ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall im Parkhaus - Unfallverursacher setzt auf Teilschuld

Unfall im Parkhaus - Unfallverursacher setzt auf Teilschuld

Themenstarteram 11. Dezember 2015 um 22:45

Hallo an alle Forenmitglieder!

Ich bin etwas verzweifelt, da ich in einer blöden Situation nicht weiß, wie ich am besten vorzugehen habe. Ich hoffe, dass Ihr mir bei dieser speziellen Lage Tipps geben könnt, wie ich mich am sinnvollsten verhalte. Ich war vor einigen Tagen in einen Unfall verwickelt. So der Vorgang:

Ich fuhr zusammen mit meiner Beifahrerin in einem Parkhaus auf dem Hauptfahrweg geradeaus an einer Reihe parallel dazu parkender Fahrzeuge vorbei. Plötzlich scherte aus einer dieser parallelen Parkplätze ein Auto nach links in meinen Fahrweg heraus ohne zu blinken und das, als ich nahezu auf gleicher Höhe war. Ich bemerkte es spät, da es sehr weit rechts neben mir passierte und ich gerade links in die Reihe blickte. Es war wohl noch nicht absolut die gleiche Höhe, da die Kratzer an meiner Stoßstange etwas um die Kurve laufen vorne. Es fehlte aber nicht viel. Ich war zuerst völlig geschockt, was passierte und bremste dann, aber die Ecke des anderen Fahrzeuges verschrammte dennoch noch meine beiden Türen im unteren Bereich. Die Polizeit wollte nicht kommen, da der Schaden erstmal gering aussah und Personen sowieso nicht verletzt wurden.

Der Unfallverursacher argumentierte, unsere Geschwindigkeit wäre zu hoch gewesen und deswegen erkannte er vor Ort auch keine bzw. nur eine Teilschuld an. Was er seiner Versicherung gemeldet hat, wissen wir nicht. Er hat aber auch unserer Versicherung einen Schaden gemeldet. Ob die Geschwindigkeit überschritten war, kann ich im Nachhinein nicht 100 % sagen. Ich fuhr langsam (war ja auf der Suche nach einem Parkplatz, ob es auf der geraden Strecke nun aber die geforderten 10 km/h waren oder etwas darüber kann ich natürlich nicht beschwören. Ein Telefonat mit der gegnerischen Versicherung ergab, dass wir einen Kostenvoranschlag machen lassen und Ihnen zukommen lassen sollen. Das haben wir gemacht (knapp 1700 € - kein Totalschaden trotz altem Auto) und werden ihn morgen zusammen mit dem auszufüllenden Fragebogen dieser gegnerischen Versicherung schicken. Die Dame am Telefon betonte, dass Gutachter und Anwalt erstmal nicht in Ihrem Interesse seien, da dies die Kosten drastisch erhöhe. Bedeutet das womöglich, dass wir die Chance haben, dass die Versicherung uns den Schaden vollständig bezahlt, wenn wir von all dem Anwaltskrampf absehen?

Wir wissen nun nicht, wie wir weiter vorgehen sollen und welche Schritte sinnvoll sind. Wir wissen auch nicht, was der Unfallverursacher vor hat. Ob er einen Anwalt konsultiert oder konsultieren wird. Ist eine Teilschuld in diesem Fall abwendbar? Leider besteht keine Rechtsschutzversicherung.

Für eure Ratschläge sind wir sehr dankbar!

Viele Grüße,

Waldwichtl

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 2. Februar 2016 um 16:06

Hallo zusammen!

Ich möchte mich noch einmal für alle Antworten und für die vielen Ratschläge bedanken. Diese waren sehr hilfreich und haben mir Klarheit und wertvolle Tipps für die Abwicklung (auch für evtl. zukünftige Fälle) gegeben!

Seit ein paar Tagen gibt es Neuigkeiten: Ich habe wie in meinem letzten Post geschrieben erst einmal abgewartet wie die Versicherung reagiert und keinen Anwalt eingeschalten und auch kein Gutachten machen lassen. Die Versicherung des Unfallgegners hat nun einer Regulierung zugestimmt und übernimmt 100 % unseres Schadens auf Basis des Kostenvoranschlags.

Dies hat uns überrascht und gefreut, da ja die allgemeine Meinung dahin ging, dass besonders bei strittigen Situationen in Parkhäusern eine Teilschuld die Regel zu sein scheint.

Vielen Dank noch einmal an eure Unterstützung!

