch auf einen Prüfstand zu stellen oder gibt es andere Möglichkeiten? (Die Maschine ist schon n bisschen älter und hat zu 100% nicht mehr die vollen 50 Ps.)

Danke

 

Beste Antwort im Thema

Ich finde, das muß man trennen. Hätte er mit Fahrerlaubnis einen solchen Unfall gehabt, dann würde hier jeder den Autofahrer und jeden Versicherungssachbearbeiter und auch jeden Verkehrsrichter lynchen, wenn dem Mopedfahrer auch nur eine klitzekleine Mitschuld zugewiesen würde.

Sofern es sich wie geschildert zugetragen haben sollte, steht dem Unfallverursacher (also dem Autofahrer) nicht ein Cent zu. Führerschein hin oder her, man kann nicht einen Autofahrer noch finanziell für das Abräumen eines Zweiradfahrers belohnen! Der Autofahrer hätte vor dem Rechtsabbiegen schauen müssen (Schulterblick), denn da hätte z. B. auch ein Radfahrer sein können.

 

Gruß Michael

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am 1. Juni 2016 um 7:41

Fahren ohne Führerschein ist hier eben der Knackpunkt, wenn der Motorradfahrer den Schein für sein Fahrzeug hätte, wäre es ein ganz anderer Sachverhalt.

am 1. Juni 2016 um 8:09

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 1. Juni 2016 um 09:36:26 Uhr:

Ich finde, das muß man trennen. Hätte er mit Fahrerlaubnis einen solchen Unfall gehabt, dann würde hier jeder den Autofahrer und jeden Versicherungssachbearbeiter und auch jeden Verkehrsrichter lynchen, wenn dem Mopedfahrer auch nur eine klitzekleine Mitschuld zugewiesen würde.

Sofern es sich wie geschildert zugetragen haben sollte, steht dem Unfallverursacher (also dem Autofahrer) nicht ein Cent zu. Führerschein hin oder her, man kann nicht einen Autofahrer noch finanziell für das Abräumen eines Zweiradfahrers belohnen! Der Autofahrer hätte vor dem Rechtsabbiegen schauen müssen (Schulterblick), denn da hätte z. B. auch ein Radfahrer sein können.

 

Gruß Michael

Von wegen. Mir ist vor Jahren das Gleiche passiert: Ein Auto wollte links abbiegen und kam dann auf die Idee, doch lieber am rechten Straßenrand zu halten. Da war die Harley verbogen.... und ich bekam 1/3 Mitschuld. Da sind die Gesetze ganz komisch.

Wahrscheinlich durftest Du ein Drittel des Schadens tragen, obwohl Du keine Schuld hattest. Das nennt sich Betriebsgefahr und kann Dir grundsätzlich immer aufs Auge gedürckt werden. Ich hatte das mal mit dem Auto, als mir die Vorfahrt genommen wurde. Im Urteil hieß es: "... das Gericht sieht es als erwiesen an, daß der Unfall ... unvermeidbar war...", es wurde also die Schuld eindeutig dem anderen Fahrer zugewiesen. Aber ich war ja im Auto unterwegs. Also bin ich freiwillig das Risiko, einen Unfall haben zu können eingegangen. Weshalb ich meinen Schaden nur zu 75 % bezahlt bekam. Ich hatte keine Schuld, aber ich war finanziell trotzdem fällig.

 

Gruß Michael

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 1. Juni 2016 um 08:43:15 Uhr:

Muß gar nicht. Ein normaler Kostenvoranschlag für drei Blechteile (Seitentüren plus Schweller) incl. Beilackierung für den Übergang, ggf. Metalliclack und Ausbeul- und Spachtelarbeiten liegt je nach Auto und schwere der Lack- und Blechschäden schnell bei mehreren tausend Euro. Dazu kämen Nutzungsausfall für mehrere Tage, ggf. die Wertminderung, wenn es keine alte Karre war... Der Autofahrer könnte als Geschädigter schon ordentliche Summen fordern.

Allerdings: Wenn die Darstellung des eigentlichen Unfalls stimmt, dann frage ich mich, wofür der Autofahrer Geld fordern sollte. Dafür, daß er schuldhaft einen Unfall verursacht hat?

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 1. Juni 2016 um 08:43:15 Uhr:

Zitat:

@mopedfisch schrieb am 29. Mai 2016 um 14:24:54 Uhr:

Das Auto ordnete sich links ein als ob der Fahrer nach links abbiegen wolle. Als ich rechts an ihm vorbeifahren wollte bog er aber ohne Blinker nach rechts ab und fuhr mich vom Moped runter.

Tut mir leid, aber viel klarer könnte das Fehlverhalten des Autofahrers wohl kaum sein.

