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Unfall im Parkhaus - Unfallverursacher setzt auf Teilschuld

Themenstarteram 11. Dezember 2015 um 22:45

Hallo an alle Forenmitglieder!

Ich bin etwas verzweifelt, da ich in einer blöden Situation nicht weiß, wie ich am besten vorzugehen habe. Ich hoffe, dass Ihr mir bei dieser speziellen Lage Tipps geben könnt, wie ich mich am sinnvollsten verhalte. Ich war vor einigen Tagen in einen Unfall verwickelt. So der Vorgang:

Ich fuhr zusammen mit meiner Beifahrerin in einem Parkhaus auf dem Hauptfahrweg geradeaus an einer Reihe parallel dazu parkender Fahrzeuge vorbei. Plötzlich scherte aus einer dieser parallelen Parkplätze ein Auto nach links in meinen Fahrweg heraus ohne zu blinken und das, als ich nahezu auf gleicher Höhe war. Ich bemerkte es spät, da es sehr weit rechts neben mir passierte und ich gerade links in die Reihe blickte. Es war wohl noch nicht absolut die gleiche Höhe, da die Kratzer an meiner Stoßstange etwas um die Kurve laufen vorne. Es fehlte aber nicht viel. Ich war zuerst völlig geschockt, was passierte und bremste dann, aber die Ecke des anderen Fahrzeuges verschrammte dennoch noch meine beiden Türen im unteren Bereich. Die Polizeit wollte nicht kommen, da der Schaden erstmal gering aussah und Personen sowieso nicht verletzt wurden.

Der Unfallverursacher argumentierte, unsere Geschwindigkeit wäre zu hoch gewesen und deswegen erkannte er vor Ort auch keine bzw. nur eine Teilschuld an. Was er seiner Versicherung gemeldet hat, wissen wir nicht. Er hat aber auch unserer Versicherung einen Schaden gemeldet. Ob die Geschwindigkeit überschritten war, kann ich im Nachhinein nicht 100 % sagen. Ich fuhr langsam (war ja auf der Suche nach einem Parkplatz, ob es auf der geraden Strecke nun aber die geforderten 10 km/h waren oder etwas darüber kann ich natürlich nicht beschwören. Ein Telefonat mit der gegnerischen Versicherung ergab, dass wir einen Kostenvoranschlag machen lassen und Ihnen zukommen lassen sollen. Das haben wir gemacht (knapp 1700 € - kein Totalschaden trotz altem Auto) und werden ihn morgen zusammen mit dem auszufüllenden Fragebogen dieser gegnerischen Versicherung schicken. Die Dame am Telefon betonte, dass Gutachter und Anwalt erstmal nicht in Ihrem Interesse seien, da dies die Kosten drastisch erhöhe. Bedeutet das womöglich, dass wir die Chance haben, dass die Versicherung uns den Schaden vollständig bezahlt, wenn wir von all dem Anwaltskrampf absehen?

Wir wissen nun nicht, wie wir weiter vorgehen sollen und welche Schritte sinnvoll sind. Wir wissen auch nicht, was der Unfallverursacher vor hat. Ob er einen Anwalt konsultiert oder konsultieren wird. Ist eine Teilschuld in diesem Fall abwendbar? Leider besteht keine Rechtsschutzversicherung.

Für eure Ratschläge sind wir sehr dankbar!

Viele Grüße,

Waldwichtl

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 2. Februar 2016 um 16:06

Hallo zusammen!

Ich möchte mich noch einmal für alle Antworten und für die vielen Ratschläge bedanken. Diese waren sehr hilfreich und haben mir Klarheit und wertvolle Tipps für die Abwicklung (auch für evtl. zukünftige Fälle) gegeben!

Seit ein paar Tagen gibt es Neuigkeiten: Ich habe wie in meinem letzten Post geschrieben erst einmal abgewartet wie die Versicherung reagiert und keinen Anwalt eingeschalten und auch kein Gutachten machen lassen. Die Versicherung des Unfallgegners hat nun einer Regulierung zugestimmt und übernimmt 100 % unseres Schadens auf Basis des Kostenvoranschlags.

Dies hat uns überrascht und gefreut, da ja die allgemeine Meinung dahin ging, dass besonders bei strittigen Situationen in Parkhäusern eine Teilschuld die Regel zu sein scheint.