LG Waldwichtl

35 weitere Antworten
Ähnliche Themen
35 Antworten

Zitat:

@Waldwichtl schrieb am 12. Dezember 2015 um 14:21:28 Uhr:

 

Ich habe keinerlei Erfahrung mit so etwas und dem Vorgehen, daher suche ich hier um Rat. Inwiefern ist unsere Einstellung falsch?

Hallo,

Fehler 1: Selbst mit der Versicherung zu sprechen.

Fehler 2: Kostenvoranschlag (ist für die Schadensregulierung ungeeignet).

Wenn man davon ausgeht, dass Deine Schilderung des Unfallhergangs richtig ist, trifft Dich keine Schuld und der Andere ist alleiniger Unfallverursacher.

Die richtige Vorgehensweise wäre:

1. Beweissicherungsgutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen über die Schadenshöhe erstellen lassen.

2. Beauftragung eines Fachanwalts mit der Schadensregulierung.

3. Gelassen zurücklehnen und den Dingen ihren Lauf lassen.

Alles Andere ist eine Steilvorlage und Einladung für die Versicherung, ihre übl(ich)en Spielchen zu treiben.

(rechtswidrige Kürzungen, Einwand der Mithaftung, Zahlungsverzögerung etc.)

Ich hatte im März diesen Jahres einen ähnlichen Unfall als ich an quer geparkten Pkw (vor Neubaublöcken) vorbeifuhr und es auf einmal knallte und als ich rechts in den Spiegel gucken wollte war dieser zerkloppt! Angehalten und Schaden begutachtet :Spiegel defekt,beiden Türen Sterifspuren 1Zierleiste gebrochen und Stoßstange hinten mit Kratzern! Einmal rechte Seite komplett lacken plus neuen Spiegel und Zierleiste =2900€ Schaden incl. Mehrwertsteuer! Opa hat auch diskutiert doch Polizei hat im den Wind aus den Segeln genommen das er sich beim ausparken zuvergewissern hat ob frei ist! Wäre Radfahrer oder Fußgänger hinter seinem Auto in dem Moment gewesen so wäre noch Personenschaden dabei! Der Fall sollte bei euch dasselbe Schema sein und ich rate zum Gang eines Anwaltes um sich beraten zulassen! Für mich ist der ausparkende der Verursacher und somit Alleinschuldiger und somit hast du das Recht die Sache von einem Anwalt vertreten zulassen welches die gegnerische VS zahlen muß!

Themenstarteram 12. Dezember 2015 um 15:30

Meine Angst ist einfach, dass wenn es letztlich doch auf eine Teilschuld hinausläuft, aus welchen Gründen auch immer (Parkhaus, keine geltende Vorfahrt, etc..), dann trage ich die anteiligen Kosten des Anwaltes und des Gutachters. Meine Überlegung ist nun die folgende: Wenn ich gleich einer Teilschuld zustimme (obwohl es entgegen meinen Vorstellungen ist), wenn die gegnerische Versicherung etwas in dieser Richtung verlauten lässt, dann trage ich die Hälfte meines Schadens (800), spare mir aber die anteiligen Kosten für Anwalt und Gutachter und komme insgesamt billiger. Oder ist das ein Quatsch?

Das ist meiner Meinung nach sogar völliger Quatsch.

Zudem stimmt Deine Rechnung nicht. Dazu kämen der Schaden des Anderen, Deine Hochstufung, etc.

am 12. Dezember 2015 um 15:33

Quatsch! Da lacht sich der Verursacher und die gegnerische Versicherung ja ins Fäustchen. Aber wart doch mal ab. Wenn du von dir aus mit dem Vorschlag kämst wäre das wohl kaum Vorteilhaft.

Zitat:

@Waldwichtl schrieb am 12. Dezember 2015 um 16:30:07 Uhr:

Meine Angst ist einfach, dass wenn es letztlich doch auf eine Teilschuld hinausläuft, aus welchen Gründen auch immer (Parkhaus, keine geltende Vorfahrt, etc..), dann trage ich die anteiligen Kosten des Anwaltes und des Gutachters. Meine Überlegung ist nun die folgende: Wenn ich gleich einer Teilschuld zustimme (obwohl es entgegen meinen Vorstellungen ist), wenn die gegnerische Versicherung etwas in dieser Richtung verlauten lässt, dann trage ich die Hälfte meines Schadens (800), spare mir aber die anteiligen Kosten für Anwalt und Gutachter und komme insgesamt billiger. Oder ist das ein Quatsch?

Geh zum Anwalt und lass dich erstmal beraten! Das kostet nicht soviel und Du bist für mich im Recht! Was wäre gewesen wenn beim ausparken grad jemand vorbei gelaufen wäre?