 

Gruß Michael

Dem muss ich widersprechen. Es steht nicht genau da, wie und wo der PKW sich links eingeordnet haben soll. Kann bei breiterer Fahrspur auch nur etwas links ausholen innerhalb der Fahrspur gewesen sein. Dann kann ich beim besten Willen kein Fehlverhalten des Pkwfahrers erkennen. Außer vielleicht nicht rechtzeitig geblinkt zu haben.

Mit dem Möppi kann man in so einem Fall, einordnen innerhalb der breiteren Fahrspur, auch eigentlich bequem und mit Vorsicht rechts dranvorbeifahren. Bleibt aber halt ein Risiko.

Aus eigener schlechter Erfahrung mach ich das nur noch, wenn er auch blinkt (mein allererster Unfall war ähnlich, nur bog der Pkw links ab und fuhr (holte aus) aber vor der Kreuzung rechts an die Seite, das ich dachte er wollte rechts abbiegen). B

Das entscheidene an der Geschichte ist meiner Meinung nach, ja die Sache mit dem Führerschein. Selbst wenn die Schuld aufgeteilt würde, würde der Fall amtlich und es bliebe ja immer noch der Tatbestand des fahrens ohne Führerscheins. Ob er da besser wegkommt wenn der Autofahrer ne Teilschuld bekommt, wage ich zu bezweifeln

Aus der Nummer kommt er nur noch mit heiler Haut heraus, wenn er die Schuld auf sich nimmt und damit auch den Schaden übernimmt. Und niemand etwas von der Führerscheingeschichte mitbekommt.

Auch nur meine Meinung, ohne Rechtbestandschutz.

Das mit dem Ausholen machen Lkws, Pkws allenfalls, wenn sie einen Wohnanhänger o. ä. am Haken haben. Aber tun wir mal so, als sei der Unfallverursacher mit einem Hummer H1 unterwegs gewesen und er hätte ausholen müssen. Dann hätte er den Unfall trotzdem verursacht! Sorgfaltspflicht und so. Jeder Lkw-Fahrschüler bekommt das während seiner Fahrstunden bei jedem Abbiegevorgang ungefähr 5x gesagt, daß er gucken, gucken, gucken und gucken muß. Weil er fällig ist, wenn er beim Abbiegen jemanden erwischt.

Na ja, mit einem Pkw statt eines Lkws ändert sich an der Vorfahrtssituation und der Sorgfaltspflicht nichts.

War die Situation wie vom TE geschildert, dann war das ein zu 100 % vom Autofahrer verursachter Unfall.

 

Gruß Michael

ich meine, das mit dem führerschein (dem fehlenden bzw. nicht ausreichenden) ist hierbei gar nicht so sehr der knackpunkt.

die konsequenzen diesbezüglich müsste der mopedfahrer sicherlich noch zusätzlich tragen.

auch ein gericht kann imho sehr wohl beurteilen, das der mopedfahrer auch mit einer 48er lizenz durchaus in der lage sein kann, ein moped mit gerade mal 50 ps zu führen. extremer anderer fall wäre, wenn er überhaupt keinen FS besitzen würde.

meiner meinung nach ist der knackpunkt einfach die objektive beweisbarkeit des unfallhergangs. es gibt zwei abweichende behauptungen, keine zeugen für die eine oder andere version, und auch (meine ich zumindest) kein eindeutiges schadenbild das die eine oder andere version untermauern könnte.

der autofahrer kann genauso gut behaupten, er wäre auf seiner spur geradeaus gefahren, und plötzlich rechts "überholt" worden. hat sich erschreckt und den wagen verzogen: kollision.

vermutlich wird es deshalb 50:50 ausgehen.

im falle des mopedfahrers muss der ggf mit einer regressforderung seiner versicherung rechnen......

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 1. Juni 2016 um 10:57:36 Uhr:

Das mit dem Ausholen machen Lkws, Pkws allenfalls, wenn sie einen Wohnanhänger o. ä. am Haken haben.

Man hat den Eindruck, Du bist nicht so viel unterwegs. ;)

Hier holen ganz viele Hyundai i10 und ähnliche Kaliber vor Abzweigungen aus, als ob sie ein 20-Meter-Zug wären. Ich kenne viele Autofahrer, meist älteren Semesters, da wird keine 90°-Abzweigung ohne Ausholen gefahren. Einordnen und einfach Abbiegen gibt es da nicht, da wird schwungvoll um die Kurve gehoben.

Für die Frage des Verschuldens ist die Frage der Fahrerlaubnis übrigens zweitrangig. Zumal der Unfall hier nicht daran lag, dass der Fahrer nicht in der Lage gewesen wäre, die Maschine zu führen und der Unfall genauso passiert wäre, wenn er die erforderliche FE gehabt hätte.