Vielen Dank noch einmal an eure Unterstützung!

LG Waldwichtl

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am 13. Dezember 2015 um 16:25

Ich unterstelle, dass der Versicherer nichts unterstellt, aber ein Verursacher durchaus lügt für sein Geld.

Das Motiv sehe ich nun auch, beim halben Schaden besteht eher die Wahrscheinlichkeit dass sich der Rückkauf rechnet.

Zitat:

@rufus608 schrieb am 13. Dezember 2015 um 17:25:20 Uhr:

Ich unterstelle, dass der Versicherer nichts unterstellt, aber ein Verursacher durchaus lügt für sein Geld.

Die Aufgabe des Versicherers ist aber nun mal auch, unberechtigte (Teil-)Ansprüche abzuwenden.

Was der "Verursacher" im einzelnen zum Hergang sagt, wissen wir nicht. Vielleicht so etwas in der Art wie:

Vor dem Anfahren habe er sich nach hintern vergewissert und sei langsam vorgezogen, als niemand zu sehen war. Plötzlich sei der andere angebrettert gekommen. Mindestens mit 30 - bei zulässigen 10. Daraufhin habe er selbst sein Fahrzeug sofort wieder abgebremst, den Unfall aber nicht mehr verhindern können, da der andere unaufmerksam gewesen und gegen sein Fahrzeug gestoßen sei. Dies würden schon die Schäden erkennen lassen, die beim Unfallgegner vorne an der Ecke beginnen würden und nicht etwa erst weiter hinten an der Seite.

Wenn der Versicherer dann vom Gegner erfährt

Zitat:

@Waldwichtl schrieb am 11. Dezember 2015 um 23:45:02 Uhr:

Ich bemerkte es spät, da es sehr weit rechts neben mir passierte und ich gerade links in die Reihe blickte. Es war wohl noch nicht absolut die gleiche Höhe, da die Kratzer an meiner Stoßstange etwas um die Kurve laufen vorne. Es fehlte aber nicht viel. Ich war zuerst völlig geschockt, was passierte und bremste dann, ...

würde es mich nicht wundern, wenn der Versicherer, ohne dass er etwas unterstellen müsste, keine 100%-Regulierung vornimmt.

Auch denke ich, dass viele der hier Schreibenden anstelle des o.a. VN von ihrem Versicherer schlicht erwarten würden, dass er ihrer Hergangsschilderung glaubt und dem Anspruchsteller den Schaden ganz sicher nicht zu 100% ersetzt.

Themenstarteram 2. Februar 2016 um 16:06

Hallo zusammen!

Ich möchte mich noch einmal für alle Antworten und für die vielen Ratschläge bedanken. Diese waren sehr hilfreich und haben mir Klarheit und wertvolle Tipps für die Abwicklung (auch für evtl. zukünftige Fälle) gegeben!

Seit ein paar Tagen gibt es Neuigkeiten: Ich habe wie in meinem letzten Post geschrieben erst einmal abgewartet wie die Versicherung reagiert und keinen Anwalt eingeschalten und auch kein Gutachten machen lassen. Die Versicherung des Unfallgegners hat nun einer Regulierung zugestimmt und übernimmt 100 % unseres Schadens auf Basis des Kostenvoranschlags.

Dies hat uns überrascht und gefreut, da ja die allgemeine Meinung dahin ging, dass besonders bei strittigen Situationen in Parkhäusern eine Teilschuld die Regel zu sein scheint.

Vielen Dank noch einmal an eure Unterstützung!

LG Waldwichtl

Danke für die Rückantwort und ich fühle mich bestätigt!

@Waldwichtl

Glückwunsch und danke für die Rückmeldung

@bommel-73

Wie soll ich mich dann wohl erst fühlen ;)

Das war auch bei meiner Tochter so, nur der Gegener war damit nicht einverstanden und zog vor Gericht.

Dort konnte er von seiner Forderung aber nur 50% (200,-) durchsetzen, d.h. er hat 400,- (war 50% von seinem Schaden) gefordert.

Trotzdem hat meine Tochter ihren Schaden von der Gegenerversicherung zu 100% ersetzt bekommen.

Sie hat dann die 200,- an ihre Versicherung zurück gezahlt, um den SFR nicht zu belasten.

War eben ein Zivilprozess, dummer Weise waren keine Zeugen vorhanden.

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