Themenstarteram 12. Dezember 2015 um 15:48

Kann ich die Reaktion der gegnerischen Versicherung (und eine eventuelle Absprache mit meiner eigenen Versicherung) bzw. eine Reaktion vom Unfallgegner erst abwarten? Unseren Standpunkt haben wir ja überall bereits deutlich gemacht. Und erst dann gegebenenfalls mit einem Anwalt darauf reagieren oder entstehen dann Nachteile?

Noch einmal ein großes Danke an alle für Eure Ratschläge und Hilfe!

am 12. Dezember 2015 um 15:49

Wenn die Schäden am Wagen nicht zwingend zu reparieren und schon dokumentiert sind würde ich wohl abwarten. ..

Zitat:

@Karliseppel666 schrieb am 12. Dezember 2015 um 16:49:51 Uhr:

Wenn die Schäden am Wagen nicht zwingend zu reparieren und schon dokumentiert sind würde ich wohl abwarten. ..

Da würde ich aber zügigst ein Gutachten anstreben.

Themenstarteram 12. Dezember 2015 um 16:53

Zitat:

@rufus608 schrieb am 12. Dezember 2015 um 17:42:56 Uhr:

Da würde ich aber zügigst ein Gutachten anstreben.

Kann das nicht aber dann auch auf Basis der gegnerischen Reaktion noch erfolgen?

Es macht zu diesem Zeitpunkt doch noch keinen Unterschied ob ein Gutachten erfolgt ist oder nicht, oder täusche ich mich da?

am 12. Dezember 2015 um 17:21

Man könnte dir unterstellen das der Schaden ein neuerer ist...

Abhängig von der Schadenhöhe benötigst du in erster Instanz keinen Rechtsanwalt, denn das Amtsgericht ist zuständig bei einem Streitwert bis einschließlich 5.000 Euro.

Dort gibt es eine Antragsstelle, die dir bei der Formulierung der Klage hilft.

Wenn die Versicherung also nicht vollständig zahlen sollte und du kein Geld für einen Vorschuss deines eigenen Anwalts hast, dann kannst du auch selber die Klage einreichen.

Bei der Beweislage und mit deinem Zeugen dürfte das gelingen.

Es gibt aber immer ein Prozessrisiko und das besteht darin, dass die Kosten des Verfahrens (Gericht, Anwälte, Gutachter usw.) entsprechend dem Anteil des Obsiegens, geteilt werden.

Ich würde in diesem Fall klagen, wenn nicht alles zu 100% erstattet wird, also nicht nur der Fahrzeugschaden, sondern ggf. auch Wertminderung, Ersatzfahrzeug, Kostenpauschale usw..

Themenstarteram 12. Dezember 2015 um 19:11

Danke für die weiteren Antworten! Vom Schaden bestehen Fotos sowohl direkt vom Unfallort als auch von der Werkstatt, die den Kostenvoranschlag gemacht hat. Daran ist zu sehen, dass der Schaden kein neuer ist, wenn ein Gutachter beauftragt wird ..

Ich warte nun einmal eine Reaktion ab und halte euch auf dem Laufenden!

Nur zur Info:

Meine Tochter hat in einer Tiefgarage auf der Fahrspur gehalten, sie eine freie Parkbucht gesucht.

Eine Audifahrerin ist aus ihrer Parkbucht rückwärts herausgefahren und hat sie hinten rechts beschädigt.

Habe sofort Anspruch an die Gegenerversicherung gestellt, die dann auch nach einer gewissen Verzögerung (keine Schadenmeldung vorhanden) zu 100% den Schaden gezahlt hat.

Jetzt kommt es aber, die Gegenerseite hat mit einen RAW 50% des Schandens am Gegener gefordert.

Vor Gericht: der Richter hat 50% von dem Foderungen der Gegenerseite bestätigt.

Ok, meine Tochter hat zu 100% ihren Schaden ersetzt bekommen, allerdings mußte sie 200,- an ihren Versicherer überweisen, damit sie nicht hochgestuft wird.

OK, war kein Problem für sie.

Wo sind die Beschädigungen an Deinem Auto? Nur seitlich oder auch vorne?

Warte erst mal ab, wie sich der gegnerische Versicherer verhält, dann kannst Du immer noch rechtliche Schritte einleiten. Mich würde es wundern, wenn Du hier vom Versicherer eine Teilschuld unterstellt bekommst, was leider nicht heißt, dass er Deinen Schaden ohne Abzüge reguliert...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall im Parkhaus - Unfallverursacher setzt auf Teilschuld