Wenn der Autofahrer keine eigene Linksabbiegerspur hatte, wird es immer ein nicht unbeträchtliches Mitverschulden des TE geben.

am 1. Juni 2016 um 9:41

Nette Diskussion, führt aber nicht weiter solange sich der TE nicht nochmal meldet - und selbst dann ists fraglich.

Ich bleib jedenfalls bei meinem ersten Post: Erst mal abklären, wie hoch der Schaden ist. Dann überlegen, ob es - angesichts der zu erwartenden Schwierigkeiten bzgl. fahrens ohne Fahrerlaubnis etc. nicht besser, billiger und einfacher wäre, das privat zu bezahlen. Falls nein - oder falls der Unfallgegner unverschämt wird, da kenn ich ne Geschichte - sofort zum Anwalt.

Alles andere wäre m.E. kompletter Blödsinn.

Es gibt keine eingebaute Vorfahrt bei Pkws und Geradeausfahrer haben Vorrang vor Abbiegern. Der Autofahrer hat sich nach links eingeordnet (ob auf einer breiten Spur oder über mehrere Fahrspuren ist dabei egal) und nach links geblinkt. Das ist ein schlüssiges Verhalten, das andere Verkehrsteilnehmer berechtigt, rechts an dem Fahrzeug vorbei zu fahren. Wenn man links blinken dürfte und dabei dennoch auch beim Rechtsabbiegen Vorfahrt hätte, dann könnte man gleich die gesamte StVO ersatzlos streichen, denn sie hätte keinen Sinn mehr. Als Abbieger muß ich IMMER die Vorfahrt achten und mich absichern, daß sich in den typischer Weise vorhandenen toten Winkeln kein Verkehrsteilnehmer befindet, denn ich gefährden könnte.

 

Gruß Michael

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 1. Juni 2016 um 11:49:45 Uhr:

Es gibt keine eingebaute Vorfahrt bei Pkws und Geradeausfahrer haben Vorrang vor Abbiegern. Der Autofahrer hat sich nach links eingeordnet (ob auf einer breiten Spur oder über mehrere Fahrspuren ist dabei egal) und nach links geblinkt. Das ist ein schlüssiges Verhalten, das andere Verkehrsteilnehmer berechtigt, rechts an dem Fahrzeug vorbei zu fahren.

Sicher? Ich hab vor vielen Monden in der Fahrschule mal gelernt, 1 Fahrzeug pro Spur. Ob das rechtlich irgendwo festgelegt ist, weiß ich nicht. Aber für den Fall, dass es KEINE separate Linksabbiegerspur war, sehe ich da durchaus ein Fehlverhalten des Möppifahrers, auch wenn das logisch einen "Abschuss" nicht berechtigt.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 30. Mai 2016 um 11:41:11 Uhr:

 

Das war sooo auch nicht gemeint.

Rein theoretisch hätte er mit diesem Motorrad zu diesem Zeitpunkt gar nicht an diesem Ort sein dürfen. Insofern ist Schuld oder nicht Schuld - sofern man alle Umstände offenlegt - eine eher philosophische Betrachtung. Die Gegenseite weiß ja (noch) nicht, dass der Fahrzeugführer gar keine Fahrerlaubnis hat. Man müsste dem Autofahrer das stecken.

Was soll diese Betrachtung? Willst Du damit sagen, ich dürfte jeden Fussgänger, der bei Rot über die Ampel geht einfach umnieten? Weil er ja formaljuristisch garnicht auf der Strasse sein hätte dürfen? Wenn der TE das Mopped schiebt und sich genau dieser Unfall ereignet, was ist dann? Das Fehlen der Fahrerlaubnis ist sicher keine Ursache für diesen Umfall. Aus meiner Sicht sind es zwei Themen: Unfall, der ursächlich wohl dem Autofahrer zuzuschreiben ist (grossteils zumindest, je nach Zeugen) und ein anderes Verfahren, wegen fehlender Fahrerlaubnis. Ob und wie sich die Versicherung aus dem Schadenersatz damit raushalten kann, werden Gerichte entscheiden müssen.

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 1. Juni 2016 um 11:49:45 Uhr:

Es gibt keine eingebaute Vorfahrt bei Pkws und Geradeausfahrer haben Vorrang vor Abbiegern. Der Autofahrer hat sich nach links eingeordnet (ob auf einer breiten Spur oder über mehrere Fahrspuren ist dabei egal) und nach links geblinkt. Das ist ein schlüssiges Verhalten, das andere Verkehrsteilnehmer berechtigt, rechts an dem Fahrzeug vorbei zu fahren. Wenn man links blinken dürfte und dabei dennoch auch beim Rechtsabbiegen Vorfahrt hätte, dann könnte man gleich die gesamte StVO ersatzlos streichen, denn sie hätte keinen Sinn mehr. Als Abbieger muß ich IMMER die Vorfahrt achten und mich absichern, daß sich in den typischer Weise vorhandenen toten Winkeln kein Verkehrsteilnehmer befindet, denn ich gefährden könnte.

 

Gruß Michael

Sorry, ich kann in dem Eingangspost, nix lesen von einem gesetztem linken Blinker. Nur vom plötzlichen rechtsblinken und darauf folgender unmittelbarer Kollision. Was sich erklären läßt da er mit dem Mopped nix mehr tun konnte. Der Fehler war vorher, das er trotz unklarer Situation vorbeifahren wollte.

Kann mir nicht vorstellen, das der TE keine Teilschuld aufgebrummt bekommt.

Kein PKW Fahrer achtet beim abbiegen ob unmittelbar jemand neben ihm ist, denn außer einem Motorrad passt auf eine Fahrspur kein 2' ter PKW. Und der Motorradfahrer dahinter, der dazwischen passt, ist nun mal ne Ausnahme und kein Dauerfall.

Bei meinem Fall gab es dann nach viel Trara mit der nachträglich hinzugezogener Polizei, die Regelung: Aussage gegen Aussage, keine Beweisaufnahme mehr möglich. Jeder trug seinen Schaden selber und kam mit ner Verwarnung davon.

Ich sehs anders. Es war eine Fahrspur vorhanden. Er hat in dieser einen Spur sogar versucht rechts zu überholen. "Unschuldig" ist keiner, der Autofahrer aber weniger.

Zitat:

@Kawarookie schrieb am 1. Juni 2016 um 19:13:41 Uhr:

Sorry, ich kann in dem Eingangspost, nix lesen von einem gesetztem linken Blinker.

Ich habe diesen Satz:

Zitat:

... als ob der Fahrer nach links abbiegen wolle. Als ich rechts an ihm vorbeifahren wollte bog er aber ohne Blinker nach rechts...

so interpretiert, daß er links geblinkt hat. Wenn man betont, daß er rechts nicht geblinkt hat, dann kann man annehmen, daß es links herum anders war - er also dort geblinkt hatte.

Zitat:

@Kawarookie schrieb am 1. Juni 2016 um 19:13:41 Uhr:

Nur vom plötzlichen rechtsblinken und darauf folgender unmittelbarer Kollision.

Nein, rechts hat der Autofahrer laut des TEs nicht geblinkt.

Zitat:

@Kawarookie schrieb am 1. Juni 2016 um 19:13:41 Uhr:

Kein PKW Fahrer achtet beim abbiegen ob unmittelbar jemand neben ihm ist, denn außer einem Motorrad passt auf eine Fahrspur kein 2' ter PKW. Und der Motorradfahrer dahinter, der dazwischen passt, ist nun mal ne Ausnahme und kein Dauerfall.

Ja, da gebe ich Dir - leider!!! - Recht. Es guckt tatsächlich kaum ein Autofahrer. Was es deshalb aber nicht legal oder richtig macht. Der Autofahrer ist verpflichtet, zu schauen und sich sogar umzudrehen, um den toten Winkel auszuschließen. Deine Argumentation ist so, als würdest Du sagen, man brauche in der Stadt nicht 50 zu fahren, weil alle 60 bis 70 fahren. Das ist zwar oft so, aber deswegen nicht richtig oder legal! "Guckt doch sonst auch keiner, also kann ich den Motorradfahrer auch platt machen!", willst Du wohl kaum als ernst gemeinte Rechtfertigung durchgehen lassen. Aber genau so argumentierst Du!

 

Gruß Michael

Ich bin der, der sich manchmal einen Kopfschüttelsmiley wünscht...

Ok, hab mich verlesen mit dem rechten Blinker, steht dann halt 1 : 1 zwischen uns bei der Blinkerfrage...

Aber vieleicht konnte der TE ihn auch nicht sehen weil er zu schnell neben dem PKW war. Aber das ist jetzt reine Spekulation. Genau wie die Frage ob der PKW überhaupt abbiegen wollte und nicht nur auf seiner Spur rumgeeiert ist. Haben auch da nur die Vermutung vom TE.

Kurzfassung: Das Auto ordnete sich links ein als ob der Fahrer nach links abbiegen wolle. Als ich rechts an ihm vorbeifahren wollte bog er aber ohne Blinker nach rechts ab und fuhr mich vom Moped runter.

Beim Unfall wurde zum Glück keine Polizei geholt.

Das ist alles was wir vom Hergang des Unfalls wissen, der Rest ist nun über mittlerweile 5 Seiten, bei 2 weiteren kurzen Beiträgen (welche aber zum Unfallhergang nichts beitragen) des TE‘ s, alles nur wilde Spekulation und viel eigene Interpretation…

Vielleicht kommt ja noch mal was vom TE, bis dahin viel Spaß noch

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